Neues in Sachen Jameda
Der noch laufende Verfahren, dass der Verfasser dieses BLOGs gegen das Bewertungsportal Jameda führt hat inzwischen Einzug in die laufende Rechtskommentierung gefunden.
Sie finden hier eine Kommentierung
Hier finden Sie einer andere Kommentierung.
Das Urteil des LG München I ist bisher nicht rechtskräftig geworden, weil der Verfasser des BLOGs Berufung vor dem OLG München eingelegt hat.
Verhandlungstermin soll im Februar 2020 sein.Die weitere Entwicklung wird man abwrten müssen.
Darüber hinaus hat der Verfasser beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen das Bewertungsportal Jameda erwirkt.
Diese Einstweilige Verfügung ist wirksam.
Dazu gibt es eine Pressemitteilung.