Patient aus Hamburg mit einer interessanten Entwicklung
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Wirklich ein interessanter Fall. In jeder Hinsicht.
Betrachten wir die verschiedenen Aspekte, die für den Leser einen Erkenntnisgewinn bringen können.
1. Der Patient war schon in einem anderen CMD Centrum in Behandlung.
2. Der Patient hat am vergangenen Freitag einen Aufbissbehelf erhalten, der erst nach umfangreichen Einstellungen so saß, wie er sitzen soll.
3. Der Patient hatte spontan das Gefühl: Da tue sich etwas und nun sei der Stein der Weisen gefunden.
4. Dieser erste Eindruck ließ sich dann im weiteren Verlauf am Wochenende nicht aufrecht erhalten.
5. Dann wiederum, nach vier Tagen Tragezeit ist der Patient am Dienst Morgen aufgewacht und das mit dem Gefühl, er könne wieder besser hören. Es existieren nun zwei objektivierbare Hörtests, aus denen sich objektiv ergibt, dass sich die Hörfähigkeit des rechten Ohres mit dem eingesetzten Aufbissbehelf signifikant verbessert hat.
Im weiteren Verlauf der Befragung stellt sich heraus, dass das Thema "Schwindel" praktisch verschwunden ist, genauso wie das Thema "Unerklärliche Sehstörungen.
Der Beschwerdelevel des Patienten liegt leicht konfluierend nunmehr bei 1-2.
Damit ist die Diagnostik aber noch nicht abgeschlossen. Analog zu einer alten und damals bekannten Werbung könnte man formulieren:
"Gut ist uns nicht gut genug!"
Wir arbeiten jetzt auf den Umkehrbeweis hin, die Situation jetzt im Positiven zu stabilisieren, um dann in ca. 2 Wochen den Gegenbeweis anzutreten: Was passiert, wenn der Patient den Aufbissbehelf nicht mehr tragen wird?
Hier sehen Sie die Audiomessung vom 03.12.2018
Hier sehen Sie die Audiomessung vom 04.12.2018
Ob es sich bei der Entwicklung vom 03.12.2018 auf den 04.12.2018, bei der gleichzeitigen Wahrnehmung des Patienten, die Situation habe sich spürbar positiv verbessert um einen Zufall handelt, ist weiter abzuklären.
Ein Hinweis ist dabei sicherlich der, dass der im Vorwege in einem anderen CMD Centrum eingegliederte Aufbissbehelf weder subjektiv noch objektiv eine ähnliche Entwicklung hervorgerufen hat.
In einem ist dem Patienten absolut zuzustimmen: Die persönliche Überzeugung des Patienten auf dem richtigen Weg zu sein hat mit Sicherheit behandlungsrelevante Bedeutung.
Anders ausgedrückt: Man kann als Behandler nicht gegen einen Patienten arbeiten. Das bedeutet allerdings nicht, dass man jeden Unsinn machen kann, wenn nur auch der Patient davon überzeugt sei.
Funktionieren kann nur das, was objektiv und nachvollziehbar funktionieren könnte. Aber auch das hängt davon ab, dass der Patient sich mit auf den gemeinsamen Weg begibt.
Im umgekehrten Fall wird man keinen Erfolg haben und das schon gar nicht reproduzierbar und langfristig belegbar, wenn man nur glaubt dem Patienten eine Ideologie verkaufen zu können, an die man nur glauben müsse, und dann würde es schon funktionieren.