Patient aus Flensburg zur Kontrolle Aufbissbehelf

13658

Der Beschwerdelvel liegt bei 1. Der Patient macht das, was man nicht machen sollte. Trägt den Aufbissbshelf nach eigenem Ermessen.

Das liegt vor allem daran, dass der Patient den Aufbissbshelf nicht bei der Arbeit tragen kann.

Studien zu dieser Vorgehensweise existieren nicht, aber man hat die Möglichkeit an so einem Fall zu erleben, wie es weitergehen wird.

Es wäre auch nicht möglich aus einem Patientenfall eine Studie zu erstellen mit allgemeiner Aussagekraft.

Die Erfahrung zeigt, dass derartige Vorgehensweisen meist nur eine gewisse Zeit praktikabel sind.

Das Problem der Vorgehensweise besteht darin, dass es in der Regel zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist durch eine Therapie den Beschwerdelvel zu erreichen, den man hätte erreichen können, wenn man frühzeitig therapiert hätte.

Das merkt der Patient aber erst dann, wenn es zu spät ist.

Vergleichbares ist an diesem Fall erkennbar.

Zurück