Ein zahnärztlicher Gutachter aus der Nähe von Hamburg bescheinigt uns ganz ungewollt "Minimalinvasives Vorgehen" und sich selbst ein fachliches Armutszeugnis.
12635
Manchmal sitzt man da und auf einmal rollt eine Welle über einen weg, von der man gar nicht wusste, dass da eine Welle sein könnte.
Alle Leser, die schon einmal das Gefühl hatten an einen Gutachter geraten zu sein, dessen Auffassung nicht einleuchteten, sollten hier weiterlesen. Besagter Gutachter übrigens auch, denn dass der hier liest, wissen wir inzwischen durch sein Gutachten!
Auch Sie lieber Herr Gutachter, gegen den wir zivil, straf- und berufsrechtliche Schritte einleiten werden, sind herzlich eingeladen an einem Parforceritt durch die vollkeramische Problematik teilzunehmen.
Was ist geschehen?
Sie erinnern sich vielleicht an den Fall des Patienten 12635 und daran, dass hier in sechs Jahren sechs vollkeramische Teilkronen von 20 frakturiert sind und sich das zumindest so lange Keiner so richtig erklären konnte, bis durch einen Zufall rauskam, dass der Patient zum naschen sogenannte "Plombenzieher" bevorzugt. Das war übrigens dem besagten Gutachter aus der Nähe von Hamburg auch bekannt, bezieht sich dieser in seinem Gutachten explizit auf diesen Internet Blog Eintrag.
Wir legen ausdrücklich darauf Wert, dass es sich um keinen Kollegen aus Hamburg handelt, sondern aus der unmittelbaren Nähe von Hamburg.
Nun verfasst besagter Gutachter im Auftrag der AXA Versicherung ein äußerst umfangreiches Gutachten, für das er vermutlich gut honoriert wurde, denn am Ende stellt sich heraus, dass es sich um ein reines Gefälligkeitsgutachten für die Versicherung handelt.
Denn der Sachverständige hat ein neues Verfahren erfunden, für das es weltweit keinen einzigen Beleg gibt, natürlich erst recht keinen, der einer wissenschaftlichen Überprüfung standhält.
Er, und nur er!, ist in der Lage anhand von Röntgenbildern die Schichtstärke von Keramikrestaurationen im Munde bis in den 1/10 Millimeterbereich zu vermessen und zwar anhand eines Referenzkörpers bekannter Länge, einem 10 Millimeter Implantat.
Allerdings leidet natürlich auch dieses Verfahren an dem grundsätzlichen Problem, dass jedes bildgebende Verfahren immer eine zweidimensionale Darstellung einer dreidimensionalen Situation ist. Hinzu kommen Projektionsphänomene und sei es das der sogenannten Wilsonkurve im Munde, die besagt, dass Kauflächen im Unterkiefer von bukkal nach lingual verkippen und im Oberkiefer von palatinal nach bukkal. Und das noch wieder bei jedem Patienten anders und nicht messbar.
Macht aber alles nichts, denn welchen Sinn sollte es machen über derartige Details zu sinnieren, wenn schon das Verfahren selbst im Grundsatz jeglicher wissenschaftlichen Logik entbehrt.
Nein, so etwas haben wir schon mal erlebt. Seinerzeit ein Gutachter, der aus einem OPG die Winkel der Höckerabhänge zu berechnen glaubte und damit die daraus resultierenden therapeutischen Konsequenzen der weiteren Versorgungen.
Was macht nun aber der aktuelle Gutachter aus der Nähe von Hamburg?
Er legt der AXA Versicherung ein Schaubild vor aus einem Antikatlas der Zahnheilkunde und behauptet, dass jede Vollkeramik, die diese Mindestschichtstärken nicht aufweisen würde einen Behandlungsfehler darstellen würde.
Aber, es geht noch schlimmer.
Mit seinem selbst entwickelten Messverfahren aus Röntgenbildern heraus messen zu können wie dünn oder dick eine Keramikrestauration ist, betritt der Kollege wissenschaftliches Neuland.
