Inzwischen 80 jähriger Patient möchte gerne weiter behandelt werden, wenn nur die Versicherung mal in die Hufe käme
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Eigentlich läuft es gut. Wenn nur die Versicherung für einen im November 2015 gestellten definitiven Versorgungsplan endlich grünes Licht geben würde.
Der Patient ist beschwerdefrei, nur die Laborgefertigten Dauerprovisorien, die für 6 Monate Tragezeit konzipiert waren, sind inzwischen 10 Monate im Mund und fliegen dem Patienten inzwischen materialermüdet um die Ohren.
Nun besteht die Gefahr, dass die Bisslage verloren geht und damit alles, was inzwischen erreicht wurde!
Am Ende würde dann stehen: alles auf Null und sowohl Diagnostik als auch neue Versorgung mit Laborgefertigten Dauerprovisorien von vorne.
Alles nur, weil die Versicherung vor der Behandlung einen Gutachter eingeschlatet hatte, alles läuft wie geplant und nun ein neues Gutachten verlangt, damit aber nicht fertig wird und der bisherige Behandlungserfolg in Gefahr gerät.
Derartige Probleme kommen zum Glück selten vor, sie kommen aber vor. Woran das liegt ist in aller Regel nicht zu ergründen.
Worin der Sinn liegen soll vor einer Behandlung ein Gutachten erstellen zu lassen über die Indikation und Sinnhaftigkeit der Behandlung, und wenn diese dann nicht nur abläuft wie geplant, sondern der Patient auch noch beschwerdefrei wird, dann ein neues Gutachten zu erstellen, ob denn die ursprünglich geplante und begutachtete Behandlung dann auch zu Ende geführt werden soll, ist unklar. Kontraproduktiv wird es dann, wenn übermäßig lange Bearbeitungszeiten dazu führen, dass wegen Materialermüdung Laborgefertigter Dauerprovisorien der Behandlungserfolg verloren geht.
Für die Versicherung sind das schlimmstenfalls doppelte Behandlungskostem. Für den Patienten ist das doppelt durchlebte Behandlungserschwernisse. Für den Behandler jedes Mal ein Grund die Frage aufzuwerfen, ob da im System der Versicherung der Wurm steckt, denn schließlich wurde die Behandlung bereits vor Beginn begutachtet.