Patient aus der Region Neumünster zur erneuten Abgleichung der schädelbezüglichen Ermittlung
13485
![](assets/images/f/DSC_3470-500df41c.jpg)
Nach einem ersten Artikulieren kamen Zweifel auf, ob die schädelbezügliche Registrierung des Oberkiefers korrekt erfolgte.
Sie erfolgte korrekt, wie die Überprüfung ergab.
In dem Zusammenhang wurde dann das aktuelle Übersichtsröntgenbild besprochen.
Das bemerkenswerte an diesem Fall sind zum einen die ungewöhnlichen Beschwerden, bei denen die Abklärung läuft, ob es sich hier um Symptome einer funktionellen Erkrankung des Kauorgans handelt.
Viel aufschlussreicher sind hingegen die Begleitbefunde, so wie sie in einem angefertigten Übersichtsbild sichtbar werden. Das Ganze, zur Überraschung des Patienten, der sich bereits seit langer Zeit in einem guten Krankenversicherungsstatus befindet, so dass die Anmerkung, man hätte diesen Patienten in der Vergangenheit nicht besser behandeln können, weil die Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung dies nicht zugelassen hätten, hier auf keinen Fall zutrifft.
Geradezu erschreckend stellen sich die parodontalen Verhältnisse im Oberkiefer da. Deutlich erkennbar ist ein gravierender Rückgang des Knochens im Oberkieferseitenzahnbereich, beider Seiten.
Es sind Fälle, wie dieser, in denen man im linken Unterkieferseitenzahnbereich drei gut inserierte und osseointegrierte Implantate erkennt, gleichzeitig aber zu Kenntnis nehmen muss, dass in direkter Nähe im Oberkiefer die Gefahr besteht, dass bei weiteren Knochenschwund dort die wichtigen Oberkieferseitenzähne verloren gehen werden, wenn hier nicht kausal interveniert wird.
Gegen eine sogenannte „Schmutzparodontitis“ spricht der knöcherne Rückgang allein im Oberkiefer und hier vor allem im Seitenzahnbereich.
Diese Befunde sind geradezu typisch für Patienten mit parafunktionellen Belastungen im Seitenzahnbereich.
Es läuft jetzt, wie geplant die Diagnose einer Craniomandibulären Dysfunktion mit einem adjustierten Aufbissbehelf, der morgen eingegliedert wird und darüber hinaus, wird man sich Gedanken machen müssen, wie man die noch vorhandenen Zähne gegen weiteren Verlust von Alveolarknochen sichern kann.
Nach jetzigem Erkenntnisstand besteht der Eindruck, dass sich die Seitenzähne im linken Oberkieferseitenzahnbereich nicht mehr erhalten lassen werden.
In jedem Fall benötigt der Patient ein Gesamtbehandlungskonzept, da der Wunsch besteht mit einem festsitzenden Zahnersatz alt zu werden.
Der behandlerische Aufwand, der hier betrieben werden muss, um bestehende "Altschäden" zu entfernen und neue Substanz zu schaffen ist in jedem Fall hoch!