Neues vom Lügenportal Jameda
Auch wenn man mit dem Thema abgeschlossen hat und doch ärgert es einen!
Berichtet heute ein Patient, er habe uns bei Jameda eine gute bis sehr gute Bewertung geschrieben!
Die würde aber nicht veröffentlicht und das würde ihn nun wieder ärgern.
Nun muss man aber folgendes wissen und wir werden versuchen diesen Schriftsatz aus dem Prozess vor dem LG I in München zu finden, dass Jameda dort im Verfahren erklärte:
"Ein Arzt habe keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass Jameda positive Bewertungen veröffentlichen müsse!"
Das haben Sie richtig gelesen.
Der Arzt hat nur einen Anspruch darauf, dass über ihn abgegebene negative Bewertungen veröffentlicht werden.
Nu macht es keinen Sinn sich an diesem Thema weiter aufzuhängen und es bestätigt sich nur das, was man vermutet und auch in dem Verfahren vorgetragen hat.
War es früher so, dass Jameda die Bezahlkunden, die dort ihr "Schutzgeld" zahlen dadurch bevorzugte, in dem man bei diesen Bezahlkunden die Negativbewertungen zurück gehalten hatte, so macht man das dort inzwischen anders, weil diese Technik Bewertungsverläufe zu manipulieren, nicht mehr aufrecht zu erhalten war, denn der Kollege Gorenflos aus Berlin, hatte zusammen mit einem Journalisten der Zeit anhand von 6500 Arztprofilen nachgewiesen, dass Jameda Bezahlärzte durchweg bessere Bewertungsnotenschnitte aufwiesen, als Ärzte, die nicht bereit sind zu zahlen.
Inzwischen scheint die Jameda Taktik eine andere zu sein. Bei Nichtjamedärzten werden einfach die abgegebenen Positivbewertungen nicht veröffentlicht, sondern vorrangig die Negativbewertungen.
Das führt natürlich weiterhin zu schlechteren Notenschnitten bei Nichtjamedabezahlärzten und wird mehr oder weniger ungewollt von Jameda damit bestätigt, dass man dort unverhohlen erklärt:
"Ein Arzt habe keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass Jameda positive Bewertungen veröffentlichen müsse!"