85 jähriger Kieler Patient hat Probleme mit seiner Versicherung
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Geht es dem Patienten nun endlich wieder besser und es besteht der Verdacht, dass der Patient sich im Schlaf, kopflagebedingt neue Fehlbelastungen zuzieht, beginnt die Versicherung, wie bereits vor einem Jahr den Fall gutachterlich überprüfen zu lassen.
Das Ganze für eine Wiederherstellungsmaßnahme. Wenn man so will eine Allerweltsbehandlung.
Der Patient versteht es nicht und die Praxis versteht es auch nicht. Führte schon die letzte große Begutachtung vor genau einem Jahr zu: ? NJichts, außer, dass der Patient kommentarlos seine Erstattungen erhielt.
Nun also ein Jahr später, bei genau gleicher Situation, aber inzwischen weiter verschlechterter Ausgangssituation: Ein neues Gutachten in gleicher Sache!
Es ist eine der wenig nachvollziehbaren Vorgehensweisen, hier vor allem der Continentale Versicherung, immer wieder aufs neue Behandlungen gutachterlich zu überprüfen, die in vollkommen inhaltsgleicher Art bereits vor einem Jahr mit Erfolg abgeschlossen werden konnten.
Dabei ist ein Jahr später folgendes festzustellen: Die Ausgangssituation wird alters- und fehlbelastungsbedingt immer schlechter, der behandlersiche Aufwand, der betrieen werden muss, wird immer größer.
Was macht die Continentale Versicherung: Sie läst ein neues Gutachten erstellen, dabei ist die Sachlage klar. Das was man tun müsste, den Patienten umfangreich mit einem festsitzenden, implantatgestützten Zahnersatz zu versorgen, ist altersbedingt nicht mehr möglich. Also kann nur noch palliativ behandelt werden und das zukünftig mit einem höheren und nicht geringeren Aufwand als bisher.
Das leuchtet Jedem ein, weil es logisch ist. Nur leider nicht der Hamburger Geschäftsstelle der Continentale Versicherung.
Worin der Sinn liegen soll den 85 jährigen Patienten nun zig mal durch Kiel fahren zu lassen, weil die von der Versicherung angeforderten Unterlagen angeblich per Post nicht angekommen sein sollen, im zweiten Anlauf nun per Boten nach Hamburg in die Geschäfstsstelle gebracht werden, erschließt sich nicht.
Das Sonderbare ist: Nur bei dieser Versicherung gehen regelmäßiug Unterlagen verloren, kommen angeforderte Unterlagen per Post nicht an, oder es werden übersandte Originalunterlagen in der Bearbeitungsverantwortung durch die Continentale Versicherung so stark beschädigt, dass diese, nach Rückgabe an die Praxis, nicht mehr zu verwerten sind.
Das mögen Zufälle sein,bei der Häufigkeit mit der es zu Unregelmäßigkeiten kommt, fällt es allerdings zunehmend schwer nur auf Zufälle zu verweisen.