Kieler Patient zur Kontrolle Aufbissbehelf

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Dem Patienten geht es wohl tatsächlich besser, allerdings hat man den Eindruck, dass es hier neben der funktionellen Symptomatik auch eine pulpitische Begleitsymptomatik geben könnte.

Es erfolgt ein umfangreiches Aufklärungsgesprüch und auch eine intensive Besprechung über die Grenzen der gesetzlichen Krankenversicherungszahnheilkunde.

Das Bestreben des Patienten komplexe Behandlungen möglichst kostennetral zu erhalten ist zwar nachvollziehbar, aber eben auch nicht wirklich umsetzbar. Schon gar nicht in der Differentialdiagnostik einer CMD, und genau darum geht es hier.

Der Patient überlegt nun, wie es weitergehen soll, vor allem auch deshalb, weil es angesichts der vielfachen Befunde, die alle noch geklärt werden müssen, eben um keine typische GKV Zahnbehandlung handelt.

Umgekehrt könnte man formulieren, dass das Problem des Patienten u.a. auch darin besteht, dass viele der erkennbaren zahnmedizinischen Versorgungen zwar das ausreichend wirtschaftlich und zweckmäßige erfüllen, das aber möglicherweise für diesen Patienten nicht ausreicht.

Das ist zwar für den Betroffenen alles andere als erfreunlich, aber eben genau die Wahrheit, die es dann, in einem solchen Zusammenhang auszusprechen gilt.

Der Glaube, der Arzt wird sich schon stundenlang mit den Problemen des Patientenhinsetzen, um sich dann nachfolgend von der Krankenkasse des PAtienten sagen zu lassen: Geld gibts aber leider nicht, hier fällt nun der Begriff des Budgets, dieser Glaube wird Glaube bleiben. Und wenn man sich im Röntgenbild des Patienten die vielfachen Vorversorgungen anschaut, dann muss man bis auf einige wenige zu der Meinung kommen, dass vorbehandlnde Zahnärzte das auch so gesehen haben müssen.

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