Neues für die AXA und ein Gutachten eines Gutachters aus der Nähe von Hamburg, das man in Methode und Bewertung nur als Skandal und Vorsätzliche Körperverletzung bezeichnen kann
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Der interessierte Leser dieses BLOG wird sich möglicherweise wundern, warum wir in dieser Sache keine Ruhe geben!
Davon wird zum einen der betroffene Patient profitieren und zum anderen die Patienten, die das hier lesen und mit Gutachtern schon ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Grundtenor des Gutachters, von der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, als Kammergutachter bestellt, praktisch alle vollkeramischen Restaurationen bei diesem Patienten seien behandlungsfehlerhaft hergestellt und eingegliedert worden.
Die Verantwortung für die Frakturen der Vollkeramiken lägen daher ausschließlich beim Zahnarzt.
Früher hätte man das anders geschrieben: Als kunstfehlerhafte Behandlung!
Statt Kunstfehler wird heute, etwas eleganter, der Begriff "Behandlungsfehler" benutzt. Gemeint ist das gleiche: Der Arzt hat gepfuscht.
Und so erfindet besagter Gutachter nicht nur ein ominöses Messverfahren, mit dem er in einem Röntgenbild in der Lage sei festzustellen, wo die dünnste Stelle der Vollkeramik sei, sondern er ist auch noch in der Lage diese dünnste Stelle aus einem zweidimensionalen Röntgenbild herauszumessen.
Bleibt zu erwähnen, dass der Gutachter im Rahmen eines Privatgutachtens hierzu auch noch Röntgenbilder erstellt hat, für deren Strahlenbelastung keinerlei medizinische Indikation vorlag.
Das allerdings stellt den Tatbestand der Vorsätzlichen Körperverletzung dar, denn der Patient wurde ohne jede belegbare medizinische Indikation mit Ionisierenden Strahlen beschossen und die sind immer potentiell erbgutverändernd.
Es kann daher nicht ausbleiben, dass in der Sache in Kürze Strafanzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung erfolgen wird.
Das Bemerkenswerteste an diesem Gutachter sind aber die Schaudiagramme, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen.
Nämlich das Diagramm mit dem der Gutachter nachzuweisen glaubt, dass jede Keramikschichtstärke, die unterhalb der hier gezeigten läge, einen Behandlungsfehler darstellen müsste.
So das in dem Gutachten als Beweis dargelegte Schaubild, wie dick denn eine Keramik ausfallen müsste, damit die Versorgung nach Auffassung des Gutachters nicht behandlungsfehlerhaft erstellt worden wäre.
Herausgefunden, wie dick denn nun die Keramiken im Munde des Patienten seien, ha der Gutachter das anhand eines von ihm erfundenen Messverfahrens. Für dieses Messverfahren gibt es weder einen nachvollziehbaren Beleg, geschweige denn einen wissenschaftlichen Verweis.
Nun hat also der Gutachter mit der Methodik eines Messverfahrens, das im besten Fall als unwissenschaftlich, oder willkürlich bezeichnet werden kann, mit zwei Röntgenbildern, die zudem ohne jede medizinische Indikation geschossen wurden ein Konstrukt aufgebaut, in dem er dann auch noch auf der Basis eines Fotos aus zufälliger Perspektive geschossen, Messungen im 1/10 Millimeterbereich durchzuführen vorgibt.
Nun kann man das schlichtweg als Scharlatanerie abtun, aber es geht hier um ein Gutachten, an dem der Gutachter der AXA Versicherung gegenüber eine Eidesstattliche Versicherung abgibt, sein Gutachten nach Bestem Wissen und Gewissen erstellt zu haben.
Der AXA Versicherung sei an dieser Stelle erst einmal mitgeteilt, dass der von Ihnen beauftragte Gutachter der Zahnärztekammer Schleswig Holstein an diesem Patienten und Ihrem Versicherten Röntgenaufnahmen geschossen hat, die ohne jede medizinische Indikation erstellt den Straftatbestand einer Vorsätzlichen Körperverletzung darstellen.
Es kommt aber noch besser:
Für die Krone 27 hat der Gutachter auf der Basis seines obskuren, selbsterfundenen Messverfahrens eine Stärke von 1,0 Millimeter im Bereich der Zentralfissur ermessen.
Da die Versorgung aber zurzeit aktuell erstellt werden muss, und sich die Okklusion nicht verändert hat, ist es möglich anhand der echten neuen Vollkeramik eine reale Messung durchzuführen.