Wir erinnern uns: Auch Columbus war ja der Meinung, er sei in Indien angekommen, wovon der INDIANER Winnetou bis heute in Bad Segeberg ein traurig Lied zu singen vermag.
Nun liegt Bad Segeberg immer noch ein gutes Stück von Hamburg weg, aber...
Dafür hat das Gutachten schöne Schaubilder und der Gutachter legt nun dar, was der Betreiber dieses BLOGs seit vielen Jahren bei diesem Patienten angeblich alles falsch gemacht habe und deshalb solle die AXA den Behandler nicht nur in Regress nehmen, sondern darüber hinaus, soll der Patient auch keine Erstattungen für die bereit neu erstellten Kronen erhalten und das solle auch so bleiben, denn so die abschließende Erkenntnis des Gutachters: Er ginge davon aus, dass auch die anderen 14 Versorgungen, die sich seit sechs Jahren im Munde des Patienten befinden alle irgendwann kaputt gingen.
Er hätte auch formulieren können: Irgendwann wird der Patient sterben. Ach Du Schreck, tun wir das nicht alle irgendwann? Kann man dafür dann vielleicht den lieben Gott in Regress nehmen?
Auf die Idee muss man erst mal kommen, dass für den Untergang eines Produkts, das vielleicht nach 6, 8 oder 10 und vielleicht noch mehr Jahren bei 24 stündiger Nutzung pro Tag kaputt geht, in Wirklichkeit der Behandler verantwortlich ist. Anders herum kann man vermuten, dass die Kronen dieses Kollegen ein Leben lang halten, was ehrlich gesagt auch nicht anzunehmen ist.
Und nun kommt es!
Man präpariert natürlich keine Krone nach dem Motto, so und so viel muss da weg geschliffen werden, damit die Krone möglichst dick wird.
Ganz im Gegenteil werden vollkeramische Restaurationen in der zahnmedizinischen Wissenschaft gerade deshalb so sehr geschätzt, weil man damit möglichst viel vom Zahn erhalten können soll, also so wenig wie möglich vom Zahn wegschleift.
Das Stichwort lautet: Minimalinvasiv.
Und deshalb gibt es hier nun ein Problem. Über das hätte der Gutachter die Versicherung besser aufgeklärt, denn es ist der Sinn eines Gutachtes die gestellte Problemfrage aus allen in Frage kommenden Perspektiven zu beleuchten, und nicht das zu tun, was dieser Gutachter getan hat: Seine eigenen und zudem obskuren Ansichten zur Grundlage der fachlichen Beurteilung der Arbeit eines anderen Kollegen zu machen, die nicht nur durch nichts zu beweisen sind, aber sogar noch mit sauberen fachlichen Methoden zu widerlegen sind.
Auf der einen Seite steht die Keramikindustrie und die macht Vorgaben, dass die Keramik möglichst dick sein soll, damit sie nicht durchbricht, um sich Regressansprüche vom Hals zu halten. Die Werte lagen hier, je nach Stelle der Krone so in Größenordnungen von 1,5 bis 2,0 Millimetern. Das erscheint nicht viel, ist in der Mundhöhle aber ganz erheblich viel, weil oftmals hat man keine 2 Millimeter, die man in einen Zahn hineinschleifen könnte, ohne zum Beispiel in den Zahnnerv hinein zu schleifen. Das aber sollte tunlichst auch nicht passieren. Der Zahnarzt, der argumentiert, er hätte in den Zahnnerv hinein schleifen müssen, verbunden mit den ganzen Schäden, die das auslöst, damit die Keramik möglichst dick ausfällt, der hat ein erhebliches Problem, wegen vorsätzlicher Körperverletzung, denn der medizinisch wissenschaftliche Ansatz ist ein ganz anderer.
