Kieler Patientin zur Wurzelkanalbehandlung

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Das ist einer dieser Fälle, bei denen man immer an „Wetten Dass“ denken muss und daran, dass wenn man dort 10 Übersichtsröntgenbilder aufgehängt erhalten bekommen hätte, man mit großer Treffsicherheit hätte erkennen können, ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert ist.

Das möchte man nicht glauben, dass ist aber so.

Das liegt nicht daran, dass der Arzt sich keine Mühe gegeben hätte, sondern schlichtweg daran, dass die behandlerischen Möglichkeiten im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, vorsichtig ausgedrückt, stark eingeschränkt sind.

Genauso stellt sich der Zustand dieser Patientin im mittleren Alter dar.

Es hat sich nunmehr herausgestellt, dass der umfangreich versorgte Zahn 17 nicht einmal  mehr pulpitisch ist, sondern ostitisch.

Es wird heute noch der Versuche einer endodontischen Erhaltung des Zahnes vorgenommen, wobei die Patientin darüber aufgeklärt wird, dass alle Beteiligten davon ausgehen, dass der Zahn morgen gezogen werden muss.

Das Problem besteht im Moment darin, dass die Patientin nicht zusammen beißen kann, weil der Aufbissbehelf auf diesem Zahn nunmehr einen Kontakt versursacht, den er auch verursachen soll, der aber eben gerade dazu führt, dass der Aufbissbehelf nicht das bewirken kann, was er im Rahmen der Diagnostik bewirken soll.

Im Moment bleibt daher nur die Feststellung, dass eine diagnostische Aussage nicht möglich erscheint, weil das Beschwerdebild der gleichzeitigt vorhandenen Ostitis an Zahn 17 eine Diagnose nicht zulässt.

Bei der Trepanation des Zahnes 17 kommt nicht einmal auch nur im Ansatz ein Tropfen Blut, dafür riecht es aus den Kanälen gangränös! Heißt: verfault.

Das Besondere daran: Solange der Zahn okklusale nicht belastet wird, macht er der Patientin nicht einmal Beschwerden.

Da wider das Besondere: Da es das Ziel des Aufbissbehelfs ist alle Seitenzähne gleichmäßig zu belasten, macht er jetzt Beschwerden.

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