Eine geradezu unglaubliche CMD Behandlung in einem CMD Zentrum
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Es gibt ja immer wieder mal Behandlungsfälle, da kann man geteilter Meinung sein.
In diesem nicht!
Was uns daran besonders ärgert, dass sich hier Zahnärzte einfach als CMD Zentrum benennen, obwohl dort überhaupt keine nachvollziehbare fachliche Qualifikation vorliegt und man auch nicht zum ersten Mal mit Patienten aus diesem vermeintlichen CMD Zentrum konfrontiert ist und den Eindruck gewinnen muss, dass dort etwas ganz gewaltig schief läuft und damit eben auch im Bereich CMD.
Dass Patienten, die dort negative Erfahrungen machen mit Fug und Recht durch die Lande ziehen und die Meinung verbreiten, CMD Behandlungen seien schlichtweg Unfug und nur Geldschneiderei.
Das trift dann auch uns!
Und leider muss man auch den Körperschaften vorhalten, dass diese nicht nur nichts dagegen unternehmen, derartige Fehlleistungen zum Nachteil der seriös arbeitenden Kollegen aufzuklären und zu unterbinden, sondern weiter so tun, als ob es in der Zahnheilkunde nur Kollegen mit weißer Weste gäbe und derartige medizinische Fehlleistungen ignorieren und zu vertuschen versuchen, um damit die angeblich weiße Weste der Zahnärzteschaft zu bewahren.
Dabei kann sich heute Jeder ohne großen Aufwand davon überzeugen, dass große Teile der angebotenen "CMD-Behandlungen" fragwürdig bis schädlich sind. Im besten Fall kann der enttäuschte Patient hoffen, dass ihn diese Fehlbehandlungen nur Geld kosten, im schlechtesten Fall, dass ihm ein Zahnarzt 16 Zähne beschleift, ohne dass es hierzu eine nachvollziehbare Indikation gäbe und sich die Beschwerden nicht nur verschlechtert haben, sondern darüber hinaus eine unvermeidbare Weiterbehandlungsnotwendigkeit ergeben hat, über die der Patient weder aufgeklärt, geschweige denn in ihren Folgewirkungen informiert war, bevor der CMD Zentrums Zahnarzt den Bohrer in die Hand genommen hat.
In groben Zügen: Was ist passiert?
Der Patient hat sich in besagtes CMD Zentrum begeben, dessen Namensgebung offensichtlich auf der kritiklosen Selbsteinschätzung der dort behandelnden Ärzte beruht.
Es erfolgte im weiteren Verlauf die Behandlung mit einem Aufbissbehelf.
Allerdings ohne durchgreifenden Erfolg.
Aus ein einem anderen Behandlungsfall des gleichen CMD Zentrums ist bekannt, dass dort die Verwendung von Gesichtsbögen offensichtlich nach dem Zufallsprinzip erfolgt.
Nun könnte man meine: Keine sichere Diagnose einer CMD mittels Aufbissbehelf: Das wars!
Nicht aber in diesem CMD Zentrum.
Jetzt nämlich werden dem gesetzlich Krankenversicherten Patienten insgesamt 16 Zähne beschliffen!
Das Ganze mit dem hehren Vorsatz: Wenn das nicht mit dem Aufbissbehelf geklappt habe, eine CMD nachzuweisen, oder gar eine Besserung der Beschwerden zu bewirken, dann vielleicht jetzt mit dem Beschleifen von 16 Zähnen.
Ergebnis: Die Beschwerden des Patienten werden nach der Versorgung von 16 Zähnen schlimmer!
Es kommt u.a.!!! zu massiven Kiefergelenkblockaden.
Auskunft des behandelnden Arztes: Das sei alles so ok!
Es wird ein MRT angeordnet!
Behandlung abgeschlossen!
Der Patient bezahlt, denn er weiß es ja nicht besser.
Am Ende treiben ihn die Schmerzen nach Kiel und es erfolgt eine klinisch manuelle Funktionsanalyse und das Nachweisverfahren mit einem Aufbissbehelf.
Schon hier stellt sich heraus, dass die mit den Kunststoffkronen eingestellte Bisslage vollkommen neben der Bisslage liegt, die der Patient eigentlich haben müsste.
Der Patient hat das Problem aber noch gar nicht erkannt, als das erste Kunststoffdauerprovisorium beginnt sich aufzulösen und ihm der Kieler Behandler mitteilt, dass sein Problem darin läge, dass hier wohl in absehbarer Zeit nicht nur diese 16 Kunststoffdauerprovisorien gegen definitive Versorgungen ausgetauscht werden müssten, sondern darüber hinaus noch der Verdacht besteht, dass noch weitere Zähne versorgt werden müssten, um eine interferenzfrei dynamische Okklusion zu etablieren, so wie mit dem zuvor eingegliederten adjustierten Aufbissbehelf.
Der Patient ist vollkommen verwirrt, hat man ihm doch gar nicht mitgeteilt, dass die 16 Teile in seinem Mund nur Dauerprovisorien seien. Ihm habe man erzählt das seien richtige Kronen!
Nun sind das so Situationen, in denen ein erfahrener Behandler sich denkt: "Erst mal nichts sagen, wer weiß, ob das stimmt, was der Patient da so erzählt".
Der Patient überreicht nun die Rechnung und zum Entsetzen aller Beteiligten stellt sich nun tatsächlich heraus, dass der Vorgänger Zahnarzt ohne erkennbare Indikation 16 Zähne beschliffen und mit Kunststoffdauerprovisorien versorgt hat. Abgerechnet hat der das aber mit dem Patienten, laut vorliegender Abrechnung als richtige Krone.