Der lautet nämlich, dass man in vielen Untersuchungen herausgefunden hat, dass es in der Regel reicht, wenn die Keramik 1,0 Millimeter dick ist und jetzt festhalten: In Bereichen außerhalb der Okklusion reichen sogar 0,2 bis 0,6 Millimeter Keramik. Nur der Klarstellung: Die Stelle, auf die sich der besagte Gutachter in seinen Messung bezieht ist sogenannte Zentralfissur, also ziemlich genau in de Mitte des Zahnes wo keine wirklichen Belastungen drauf kommen. Laut zahnärztlicher Wissenschaft reichen dort 0,2 bis 0,6 Millimeter.
Wir haben hier noch nie eine Keramik mit einer Schichtstärke von 0,6 Millimetern eingegliedert, weil wir dabei selbst kein gutes Gefühl hätten. Egal wo auch immer am Zahn diese dünnste Stelle gewesen wäre.
Nun hat besagter Gutachter aus der Nähe von Hamburg mit seinem obskuren Röntgenmessverfahren herausgefunden, dass die von ihm, wie auch immer ermittelten Keramikstärken irgendwo zwischen 1,1 und 1,5 Millimeter liegen würde, was seiner Auffassung natürlich alles ein Kunstfehler sei, wofür der Zahnarzt sein Honorar zurück zu erstatten habe, dazu dann noch Schmerzensgeld und Schadenersatz und selbstverständlich jeder der anderen 14 Kronen, die der Patient ja auch noch im Mund habe, praktisch auf alle Zeiten vom Ersteller dieses BLOGs umsonst zu erneuern sein. Denn der Gutachter fordert gerade dort, wo die Krone naturgegebenrmaßen am dünnsten ist, glatte 1,5 Millimeter Schichtstärke. Wir wiederholen es: Die zahnärztliche Wissenschaft hält 0,2 bis 0,6 Millimeter für ausreichend!
Da kann man schon verstehen, dass ein Arzt, der so wie hier, in all seinen 25 Berufsjahren ca. 10.000 (zehntausend) Vollkeramiken verklebt hat ein bißchen unruhig wird.
Nun fragt man sich natürlich sowieso schon einmal, wenn die Vorgaben von Keramikherstellern und zahnärztlicher Wissenschaft so unterschiedlich ausfallen, wonach man sich als Arzt denn dann am Besten richten möge, wenn man einigermaßen unfallfrei durch sein Berufsleben kommen will. Zumal, das geben wir zu, noch nie im Leben darauf gekommen sind zu messen, wie dick denn nun, die von uns über Jahrzehnte verklebten Keramiken im Bereich der Zentralfissur sind!
Das haben wir jetzt übrigens nachgeholt. Einmal bei dem Patienten aus Darmstadt und bei unserem AXA Versicherten aus Kiel.
Und siehe da! Wir wussten es nicht und geben auch zu sind erleichtert: Die Werte liegen allesamt im grünen Bereich. Jedenfalls dann, wenn man sich an den aktuellen Richtwerten der Kermikindustirie orientiert, die man finden kann, wenn man danach sucht. Gemesen an den Vorgaben der zahnärztlichen Wissenschaft liegen wir sowieos auf Wolke 7.
Noch besser wird es dann aber, wenn besagter Gutachter auf den Internetblog dieses Patienten verweist und in seinem Gutachten darlegt, er wäre in der Lage an diesem Foto zu erkennen, wie dick die Keramik in der Mitte der Krone sei. Nun haben wir lange gesucht, weil wir schon immer geahnt hatten, dass unser Internetauftritt manch kleines Geheimnis birgt, aber wir haben ihn nicht gefunden. Den Maßstab oder die Skalierung, mit der man diese Aussage aus einem Foto heraus messen könnte. Es gibt ihn schlichtweg nicht und offensichtlich leidet besagter Gutachter an Halluzinationen oder verfügt über eine Gabe mehr, um die man ihn beneiden könnte. Was wir aber sagen können: Wir haben die neue Krone, die bei vollkommen unveränderten Bissverhältnissen in Kürze dort eingeklebt wird, und die haben wir natürlich jetzt vermessen! Hierzu siehe unten mehr.
