Patient aus Erfurt zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise
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Dem Patienten geht es mit dem Aufbissbehelf gut. Der Beschwerdelvel lag die ganze Zeit bei "3".
Umfangreiche Besprechung der weiteren Vorgehensweise. Leider ein Fall, in dem ein Gutachter der gesetzlichen Krankenversicherung die angestrebtefunktionstherapeutische Behandlung zwar als alternativlos und medizinisch notwendig bewertet, aber eben nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringbar.
Anfang 2016 soll es losgehen.
Kontrolle und feinokklusale Korrekturen am Aufbissbehelf.