Patient aus der Region Schwerin hat ein Problem
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Was ist passiert? Der Patient hat sich nach dem Auftreten von Beschwerden den Zahn 36 entfernen lassen. Der Behandler hat das Problem des Behandlungsfalles nicht erkannt und nichts unternommen, um den Biss zu sichern.
Seit 2 Monaten hat der Patient nun wieder Kopfschmerzen.
Es soll nun in regio 36 ein Implantat gesetzt werden. Dabei ist bekannt, dass der wurzelgefüllte Zahn 37 ebenfalls bereits Beschwerden verursacht hatte, die mit einer Gabe Antibiotikum angegangen wurden.
Problem: Es macht keinen Sinn neben einem wurzelgefüllten Zahn mit vermuteter chronischer Entzündungsgeschichte ein Implantat in den Knochen einzubringen. Misserfolg praktisch vorprogrammiert.
Also wird beschlossen: Der Zahn 37 muss ebenso entfernt werden. Dann ist aber das Scheunentor der okklusalen Abstützung auf der linken Seite sperrangelweit offen.
Es muss also ein Aufbissbehelf angefertigt werden, der in den Monaten bis zur Implantation und dann in den Monaten der knöchernen Einheilung dafür sorgt, dass nicht der mühsam und kostenintensiv eingestellte Biss verloren geht.
Jetzt geht es darum Schadensbegrenzung zu betreiben, um nach einem implantatgestützten Aufbau der linken Stützzone den ehemals korrekt eingestellten Biss wieder eingestellt zu bekommen.
Schöner wäre es gewesen der Behandler, der Zahn 36 entfernt hatte, hätte daran gedacht, dass etwas unternommen werden muss, um eine Elongation des Zahnes 26 zu verhindern und den eingestellten Biss zu sichern.