Langjährig rekonstruierter Kieler CMD-Patient nach Extraktion von drei Zähnen
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Dem Patienten geht es nach der Entfernung von drei Zähnen gut und der Behandlungsaufwand ist relativ überschaubar.
Nun aber kommt die Continentale Versicherung erneut mit einem "Gutachter" um die Ecke, den wir aus der Vergangenheit nur allzu gut kennen und an dem das ganze Unseriöse erkennbar wird, wie derartige Versicherungen vorgehen.
Herr Dr. Heimann ist ein ehemaliger Zahnarzt, der schon lange nicht mehr in Deutschland praktiziert. Letzter Kenntnissstand: Herr Dr. Heimann lebt und schreibt seine Gutachten für private Krankenversicherungen aus dem Nachbarland Luxemburg heraus. Damals wurde eine Firma in Koblenz beauftragt, die wiederum dann mit dem genannten ehemaligen Zahnarzt in Luxemburg zusammenarbeitete.
Das wissen wir alles deshalb so gut, weil wir Herrn Dr. Heimann, vor inzwischen auch schon einigen Jahren, als Folge seiner unsäglichen "Gutachten" vor das Landgericht in Hamburg zitiert hatten, wegen seiner ehrabschneidenden und geradezu bösartigen Äußerungen in seinen Schmähgutachten.Unter anderem musste sich der Verfasser dieses BLOGs dort anhören, dass dieser um medizinsche Sachverhalte nicht wisse, die jedem Stundenten in der Vorklinik bereits bekannt seien. Diese Gutachten waren gleichtlautend immer nach dem Motto gestrickt: Zu teuer. Kann man alles billiger machen. Der Bhandler hat fachlich keine Ahnung. Antrag ablehnen. Herr Dr. Heimann war sich nicht mal zu schade einer Versicherung zu empfehlen, man müsse jede Kleinigkeit des Verfassers dieses BLOGs bis ins kleinste Detail prüfen.
Nun kann man sich als gescholtener Zahnarzt gegen derartige Gutachten durchaus wehren. In diesem Fall aber, so aregumentierte seinerzeit der Rechtsanwalt von Herrn Dr. Heimann, sei das nicht zulässig, weil der gutachtende Dr. Heimann ja nicht in Deutschland tätig sei, sondern im benachbarten Luxemburg und daher mit deutschem Recht nicht angreifbar wäre. Es wurde der internationale Gerichtsstand gerügt.
Das sah das Landgericht in Hamburg am Ende anders und so musste Herr Dr. Heimann tatsächlich im Landgericht Hamburg erscheinen.
Dort kam es dann zu einem Vergleich, indem Herr Dr. Heimann erklärte fortan keine Gutachten, jedweder Art, über Arbeiten des Verfassers dieses BLOGs zu verfassen.
Abschließend musste wir dann noch einen geringen Betrag, so um ca. 140,-€, bei Herrn Dr. Heimann zwangseintreiben lassen, weil dieser, offensichtlich nicht in der Lage war, die von ihm im Vergleich zu zahlenden Gebühren, die der Kläger verauslagt hatte, an diesen zurück zu zahlen.
So viel zu einem zahnärztlichen Sachverständigen, der noch heute von vielen privaten Krankenversicherungen gerne als "Beratungszahnarzt" beauftragt wird.
Wir haben ihn damals persönlich kennen gelernt und sind umso verblüffter, dass der Mann noch heute für private Krankenversicherungen tätig ist.