Längster CMD Patient aller Zeiten im Recall

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In dem Zusammenhang erfolgen umfangreiche Besprechungen bzgl Kostenfragen, die mit der Beihilfestelle und der Personalstelle geklärt werden müssen.

Es scheint so ein bißchen ein Silberstreif am Horizont, allerdings sollte man das mit Vorsicht betrachten, angesichts der Länge der bisherigen Vorbehandlung, die nunmehr über 10 Jahre andauert und aus nichts anderem als Aufbissbehelfen und Dauerprovisorien besteht.

Es erfolgen weiterhin minimale Korekturen am Aufbissbehelf.

Auch hier der Hinweis, dass auch bei diesem Patienten besagter Gutachter aus Ahrensburg beteiligt war, der in seinem Gutachten für die Beihilfestelle Zähne überkronen lassen wollte, die von Seiten der MKG Chirurgie des UKSH Kiel und des CMD CENTRUM KIEL als nicht mehr erhaltungswürdig eingestuft wurden und sich inzwischen nicht mehr im Munde des Patienten befinden.

Bestand damals noch der Eindruck, da hätte besagter Privatgutachter vielleicht einmal mit seinem Gutachten daneben gegriffen, wissen wir heute anhand seines aktuellen Gutachtens für die AXA Versicherung, im Fall eines anderen Patienten, dass dies eben leiner keine einmalige Entgleisung war.

Wenn der Leser hier so eine gewisse "Verstimmung" heraus liest, dann liest er richtig. Es gibt leider eine besonders unangenehme Art von Zahnärzten, die zwar selbst nishts Bemerkenswertes auf die Beine gestellt bekommen und daher auch nicht damit leben können, dass es andere Kollegen gibt, die das eben hinkriegen, und statt sich dann selbst zu bemühen besser zu werden, lieber damit beschäftigen die Leistung des anderen Kollegen herabzuwürdigen und wenn es sein muss, indem man mit vollkommen veralteten Vorgaben arbeitet, um daran dann beweisen zu wollen, dass der Kollege angeblich fachlich nicht korekt gearbeitet habe.

Zu genau diesen Zahnärzten gehört besagter Berufsangehöriger, den man als alles Mögliche bezeichnen könnte, nur eben nicht als Berufskollegen.

Und leider ist es eben auch so, dass die deutsche Rechtsprechung esa nicht zulässt so Jemanden wegen Verleumdung vor Gericht zu bringen, denn man staunt gelegentlich dann immer noch, was in Deutschland dann, wenn es um ein sogenanntes Werturteil geht, alles an Verleumdung möglich ist und von Artikel 5 GG abgedeckt wird.

Aber das wissen auch all jene Leser, die schon einmal im Internet Opfer eine Hass oder Hetzkampagne gworden sind.

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