Es wird aber noch besser. Das Ganze diente offensichtlich vorrangig dazu die gesetzliche Krankenversicherung des Patienten zu umgehen, denn wenn es eine Indikation zur Versorgung der 16 Zähne gegeben hätte, dann hätte zumindest abgeklärt werden müssen, dass hier keine Kassenindikation vorliegt. Hätte der Zahnarzt aber der gesetzlichen Krankenversicherung einen Behandlungsplan mit der Versorgung von 16 Teilkronen im Seitenzahngebiet vorgelegt, hätte diese zwangsläufig einen Gutachter einschalten müssen. Spätestens dieser Gutachter hätte sich dann aber mit der Indikation einer derartigen Behandlung auseinandersetzen müssen, selbst wenn dieser am Ende zu der Meinung gekommen wäre: Medizinische Indikation der Behandlung besteht, aber trotzdem keine Kassenleistung.
Soweit man das im Moment sagen kann liegen hier folgende Problemfelder vor:
- Verstoß gegen das Kassenzahnarztrecht
- Befundmangel
- Diagnosemangel
- Planungsmangel
- Aufklärungsmangel
- Therapiemangel
- Vorsätzliche Körperverletzung
Eine Aufklärung dieser Vorwürfe dürfte nun im Interesse des Patienten liegen, denn hier geht es nicht nur darum das sinnlos bezahlte Geld zurück zu erhalten, sondern darüber hinaus Schadenersatz und Schmerzensgeldforderungen zu formulieren, denn die indikationslose Versorgung und Präparation von 16 Zähnen, ohne die hierzu notwendigen behandlungsindizierenden Vorbefunde ist schlichtweg kontraindiziert.
Die Vorstellung des Behandlers: Was wir nicht mit einem reversiblen Aufbissbehelf hinbekommen, kriegen wir dann hin, wenn wir 16 Zähne beschleifen, ist schlichtweg unwürdig.
Dieser Fall ist derart eklatant, dass man darüber zwar schon einmal gelesen, einen derartigen Fall aber noch nie zuvor auf dem Behandlungsstuhl gehabt hat.
Es gehört selbstverständlich auch zu den Pflichten eines Behandlers seinem Patienten eine Einschätzung zu vermitteln, wie die mangelbehaftete Arbeit zu bewerten ist, damit dieser sich zu sich möglicherweise anschließenden Erwägungen juristischer Folgemaßnahmen eine Meinung bilden kann.
Das, was wir kritisieren ist, dass derartige Kollegen dem Thema CMD Behandlung massiv schaden und man zurecht die Frage stellen muss, wie oft dort derartiges schon gemacht wurde und möglicherweise noch gemacht werden wird.
Worin die Sinnhaftigkeit liegen sollte, den Patienten nach abgeschlossener und offensichtlich missglückter Therapie mit 16 Kunststoffkronen zu einem MRT zu schicken, erschließt sich ebenfalls nicht.
Dass der Eindruck entsteht, die behandelnden Kollegen suchten ihr Heil nun für den offensichtlichen Behandlungsmisserfolg darin, dass ein Radiologe schon irgendwas im Kiefergelenk finden werde, was man dann als vermeintliche Erklärung nutzen könnte, setzt dem Ganzen die Krone auf.
Das Problem dieses Falle liegt nicht in dem Geld, das der Patient vollkommen umsonst bezahlt hat, sondern in dem enormen und lebenslangen Folgeschaden, der dem Patienten nun entsteht, denn die beschliffenen Zähne müssen nachversorgt werden und da es medizinisch nicht statthaft ist nur die bereits beschliffenen Zähne zu versorgen, müssen nachfolgend noch mehr Zähne versorgt werden, um ein korrektes Behandlungsergebnis erzielen zu können. Das wäre zwar bei korrekte Vorbehandlung auch nicht anders gewesen, wozu besagte Kollegen allerdings nicht in der Lage waren. Nur fann hätte man den Patienten korrekt über Behandlungsumfang und damit verbundene Kosten aufklären müssen und wenn der Patient dann gesagt hätte: "Ich würde gerne, kann aber finanziell nicht!", dann hätte der Patient zwar weiterhin Beschwerden, aber nicht auch noch ein finanzielles Problem am Hals, wie er es jetzt hat, denn die Kunststoffdauerprovisorien sind eben bereits materialermnüdet und da wird etwas passieren müssen, damit der Patient seine Zähne nicht verliert. Dass der Patient seit der insuffizienten Vorbehandlung noch mehr Beschwerden hat, als vor der Behandlung komplettiert nur das Bild eines vollkommen überforderten zahnärztlichen CMD Behandlers, der den Ruf einer seriösen CMD Behandlung damit in den Dreck zieht, weil es ihm vorrangig darum zu gehen scheint ein paar tausend Euro Umsatz zu generieren, und wenn das Debakel dann eintritt den Patienten zum MRT zu schicken!
Man kann das aüberhaupt nicht hoch genug hängen: Das ist vorsätzliche Körperverletzung aus reinem Gewinnstreben und die vorliegenden Unterlagen bestätigen all das, was der Patient angibt.
Abrechnungsbetrug ist es nebenbei auch, denn Plastikkronen können nicht wie definitive Kronen abgerechnet werden, auch nicht mit einem verminderten Steigerungssatz.
Es sind unseriöse CMD Behandler, die unter dem Deckmantel eines vermeintlichen CMD Zentrums derartige Fehlleistungen darbieten und sich nicht einmal dafür schämen, einen Patienten wir diesen nachhaltig zu schädigen.
Das ist leider der Trend, auch im Bereich CMD Behandlung, den wir immer häufiger hören. Seien es derartige Fehlleistungen, oder aber im Rahmen erwachsenenkieferorthopädischer Fehlbehandlungen. Es wir mehr und nicht weniger.