Eine neue Extrem Patientin aus Hamburg und ein typische CMD-Behandlung wie sie dann vor Gericht landet
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Dieser Fall beinhaltet alles, was ein Fall besser nicht beinhalten sollte.
Diagnosefehler
Aufklärungsfehler
Behandlungsfehler
und einen Gerichtsgutachter, der die Sache nicht auf den Punkt bringt, obwohl der Sachverhalt selbst eindeutig ist.
Dabei muss ein Richter dann anhand eines derartigen Gutachtens am Ende ein Urteil fällen.
Worum geht es?
Um eine Patientin mit einem Beschwerdelvel: 8 und einer Beeiträchtigung ihres täglichen Lebens von: 10
Alles fängt damit an, dass die Patientin stark mit den Zähnen knirschte und presste und ihr Zahnarzt 2014/15 auf die Idee kam ihre eine Schiene zu verpassen.
Das habe sogar gut funktioniert.
Dieser Zahnarzt wollte aber keine Funktionstherapie durchführen, Hintergründe unklar. Vielleicht wusste dieser Behandler um seine fachlichen Grenzen.
Also hat die Patientin einen anderen Kollegen aufgesucht, der zum einen in einer Universitätsklinik und zum anderen auch noch in einer niedergelassenen Praxis tätig ist.
Und dieser Zahnarzt hat dann, so jedenfalls ergeibt es sich aus den Unterlagen, ohne jede nachvollziehbare funktionsdiagnostische Untersuchungen eine umfassende Totalsanierung mit 28 Zahneinheiten in kürzester Zeit und das auch noch in Narkose durchgeführt, an deren Ende die Patientin praktisch arbeitsunfähig war.
Gesichtsbogen?
Individuelle Kiefergelenkwerte zum Programmieren eines voll adjustierbaren Artikulators: Fehlanzeige.
Was die Patientin am Meisten aufbringt ist die Feststellung dieses Zahnarztes im Jahr , die Beschwerden der Patientin seien psychisch bedingt.
Das Ganze fand zwischen 2015 und 2017 statt und befindet sich aktuell vor dem Landgericht Kiel zur Verhandlung.
Das Gerichtsgutachten stellt im Groben fest, die Arbeit sei zwar nicht so erstellt worden, wie es aus fachlicher Sicht zu erwarten gewesen wäre, drückt sich aber um die elementaren Aussagen herum, was da nicht richtig gelaufen ist.
Nämlich:
ein Diagnosefehler
ein Planungsfehler und
ein Behandlungsfehler.
Ohne in die Details einsteigen zu wollen, kann man sagen, dass bei den erkennbaren Vorbefunden zu Behandlungsbeginn, diese Behandlung niemals so hätte ablaufen dürfen, wie sie dann abgelaufen ist.
Auch ist es vollkommen unverständlich, dass ein Zahnarzt die Befunde und ein anderer Zahnarzt dann eine Therapie durchführt, ohne selbst die zur Therapie unabdingbar notwendigen Befunde selbst zu erheben.
Ein Modell, dass von einigen CMD Behandlern umtriebig propagiert wird und nachvollziehbarerweise eher Fragen, als Lösungen erwarten lässt.
Die Summe, die der beteiligte Kollege der Patientin im Rahmen eines Vergleichs anbietet, um den Prozess zu beenden ist absurd, denn der Aufwand, der in diesem Fall betrieben werden muss, um die Patientin wieder beschwerdefrei zu machen ist maximal, teuer und langwierig.
Die Patientin beklagt weiterhin folgende Beschwerden: bevorzugt linksssieitg mehr als rechts
Kopfschmerzen
Gesichtsschmerzen
Wandernden Beschwerden in den Kiefern
Unerklärlichen Zahn-/Kieferbeschwerden
Beschwerden im Bereich der Jochbögen
Wiederkehrenden Problemen der Nasennebenhöhlen
Ziehen in den Armen
Schwindel
Schluckbeschwerden/Kloßgefühl im Hals
Augenlidzucken
Beschwerden der Augen, Stiche Druck in/hinter den Augen
Unerklärlichen Sehstörungen
Halsschulternackenbeschwerden
Rückenschmerzen
Ohrgeräusche
Morgendlich festem Biss
Ohrbeschwerden
„Watte im Ohr“ Gefühl
Verschlechterte Hörleistung
Beschwerden beim Sprechen/Artikulationsprobleme
Unruhe im Mund
Kaufunktion behindert
Kieferöffnung behindert
Kieferschluss behindert
Kiefergelenkgeräusche
Es besteht das Gefühl, dass
Die innere Mitte verloren gegangen ist: "Die ganze linke Körperseite tut weh!", "Ich kann die Mitte nicht halten", "Ich bin sehr unruhig"
Der Biss gesucht wird, der Biss passe nicht
Morgens wie gerädert: Nachtschlaf gestört wegen starker Kopfschmerzen
Zähneknirschen/pressen
Es wurden bisher erfolglos konsultiert:
HNO-Arzt
Augenarzt
Neurologen
Orthopäden
Physiotherapeuten
Osteopathen
Zahnarzt, mehrere
Die Schneidekantendistanz SKD liegt gerade einmal bei 22 Millimetern, die maximale Mundöffnung bei 27 Millimetern. Das führt schon zu Problemen, einen Abformlöffel in die Mundhöhle der Patientin einzubringen.