Langjährig rekonstruierter Kieler CMD-Patient zum Erhaltungsrecall
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Den Patienten haben wir seit über 20 Jahren in Behandlung und vor ca. 20 Jahren funktionstherapeutisch durchrekonstruiert.
So weit so gut.
Bis der Patient, aus durchaus nachvollziehbaren Gründen, vor etlichen Jahren eine Kollegin aufgesucht hat, die sich um das Thema Schlafapnoe verdient gemacht hat. Auch das, so weit so gut.
Was aber nun alles andere als gut ist, dass sich im Rahmen einer unkritisch durchgeführten Apnoebehandlung über Jahre hinweg der Biss derart ungünstig verändert hat, dass der Patient nur noch auf den Frontzähnen Kontakt hat und die Seitenzähne mehrere Millimeter in der Luft hängen.
So weit, so schlecht, denn das bedeutet nicht nur, dass die Frontzähne überlastet werden, sondern die Seitenzähne elongieren. Das ist dann bei einem Patienten in höherem Alter, dessen Zähne eh nicht mehr so ganz im Alevolarknochen stehen bedenklich.
So richtig schlecht wird es aber erst dann, wenn besagte Kollegin diese Kollateralschaden wegzureden versucht, das sei ja alles gar nicht so schlimm und wachse sich schon irgendwie wieder hin. Das Ganze noch mit dem Argument unterwürzt, immerhin würden jetzt selbst die Gesetzlichen Krankenkassen derartige Schienen bezahlen.
Damit dürft aber nicht gemeint sein, dass die Kassen nun bereit wären für sogenannte Apnoeschienen zu zahlen, die als unerwünschte Nebenwirkungen dann den Biss des betroffenen Patienten verstellen und dem Patienten dann nachfolgend mitzuteilen, dass die Behandlung einen verstellten Biss wieder einzustellen, dann selbstverständlich nicht von der Kasse bezahlt wird.
Es ist nun wirklich sinnvoll Apnoe Patienten mit derartige Apnoeschienen zu behandeln, denn hier kann es um Leben und Tod gehen.
Daraus dann aber den Schluss zu ziehen, weil sich bei unsachgemäßer Laizer-Faire-Behandlung dann die gesamte okklusale Situation des Patienten verstellt, verbunden mit den üblichen Nebenwirkungen, als da wären:
- Fehlbelastung on Zähnen und Kieferknochen
- Zahnelongationen bis zum Verlust der Zähne
- Funktionellen Überlastungen von Zähnen bis zu deren Verlust
- Etablierung funktionell gestörter Verhältnisse unter Einstellung der gesamten funktionellen Beschwerden
das habe der Patient dann eben so hinzunehmen, ist mehr als nur ein Bagatellversehen.
Man staunt immer wieder mit welcher Engstirnigkeit sogenannte Spezialisten eines eng umgrenzten Bereiches, hier der Schlafapnoebehandlung, in der Zahnheilkunde behandelt wird, wenn Behandler mit einem sehr engen Tätigkeitsbereich nur ihr kleines Fachfeld sehen und nicht sehen wollen, dass eine zu eng fokussierte Behandlungsweise zu derart erheblichen Kollateralschäden führt, dass man etwas tun muss, um diese Kollateralschäden zu vermeiden, oder mindestens zu vermindern. Dass die Kollegin es nun auch noch als den großen Fortschritt feiert, weil sich nach weiteren sechs Monaten des Zuwartens der Abstand zwischen in Nonokklusion stehenden Seitenzähnen von 4-5 Millimetern auf 3-4 Millimeter vermindert hat, aber nicht mitbekommen will, dass sich hier nicht etwas ein distal offener Biss von alleine schließt, sondern die Seitenzähne unphysiologisch elongieren, das macht dann sprachlos.
Der Patient sitzt im wahrsten Sinne des Wortes zwischen den Stühlen, weil er gar nicht glauben kann, dass zwar die durchgeführt Apnoeschienenbehandlung unter dem Gesichtspunkt "Apnoe" ein voller Erfolg war, gleichzeitig aber sein gesamten funktionierendes Kauorgan dabei über die Wupper zu gehen droht und die Schienenfachkollegin das Problem dahingehend bagatellisiert, das würde sich schon wieder zurecht wachsen.
Es erfolgt eine schriftliche Aufklärung als Nachweis, dass der Patient unter haftungsrechtlichen Gründen über die vorliegenden Probleme in Kenntnis gesetzt und aufgeklärt worden ist.
Man wird sehen müssen, wie das weitergeht. Vermutlich wird der Patient das Problem erst in seiner ganzen Dramatik erfassen, wenn sich die ersten irreparablen Schäden einstellen.
Auch hier gilt: Es ist besser, wenn der Patient mit dem Wunsch der Behandlung erscheint, als den Eindurck zu erwecken, man rate zu einer Behandlung, die der Patient, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt, gar nicht will.