Endlich ein Licht am Ende des Tunnels in Sachen Branemark Plagiat
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Nach Monaten der Recherche nun ein kleines Erfolgserlebnis in Sachen einer Plagiatsaffäre.
Kleine Ursache, große Wirkung.
In der Abteilung für Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg wurden mindestens um die 2000er Jahre herum, mindestens bei dieser Patientin Plagiate des Branemarkimplantatsystems verarbeitet.
Das wäre pe se nicht schlimm gewesen.
Schlimm ist aber, dass in den OP Berichten falsche Angaben gemacht wurden, denn obwohl dort Branemark Implantate ausgewiesen wurden, wurden Nachahmerimplantate eingesetzt.
Man muss kein Jurist sein, um die Feststellung zu treffen, dass das eine Urkundenfälschung darstellt.
Aber es geht weiter.
Ein Zahnarzt in Schleswig versorgt diese Implantate in den Jahren 2004/2005 und dokumentiert pflichtwidrig nicht, was er der Patientin dort an Implantataufbauteilen eingebaut hat. Also auch dort kein Hinweis auf das versorgte Implantatsystem.
Derselbe Zahnarzt versorgt die Patientin dann 2015 erneut, und weil er selbst nicht weiß, was er der Patientin 10 Jahre zuvor, als Erstbehandler, eingebaut hat, benutzt er die alten und beschädigten Aufbauten erneut und setzt eine neue Brückenversorgung darauf. Dass die alten Implantataufbauten nachvollziehbarerweise bei dieser Versorgung beschädigt wurden...wen stört es, denn nur der Behandler weiß, was sich unter den neuen Kronen abspielt.
Inzwischen hat die Patientin derart umfangreiche, funktionelle Beschwerden, dass sich dies ins CMD CENTRUM KIEL begibt.
zu dem Zeitpunkt hatte die Patientin bereits eine Klage wegen behandlungsfehlerhafter Behandlung gegen den Zahnarzt in Schleswig erhoben.
Inzwischen steht die funktionstherapeutische Behandlung der Patientin an und nun stellt sich nach monatelangen Recherchen heraus, dass sowohl der Kieferchirurg, der die Implantate im Jahr 2003 gesetzt hatte, als auch der Zahnarzt, der diese Implantate in 2004/2005 prothetisch versorgt hat, so ziemlich gegen alle Regeln verstoßen haben, gegen die man überhaupt verstoßen kann,
Nun ist das alles andere als ein Kavaliersdelikt, wenn man nun weiß, dass wir heute Originalteil der Firma Branemark bestellt haben, um dies Plagiatimplantate zu versorgen, denn:
- Die Firma Nobel Biocare lehnt jegliche Garantieansprüche ab, sollte es zu irgendeinem Problem der Originalaufbauteile mit den Nichtoriginalimplantaten kommen.
- Der aktuelle Behandler muss sich von der Patientin juristisch freistellen lassen, was das Medizinproduktegesetz betrifft, denn laut diesem dürften die Originalaufbauten nicht in die Plagiatimplantate eingebracht werden.
Das Problem ist nur, dass man drei Implantate aus dem Knochen herausschleifen müsste, um alle bestehenden Regelungen einzuhalten, was angesichts des Kollateralschadens vollkommen unverhältnismäßig wäre.
Die einzige Reaktion des prothetisch versorgenden Zahnarztes war die, dass dieser angeblich berechtigt gewesen wäre die Behandlngsunterlagen aus dem Jahr 2004/2005 bereits vernichtet haben zu dürfen.
Das ist nicht so, wirft aber ein Licht auf das Selbstverständnis einer Praxis, die sich aber im Internet als "Spezialisten für Implantologie" darstellen.
Auf den Punkt gebracht fragt man sich, wer was davon gehabt haben könnte im Bundesehrkrankenhaus Plagiatimplantate unter dem Originalproduktnamen an den PAtienten zu bringen. Das Ganze vermutlich in erheblicher Anzahl und warum ein Zahnarzt in Schleswig nicht das gemacht hat, was man von jedem arzt erwarten muss: Zu dokumentieren, was er bei der Patientin überhaupt erbracht und welche Teile er dort verbaut hat.
Man kann da viel vermuten und wird sich wohl die Frage stellen müssen, ob die betroffenen Kollegen am Ende nicht damit durchkommen würden, dass inzwischen Verjährung eingetreten ist.
Die Patientin wird übrigens zeitlebens mit diesem Problem leben müssen.