Eine neue "DIR System" Patientin aus Bad Oeyenhausen
13639
Immer wieder aufs Neue ist es interessant zu hören, was Patienten, die das "DIR-System" am eigenen Leib erfahren durften, berichten. Die Firma DIR legt allergrößten Wert darauf, dass sie darauf hinweist, dass nur Zahnärzte das System am Patienten bedienen dürfen! Das ist auch so, also dass die Firma DIR darauf hinweist, dass das so ablaufen soll! Die Firma DIR ist übrigens sehr darauf bedacht, dass man ja nicht behauptet, in Wirklichkeit würde vielleicht dann auch derjenige die Messungen durchführen, der das Gerät anschafft oder gar noch ein anderer.
Das Besondere an dem DIR System ist nämlich: Der Zahnarzt darf es nicht erwerben. Erwerben darf es nur der Zahntechniker. Der Zahntechniker darf es aber am Patienten nicht benutzen. Das darf nur der Zahnarzt. Sie erinnern sich: Der darf es aber nicht kaufen. Und so bekommt man immer einmal wieder Geschichten zu hören, in denen man genau das zu hören bekommt, was man vermutet, wenn man sich dieses sonderbare Vertriebskonstrukt vor Augen hält.
Hier war es noch ein bisschen anders, haben doch die Zahnarzthelferinnen versucht das DIR Gerät am Patienten zu bedienen und die Messungen durchzuführen, die doch nach Meinung der Firma DIR den großen Durchbruch in der Behandlung von CMD Patienten bringen sollen. Dass die Patient dann wiederum mit dem Aufbissbehelf in das Labor fahren musste, um den nach "DIR-System-Kriterien" angefertigten Aufbissbehelf dort umarbeiten zu lassen, statt damit zum Zahnarzt zu gehen, wird zur Kenntnis genommen und widerspricht selbst den eigenen Vorgaben der Firma DIR.
Leider war das auch in diesem Fall, einmal mehr, nicht von Erfolg gekrönt. Der Aufbissbehelf hat keinerlei Wirkung entfacht, ebenso wenig die Aufbissbehelfe mit denen die Patientin im Vorwege behandelt worden ist.
Wir selber benutzen das DIR System nicht, weil es nach unserer Auffassung derart eklatante Unzulänglichkeiten aufweist, die das System für die Behandlung unserer CMD Patienten schlichtweg ungeeignet machen. Wofür dieses Registriersystem geeignet sein soll? Wir wissen es nicht.
Kommen wir nun aber zu der Patientin:
Der Beschwerdelevel liegt für ca. 10 Tage/Monat bei Beschwerdelevel: 10. Für 15 Tage/Monat bei Beschwerdelevel 6 und für ca. 5 Tage/Monat bei Beschwerdelevel: 3.
Nun kommt die Patientin gerade mit einem Beschwerdelevel: 3, was aber auch kein Problem darstellt, wenn man weiß, was man nachweisen will.
Das Leitsymptom der Patientin stellen starke Nackenschmerzen und Rückenschmerzen dar, aber eben auch die anderen genannten Beschwerden, ide in toto letzendlich dazu führen, dass die Patientin beruflich nicht mehr voll einsatzfähig ist.
Weiterhin liegen folgende Beschwerden vor:
Kopfschmerzen
Gesichtsschmerzen
Unerklärlichen Zahn-/Kieferbeschwerden
Ziehen in den Armen
Schluckbeschwerden/Kloßgefühl im Hals
Stress
Halsschulternackenbeschwerden
Rückenschmerzen
Tinnitus
Morgendlich festem Biss
Verschlechterte Hörleistung
Kieferöffnung behindert
Kiefergelenkgeräusche
Es besteht das Gefühl, dass
Die innere Mitte verloren gegangen ist: "Ich kann mich nicht mehr konzentrieren" seit 2013
Morgens wie gerädert: Sehr viele Träume
Zähneknirschen/pressen
Es wurden bisher erfolglos konsultiert:
Augenarzt
Neurologen
Orthopäden
Physiotherapeuten
Osteopathen
Zahnarzt
Anderen Behandlern: Psychiater, Facharzt für manuelle Medizin, Kieferorthopäde
Es erfolgen die Maßnahmen der funktionellen Erstuntersuchung und die Maßnahmen zur Herstellung und Eingliederung eines adjustierten Aufbissbehelfs zum Nachweis einer CMD.
Dieser Aufbissbehelf hat eine Besonderheit, die nicht immer, aber doch regelmäßig vorkommt.
Dabei ist das Problem, das wir hier jetzt beschreiben auf diesen Fotos nicht zu erkennen. Man sieht es nur im Munde des Patienten und im Artikulator, und auch dort nur, wenn der Artikulator mit den individuellen Kiefergelenkwerten des Patienten programmiert ist und selbst hier gibt es Fälle, in denen man es nicht einmal im Artikulator sehen kann, weil sich in einem Metallartikulator Zahnbeweglichkeiten und die Verspannungen der flexiblen Unterkieferknochenspange nicht reproduzieren lassen. Erster und wichtigster Anhaltspunkt ist daher immer die Beobachtung der Bewegungen im Munde des Patienten unter besonderer Kontrolle der Zahnzuordnungen in Funktion.
Es gibt immer wieder einmal Patienten, die ihre Rechnung nicht bezahlen wollen und dann argumentieren, der Aufbissbehelf sei zu hoch ausgeführt worden und das sei dann ein Mangel, der dazu führen würde, dass dieser Patient seine Rechnung nicht bezahlen müsse. Ergänzend sei hinzugefügt, dass sich in diesen Fällen aus der Akte zudem zu 90% auch noch ergibt, dass der Aufbissbehelf eine Beschwerdelinderung erbracht hatte.
Unabhängig davon, dass wir auch bei diesen Patienten unsere Forderung nicht aufgeben, jetzt aber eine kleine fachliche Exkursion.
Wie in diesem Fall gibt es Situationen, in denen die Winkelung der Seitenzahnkauflächen so ungünstig ist, dass der Aufbissbehelf ganz bewusst höher gestaltet werden muss, als er könnte, weil es ansonsten nicht gelingt, besonders bei flachen Kiefergelenkbahnneigungen, die Seitenzähne in der dynamischen Okklusion interferenzfrei zu stellen.
Die Patientin erhält den Aufbissbehelf und findet ihn vollkommen ungewöhnlich im Vergleich zu den vorherigen Schienen.
Es erfolgt eine aufwändige Überprüfung der Okklusion in statischer und dynamischer Funktion und dann geht die Diagnostik los. Die Patientin möchte gerne mit dem Aufbissbshelf essen, was kein Problem ist, denn der Aufbissbshelf ist darauf ausgelegt.