Neue Patientin aus Paderborn
2009 hat die Patientin eine Brücke erhalten und dann bis Herbst 2015 einen Aufbissbehelf getragen. Dieser ist dann zerbrochen. Seitdem ist die Patientin arbeitsunfähig und das muss man wohl so asdrücken: Nervlich zerrüttet.
Beschwerdelevel: "10".
Die gesamte Untzersuchung der Patientin stellt sich als extrem erschwert dar. Die Patientin hat im Vorlauf mindestens 10 Zahnärzte konsultiert, die nach ohrer Angabe immer nur weiter an den vorhandenen und stark vorgeschädigten Restzähnen heruzm geschliffen hätten.
Aufgrund der starken Schmerzen hat die Patientin zudem extreme Angst.
Die Untersuchung der Patientin ist durch die genannten Umstände extrem erschwert. Die Patientin scheint durch Vorbehandlungen und das Verweisen auf vermeintlich psychische Ursachen stark vortraumatisiert.
Dabei scheint der Verdacht der Patientin, dass Störungen der statischen und dynamischen Okklusion die Ursache ihrer Beschwerden darstellen naheliegend.
Es folgt der Nachweis einer CMD durch Herstellung und Eingliederung eines adjustierten Aufbissbehelfs.
Deutlich erkennbar die massive Nonokklussaion im Seitenzahgebiet, bedingt durch unsachgemäß erstellte Füllungen/Kronen zum anderen bedingt durch die nicht mehr vorhandenen prothetischen Rekonstruktionen.
Trotz äußerst widriger okklusaler Verhältnisse sitzt der adjustierte Aufbissbehelf vom ersten Moment an äußerst präzise.
Die Behandlung stellt sich als extrem erschwert dar. Dies liegt u.a. daran, dass die Patientin sich in eigener Vorstellung Vorgaben überlegt hat, wie ihrer Meinung nach ihr Biss sein müsse.
Dies deckt sich nicht in allen Punkten mit den Einstellungen des eingegliederten Aufbissbehelfs. In derartigen Fällen ist es sinnvoll den Patienten zu fragen, was dessen Meinung nach an dem Aufbissbehelf geändert werden müsse, um die "Funktion" zu erfüllen, die der Aufbissbshelf nach Auffassung des Patienten zu erfüllen habe.
Diese konkrete FRage vermag der Patient aber nicht zu beantworten, weil sich erfahrungsgemäß die theoreischen Überlegungen des Patienten nicht in die reale Gestaltung eines Aufbausbbehelfs aus Kunststoff umsetzen lassen.
In derartigen Fällen kann man nur darauf vertrauen, dass die eintretende Besserung der Beschwerden dazu führt, dass der Patient in der Lage ist von seinen Vorstellungen abzulassen und dem Arzt zu vertrauen.
Genau das aber ist diesem Patienten, der im Vorwege schon eine Vielzahl von Ärzten erfolglos aufgesucht hat, nicht immer möglich. Problematisch wird es dann, wenn es prinzipiell nicht mehr möglich ist eine Vertrauensbeziehung aufzubauen und der Patient versucht den Arzt zu instrumentalisieren, was die Vorstellung eigener Interessen betrifft.
Mit "üblicher" Zahnheilkunde hat das alles nichts mehr zu tun, sondern man bewegt sich im Grenzbereich zwischen greifbarer Zahnmedizin und nicht greifbarer psychosomatischer oder psychiatrischer Erkrankung.
Das Problem in diesen Fällen besteht vereinfacht ausgedrückt darin zu klären, ob psychische oder psychiatrische Alteration Folge der bestehenden und nicht behandelten funktionellen zahnärztlichen Beschwerden sind, oder aber Ursache oder möglicherweise auch Begleiterkrankung einer zahnärztlich funktionellen Beschwerdesituation.
Jeder Mensch vermag nachzusollziehen, dass es selbst das stärkste Gemüt zerrüttet, wenn man unentwegt an Beschwerden unterschiedlichster Art leidet und keine Linderung oder Beseitigung der Beschwerden erfährt.
Insofern ist nachvollziehbar, das der Patient bei Nichthilfe damit beginnt eigene Ideen seiner Erkrankung der damit verbundenen möglichen Lösung entwickelt. Die Erfahrung zeigt allerdings genauso "todsicher", dass der betroffene Patient mit seinen eigenen medizinischen Überlegungen immer daneben liegt!
Für die Abklärung einer CMD sind das in jedem Fall denkbar ungünstige Voraussetzungen, besteht doch die Hoffnung des Patienten oftmals gerade darin, dass nun endlich nachgewiesen werden möge, dass er an einer CMD leidet.
Wenn man so will, besteht in diesen Fällen immer die Gefahr, dass der Patient selbst erst dafür sorgt, dass man ihm nicht zu helfen vermag, weil er nicht mehr in der Lage ist sich vorurteilsfrei auf eine Diagnostik nach Maßgabe des Arztes einzulassen, sondern bewusst oder unbewusste die Maßnahmen des Behandlers konterkarriert.