Man kann es sehen wie man will: Besagter Gutachter hat hier schlichtweg sein Amt als neutraler Gutachter verfehlt, denn statt die AXA Versicherung darüber aufzuklären, dass es zu diesem Thema ganz unterschiedliche Auffassungen gibt, nimmt er einfach Zahlen aus der Vorzeit der Zahnheilkunde, garniert das Ganze dann mit einem von ihm kreierten Messverfahren, das ungefähr so funktioniert, als wenn Sie den Suppendeckel hochheben und dann schätzen sollen, wieviel Kalorien dort in der Suppe enthalten sind und dann dem Koch vorwerfen, dieser verstünde sein Handwerk nicht, weil in Omas Kochbuch zur Jahrhundertwende drin stand, dass der Landarbeiter, der 14 Stunden auf dem Feld ackerte pro Tag 4500 Kalorien benötigt und der heutige IT Mitarbeiter sich wundert, warum er von Omas Suppe mit 4500 Kalorien immer fetter und schwabbeliger wird. Und dann wäre es auch die Aufgabe des Gutachters gewesen darauf hizuweisen, dass der Patient kein normaler zahnärztlichen Patientist, sondern ein CMD Patient, sich aber immer alle Studien, die sich mit diesem Thema beschäftigen auf funktionsgesunde Patienten beziehen! Und dann wäre es auch richtig gewesen, wenn der Sachverständige auf das Thema "Plombenzieher" eingegangen wäre, denn das stand ja auch in besagtem Beitrag, auf den er sich in seinem Gutachten bezieht. Wenn ein Kunde dauernd an seinen Hemdknöpfen herumreißt, um seine Brustmähne in der Disco vorzuführen, dann liegt auch kein Produktionsfehler am Hemd vor, wenn irgendwann die Knöpfe, einer nach dem anderen abreißen. Und genau das erzählt der Gutachter der AXA hier!
Lieber Herr Gutachter aus der Nähe von Hamburg: Das war gar nichts, sondern ist übelste Nachrede und Verleumdung, die Sie dort bei der AXA über unsere Arbeit verbreitet haben und selbstverständlich werden wir nun alles dafür tun, dass Sie die rechtlichen Konsequenzen ihrer fehlerhaften Gutachtertätigkeit zu spüren bekommen.
Es ist vielleicht auch ein Zeichen, dass Kollegen wie diese mit allergrößtem Missionierungseifer an die Beurteilung der Arbeit anderer Kollegen herangehen, um sich dann am Ende sagen zu lassen müssen: Das war alles Bullshit, was Sie da geschrieben haben.
Und wenn wir es könnten, würden wir gerne den Namen dieses Kollegen aus der Nähe von Hamburg veröffentlichen, damit Patienten, die sich dort hinbegeben wissen, was dort praktiziert wird. Unseriöse Zahnheilkunde mit der dicken Fräse, Hauptsache die Keramik ist dick genug.
Aber der Kollege hatte es schon einmal in einem anderen Behandlungsfall geäußert, als er mit der belegbaren Realität der Zahnheilkunde und den damit im Zusammenhang stehenden wissenschaftlichen Schrifttum konfrontiert wurde: "Das ist Unsinn, was Sie reden!" Das hat er jedenfalls zu dem Behandler und Betreiber dieses Blogs geäußert, denn der Kollege ist meinungsstark, zumal er aus vermutlich aus Berlin stammt.
Das geben wir gerne zurück, denn es ist nicht nur Unsinn, was Sie da der AXA Versicherung angegeben haben, sondern wir können auch noch beweisen, dass Sie die AXA vorsätzlich getäuscht und falsch weil nur teilinformiert haben und zudem den Patienten schädigen, der nämlich keine Erstattungen mehr erhält. Auf Grund ihres Gutachtens, und wenn man das richtig versteht auch nicht mehr erhalten soll, weil die Kronen gehen ja Ihrer Meinung nach eh alle irgendwann einmal kaputt.
