Langjährige Patientin aus Eckernförde zur PAR-Besprechung

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Die Quintessenz in diesem Fall ist so einfach, wie ernüchternd.

Es ist praktisch nicht mehr möglich einen gesetzlich Krankenversicherten sachgerecht bzgl. einer langjährig bestehenden Parodontitis zu behandeln.

Die Vorgaben sind derart kompliziert, dass eine sachgerechte Behandlung, bei bereits langjährige bestehendem generalisierten und fortgeschrittenen Knochenabbaus, möglich wäre.

Die Vorgaben notwendige Taschentiefen sind derart hoch, dass der Patiente gar keinen Kieferknochen mehr haben dürfte, um die vorgegebenenen Vorgaben erfüllen zu können.

Bsonders grotesk: Nachdem bereits ein Zahn aus parodontalen Gründen entfernt werden musste, und man nun das Konkrement an dem Nachbarzahn mit dem Auge erkennen kann, ist es nicht mögliuch das Konkrement in einer vertragsrechtlichen Behandlung zu entfernen, weil die dazu notwendige Taschentiefe an diesem Zahn nicht ausreicht, um die Vorgaben der Sozialversicherung erfüllen zu können.

das ist so ähnlich, wie seinerzeit bei den Vorgaben der Coronasoforthilfen.

Man hätte diese nur dann behalten dürfen, wenn man in der Coronazeit in Insolvenz gegangeen wäre.

Ist man das nicht, musste die Coronasoforthilfe zurück gezahlt werden.

Genauso funktioniert es hier bei der Feststellung der Indikation zu einer GKV-Parodontalbehandlung.

Es kommt also am Ende genau das Gegenteil von dem heraus, was man aus medizinischer Sicht tun müsste.

Statt frühzeitiger parodontaler Intervention werden gar keine Parodontalbehandlungen mehr auf Kasse durchgeführt, weil die Vorgaben, die alle zu beachten und einzuhalten sind, derart komplex und unsinnig sind, dass man diese gar nicht einhalten kann, oder aber schlichtweg an den Vorgaben verzweifelt.

Ganz nebenbei sind diese Vorgaben in aller Regel von Universitäten erarbeitet worden und damit derart alltagsuntauglich, dass diese in einer niedergelassenen Praxis nicht wirklich umsetzbar erscheinen.

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