Und die sehen Sie hier: Die Keramik ist an der dünnsten Stelle ca. 1,5 Millimeter stark und nicht 1,0 Millimeter, wie der Gutachter mit seiner obskuren Meßmethode an einem Röntgenbild und einem Foto ermittelt haben will.
Nun hört sich das alles erst einmal gar nicht so dramatisch an.
Aber eine reale Messung von 1,5 Millimeter zu behaupteten 1,0 Millimeter macht einen Unterschied von 50%.
Der ist aber im Rahmen eines Gutachtens, und das noch mit Eidesstattlicher Versicherung unterzeichnet, vollkommen inakzeptabel.
Und auch die sonstigen Angaben seiner Messungen stimmen nicht.
Die bukkale Keramik hat keine Schichtstärke von 3,7 sondern von 4,5 Millimetern.
Auch hier liegt die Abweichung zwischen behaupteten 3,7 und gemessenen 4,5 Millimeter bei 22%. Auch das im wissenschaftliche Sinn viel zu viel!
Und nun kommt allerdings der Clou:
Die Materialangabe eines Weltkonzerns und seine Verarbeitungsvorgabe an Zahnärzteschaft und Zahntechnik:
Die Firma Ivoclar Vivadent ist sicherlich weltweit eines der prägnanten Unternehmen der Dentalbranche.
Diese Firma äußert sich nun folgendermaßen:
Clinical Guide Stand 2013!
Es folgen die Werte für die Vollkronen
Vollkrone
Dann die Werte für die Teilkronen
Teilkrone
Dann die Werte für die Arbeiten des CMD CENTRUM KIEL, die von ihm zu begutachten waren: Okklusale Onlays
Okklusale Onlays
Was stellt der erstaunte Leser nun fest?
Dass es sich bei den bei diesem Patienten erbrachten Arbeiten um sogenannte "Okklusale Onlays" handelt. Wir bezeichnen sie als Teilkronen und das sei dem Gutachter bereits hier gesagt:
Die Abrechnung sogenannter Okklusaler Onlays als Teilkronen nach GOZ ist vollkommen GOZ konform.
Aber, was ist viel schlimmer?
Der Gutachter, man muss es wiederholen: Von der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein als Gerichtsgutachter bestellt, muss sich nunmehr folgende Vorwürfe zur Last legen lassen:
- Die unkollegiale und gegenüber der AXA Versicherung und dem Patienten vollkommen unvertretbare Ansicht, im CMD CENTRUM KIEL habe man dem Patienten über viele Jahre behandlungsfehlerhafte, man könnte auch sagen in kunstfehlerhafter Weise erbrachte, vollkeramische Versorgungen im Seitenzahnbereich eingegliedert und dieser Umstand sei allein dafür verantwortlich, dass inzwischen, nach 6 Jahren, 6 von insgesamt 20 Vollkeramiken frakturiert sind.
Den Hinweis, in dem BLOG Eintrag, dass der Patient seit Jahren sogenannte "Plombenzieher" nascht, hat der Gutachter wohlweislich in seinem Gutachten gleich unter den Tisch fallen lassen.
- Die Weigerung der AXA Versicherung dem Patienten, die ihm zustehenden Kostenerstattungen zu erstatten, mit der Argumentation, Herr Dr. von Peschke habe den Patienten über Jahre kunstfehlerhaft behandelt und der Patient würde nicht nur die Kosten, für die bereits erfolgten Erneuerungen nicht mehr erhalten, sondern auch keine Erstattungen für zukünftige Erneuerungen, bereits seit sechs Jahren im Munde des Patienten befindlicher Vollkeramiken, sollten diese irgendwann einmal in der Zukunft erneuert werden müssen, stellt eine erhebliche wirtschaftliche Schädigung des Patienten, aufgrund der falschen und verleumderischen Behauptungen des Gutachters, dar.
- Mindestens genauso schwer wiegt der Vorwurf in seinem missionarischen und skrupellosen Bestreben hier einen Behandlungsfehler konstruieren zu wollen, der vom Gutachter vorgenommene und medizinisch nicht indizierte Einsatz ionisierender Strahlen, um Röntgenbilder für ein obskures Messverfahren zu erzielen, für die keinerlei medizinisch Indikation bestand. Das ist mitnichten ein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine vorsätzliche und schwere Körperverletzung des Patienten, verbunden mit möglichen Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüchen des Patienten, gegen den Gutachter des des AXA Gutachter dar.
