Patient aus Darmstadt erhält einen Aufbissbehelf
13502
Der Fall ist hier schon hinreichend besprochen.
Aktuelle Situation:
Der Patient ist arbeitsfähig.
Der Beschwerdelevel ohne Aufbissbehelf liegt bei 3-4
Der Beschwerdelevel mit Aufbissbehelf liegt bei 1-2
Das Problem des Falles: Es kommt bei dem Patienten, nach Abschluss der Wachstumsphase, offensichtlich nur im Bereich des stomatognathen Systems zu Wachstumsvorgängen.
Es gibt keine vernünftige Erklärung und seit dem letzten Recall im September 2020 hat ein derartiger Wachstumsschub stattgefunden.
Wir sind weder in der Lage festzustellen, was sich dort verändert hat, noch wodurch es ausgelöst worden ist.
Das Einzige, was wir sicher feststellen können, dass es so ist.
Der Patient wird jetzt gebeten sich an einen Endokrinologen zu wenden, um das Thema "Übermäßige Produktion" von Wachstumshormon ausschließen zu können.
Dabei gibt es nicht einmal im Ansatz einen Hinweis darauf, denn es ändern sich weder die Körpergröße, Schuhgröße, noch Konfektionsgröße oder irgendetwas anderes am Körper des Patienten, was auf einen "krankhaften" Prozess hinweisen könnte.
Nur im Bereich des stomatognathen Systems ändert sich etwas und dort ist es nicht einmal möglich heraus zu finden, was sich ändert.
Es gibt schlichtweg, trotz modernster Technik, keinerlei Referenzen, an denen man Vergleiche festmachen könnte.
Bis auf Weiteres besteht die Behandlung in dem Ansatz, mit geringstmöglichem Aufwand die Erwerbsfähigkeit des Patienten aufrecht zu erhalten, bis irgendwann die Indikation zur -Neuverschlüsselung des Kauorgans nach funktionstherapeutischen Gesichtspunkten erfolgen kann.
Der Verfasser dieses BLOGs hat in seinem gesamten Berufsleben 3 Patienten mit diesem Problem behandelt.
Bei dem ersten Patienten, der inzwischen verstorben ist, wurde erfolglos eine Tumordiagnostik betrieben.
Bei dem zweiten Patienten aus Hamburg wurde erfolglos eine endokrinologische Abklärung betrieben.
Bei diesem Patienten wurde, vor Beginn der funktionstherpeutischen Rekonstruktion, die nachfolgend zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des Patienten führte, bis heute, die üblichen Maßnahmen zur Fststellung der Beendigung des Wachstums durchgeführt.
Trotzdem kommt es zu erkennbaren Wachstumsveränderungen, die zwangsläufig zu einer unerwünschten Veränderung der Okklusion führen.
es erfolgen umfangreiche Aufklärungen und Besprechungen und die Eingliederung eines Aufbissbehelfs zur symptomatischen Behandlung der eingetretenen Dysgnathie.
Bei aller kritischen Betrachtung des Falles:
Der Patient ist seit Beginn der funktionstherpeutischen Behandlung arbeitsfähig und konnte einen Schulabschluss bewirken und eine Berufsausbildung beginnen.
Als der Patient sich hier erstmalig im Jahr 2017 vorgestellt hatte, war der Patient arbeitsunfähig und nicht mehr in der Lage einen Schulabschluss zu erwirken.
Eine denkbare Nichtbehandlung des Patienten hätte den Zustand der Arbeitsunfähigkeit, verbunden mit Nichterwirken eines Schulabschlusses, weiterhin Nichterwirken einer Berufsausbildung bedeutet.
Die Situation stellt sich daher aus zahnärztlich funktioneller Sicht alles andere4 als optimal dar und auch nicht aus wirtschaftlicher Sicht für den Betroffenen. Aber zumindest ist es bisher gelungen den Patienten ein weitgehend normales und weitgehend beschwerdereduziertes Leben zu ermöglichen.
Derartige Fälle sind zum Glück extrem selten und stören natürlich die Hochglanzdarstellung einer Praxis. Gerade deshalb gehört es dazu auch über diese seltenen Komplikationen zu berichten und selbstverständlich muss es auch in diesen Fälle Lösungen geben.
Die Lösungen, von denen man immer einmal wieder zu hören bekommt: "Auf einmal hatte die Praxis keinen Termin mehr für mich", die allerdings gibt es im CMD CENTRUM KIEL nicht.