Langjähriger CMD-Patient aus Neumünster zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Seit nunmehr geschlagenen 9 Monaten prüft die DEBEKA auf einem Behandlungsplan des Prof. Wiltfang UKSH Kiel und des CMD-CENTRUM-KIEL herum.

Findet keinen "Berater", der in diesen komplexen Fall einsteigen will, weil die Behandlung seit nunmehr 16 Jahren andauert.

Inzwischen hat des Verfasser dieses BLOGS es aufgegeben sich noch konstruktiv Gedanken zu machen.

Der Patient ist nicht nur genervt sondern inzwischen auch stark verunsichert.

Das Ganze bei einer manifesten und unbestrittenen Craniomandibulären Dysfunktion, chronischen Schmerzbeschwerden und einer psychiatrischen Begleiterkrankungen.

Und während sich die Ausgangssituation des Patienten immer weiter verschlechtert, grübelt die DEBEKA darüber nach, warum der Patient all die vielen Jahre nicht sachgerecht behandelt werden konnte.

Dabei ist die Antwort so einfach, wie trivial: Weil die Beihilfe des Patienten bis heute jede konkrete Behandlung torpediert hat.

Inzwischen die Beihilde so weit eine seit längerer Zeit geplante Behandlung mitzutragen, nur leider macht jetzt die DEBEKA das, was sie mit Recht jahrelang der Beihilfe vorgehalten hat.

Eine sachgerechte Behandlung des Patienten zu verhindern.

Wir sollten nun wieder einmal neue und aktuelle Modelle erstellen, damit nun eine Zahnärztin, die man in Berlin gefunden haben will, Stellung zu der Behandlungsplanung der mundkiefergesichtschirurgischen Abteilung des Universitätskrawnkenhauses in Kiel, in Verbindung mit der implantatgestützten prothetischen Versorgung durch das CMD CENTRUM KIEL, abgeben kann.

Der letzte Gutachter der DEBEKA, ein Kollege in Norderstedt, hat gegen Berechung von 45,-€ die Akte entnervt an die DEBEKA zurück gereicht. Kein Wunder bei 16 Jahren Vorbehandlung mit Dauerprovisorien und Aufbissbehelfen, denn mehr konnte der Verfasser dieses BLOGs gegen den langjährigen Widerstand der Beihilfe des Patienten leider nie erbringen.

Ganz nebenbei: Schuld daran, dass sich in diesem Fall seit nunmehr 16 Jahren nichts dreht, soll eigentlich der Behandler haben. So jedenfalls hört es sich an, was die DEBEKA gelegentlich äußert. Dass es aber nicht möglich ist einen Patienten, gegen dessen erklärten Willen, weil er die Behandlung nämlich nicht zu bezahlen vermag und die Beihilfe sich weigert zu bezahlen, vermag nicht einmal der Verfasser dieses BLOGs seine Patienten zu behandeln.

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