Schon 2012 erschien zu diesem Thema im "Ärtzeblatt" der Artikel: "Häufiges Gebiss Röntgen fördert Hirntumoren".
"Bereits eine Bissflügelaufnahme pro Jahr erhöht einer US-Studie zufolge das Risiko für ein intrakranielles Meningeom signifikant. Die deutsche Bundeszahnärztekammer verweist jedoch auf die heutzutage geringe Strahlenbelastung durch Röntgen beim Zahnarzt."
Der Gutachter aus der Nähe von Hamburg hat nicht nur eine, sondern gleich zwei Bissflügelaufnahmen, ohne jede medizinische Indikation, bei diesem Patienten durchgeführt.
- Die offensichtliche und vollkommene fachliche Unkenntnis des Themas "Keramikmindestschichtstärken" in der Zahnmedizin, denn es ist offensichtlich, dass der Gutachter schlichtweg keine gesicherte Kenntnis des fachlichen Stoffes besitzt, aber dafür umso meinungsstärkere Gutachten und Gerichtsgutachten verfasst und dabei Berufskollegen, die die Versorgung mit Vollkeramiken zigtausendfach erbracht haben, als Kunstfehlerbehandler darstellt, weil deren Versorgungen nicht den antiquarischen Vorstellungen des Gutachters entsprechen.
- Dabei existiert zum Beispiel aus dem Jahr 2013 eine Darstellung der "Arbeitsgemeinschaft Keramik", in der schlichtweg Keramikschichtstärken von 1,0 Millimetern im okklusal belasteten Bereich und 0,8 Millimetern im nicht okklusale belasteten Bereich als klinisch zuverlässig dargestellt werden und nicht die 1,5 Millimeter, mit denen dieser AXA Gutachter argumentiert.
Darüber hinaus hat eine Arbeitsgruppe um Güth et al ebenfalls bereits 2013 in einer klinischen Untersuchung festgestellt, dass von 75 untersuchten Vollkeramiken nicht eine einzige alle theoretischen Vorgaben erfüllt, die 2013, als noch mit höheren Schichtstärken argumentiert wurde. Das heißt konkret: Keiner der beteiligten Zahnärzte war in der Lage alle theoretischen Anforderungen umzusetzen. Trotzdem werden jedes Jahr Millionen und Abermillionen von Keramikrestaurationen eingegliedert.
Insofern war es für den Gutachter relativ einfach den Weg zu wählen überholte Keramikschichtstärken zum Killerargument hochzustilisieren, das Ganze dann mit einem obskuren Eigenmessverfahren zu kombinieren, und schon war der fortgesetzte behandlungsfehlerhafte Gang der Patientenbehandlung bewiesen.
- Das Ganze dann auch noch mit einer Eidesstattlichen Versicherung versehen, er habe sein Gutachten nach Bestem Wissen und Gewissen erstattet und die AXA Versicherung glaubt dann so einem zahnärztekammerbestellten Gutachter dann auch noch und lässt sich dazu hinreißen einen renommierten CMD Behandler der Falschbehandlung zu bezichtigen und dem Versicherten die vertragsgemäßen Erstattungen zu verweigern.
Was kann in der Gesamtbeurteilung daher nur folgen?
- Strafrechtliche Schritte wegen vorsätzlicher Körperverletzung und einer falschen Eidesstattlichen Versicherung am Ende seines Gutachtens
- Zivilrechtliche Schritte wegen übler Nachrede und Wiedergutmachung bei der AXA Versicherung und gegenüber dem Patienten.
- Berufsrechtliche Schritte wegen eines Verstoßes gegen die Gutachterordnung der Zahnärztekammer Schleswig Holstein.
In der Gesamtbetrachtung kann man das Gutachten dieses Zahnarztes aus der Nähe von Hamburg, bestellt als Gutachter der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, im Auftrag der AXA Versicherung, nur als einen medizinischen Skandal bezeichnen, verbunden mit übler Nachrede, fachlicher Unkenntnis und schwerer Körperverletzung eines Versicherten der AXA Versicherung in Verbindung mit einem obskuren selbst erfundenen Messverfahren des Sachverständigen, für das es nicht einmal im Ansatz einen wissenschaftlich fundierten Ansatz gibt.
Das ist die ganze Wahrheit dieses Falles und das Gutachten, um das es hier ging, das können sie hier lesen.