Kieler Patient zur Kontrolle Aufbissbehelf

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In diesem Fall gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten mit der Zusatzversicherung des Patienten. Wir warten auf eine Stellungname der Kassenzahnärztlichen Vereinigung SH, dass die Abrechungsvorgehensweise, die die Zusatzversicherung vorgibt schlichtweg nicht möglich sind und einen Abrechungsbetrug darstellen würden.

Nun stellt sich inzwischen heraus, dass der Patient aus wirtschaftlichen Gründen nicht n der Lage ist die geplante Behandlung in absehbarer Zeit umzusetzen.

Der Beschwerdelevel liegt bei 1, solange derAufbissbehelf getragen wird. Der Patient wird jetzt bis auf Weiteres mit dem Aufbissbshelf leben. Wie das im Weiteren ablaufen wird ist im Moment schwer abzuschätzen.

Es ist nachvollziehbarerweise so, dass sich das Augenmerk auf die Patienten konzentrieren muss, bei denen eine therapeutische Lösung des Falles angestrebt oder durchgeführt wird. Diese Fälle werden so gut es geht betreut, allerdings ist es so, dass nach einer gewissen Zeit, sollte der Patient dann doch das Bedürfnis nach einer therapeutischen Lösung seines Falles haben, der gesamte Fall neu aufgewickelt werden muss. Schon alleine aus haftungsrechtlichen Gründen.

Jede Diagnose und darauf gründende Behandlungsplaung muss neu erhoben werden, wenn eine gewisse Zeit zwischen Diagnose und Therapie vergangen ist. Das ist von Fall zu Fall etwas unterschiedlich, aber eine ungefähre Richtschnur dürfte der Zeitraum von ca. 6 Monaten sein.

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