Sie wissen nur nicht wann. Wir übrigens auch nicht. Was wir aber wissen, dass wir die AXA darüber informiert haben, dass wir selbst davon ausgehen, dass noch andere Keramikrestaurationen durch den jahrelangen "Plombenziehermissbrauch" des Patienten geschädigt sein könnten, auch wenn sich diese Keramiken noch im Munde des Patienten und in Funktion befinden. Der Patient übrigens sieht das alles sehr vernünftig und ärgert sich schon, dass er das nicht wusste, oder zuindest geahnt hatte, dass "Plombenzieher" keine gute Wahl sind, wenn man möglichst dünne und zahnsubstanzschonende Vollkeramiken im Munde spazieren trägt.
Normalerweise erregt sich keinen Behandler und noch weniger einen Gutachter, wenn Kronen nach 6, 8 oder 10 Jahren erneuert werden müssen und schon gar nicht, wenn es der Sinn dieser Kronen war den Biss mit minmalinvasiven Methoden so einzustellen, dass die vielfachen funktionellen Beschwerden des Patienten, wie Kopf- und Gesichtsschmerzen allesamt seit vielen Jahren vollständig verschwunden sind.
Nicht aber dieser Gutachter, der seine ganz eigenen Vorstellungen von Qualität, Haltbarkeit und Gewährleistung hat. Was wir uns natürllich jetzt fragen, mit welche hohem moralischen Maßstab derselbe kammerbestellte Gutachter nun an die Bewertung seines eigenen Gutachtens geht. Zahlt er nun sein Geld an die AXA zurück, wegen nachgeiwesener Minderleistung? Entschuldig er sich bei seinem begutachteten Patienten und noch mehr beim Behandler, dessen Arbeit er durch den Dreck gezogen hat.
Vermutlich nicht!
Was wir übrigens haben ist die Stellungnahme eines der weltweit größten und renommiertesten Keramikhersteller, der Minimalschichtstärken für Keramiken angibt, die deutlich unterhalb derer liegen, mit denen dieser Gutachter versucht hat die AXA Versicherung von einem vermeintlichen Kunstfehler zu überzeugen.
Die Werte, die wir bei den o.a. Keramiken konkret am Objekt vermessen konnten, liegen nicht nur weit jenseits der von Ihnen mit einem obskuren Röntgenmessverfahren gemessenen Werte, sondern 20 bis 50% oberhalb der Werte, die von einem der weltgrößten Keramikproduzenten herausgegeben werden.
Diese Unterlagen heben wir uns aber für die Gerichtsverfahren auf, die noch bevorstehen, um Ihnen als Gutachter das Handwerk zu legen.
Wenn man hier persönlich betroffen ist und erlebt mit welcher Überheblichkeit ein Gutachter auftritt und einen Berufskollegen und dessen Arbeit bei einer großen privaten Krankenversicherung seitenlang und mit pseudowissenschaftlichen Methoden durch den Dreck zieht, kann man vielleicht verstehen, warum hier gelegentlich auch einmal ein kritischer Bericht über die zahnärztliche Kollegenschaft zu lesen ist.
Vollkeramik nach Einsatz im Mund
Schichtstärke liegt bei 1,2 bis 1,3 Millimeter
Ein Nachtrag, weil es einfach so schön ist:
Der Gutachter bezieht sich in seinem Gutachten auf die Vollkeramik 27 und gibt mit seiner obskuren Röntgenmessung eine minimale Keramikschichtstärke von 1,0 Millimeter an. Das sei seiner Meinung nach und nach Omas Kochbuch viel viel zu wenig und damit ein Kunstfehler!
Nun haben wir die Krone ja in neu und das Ganze ohne Präparation. Das heißt: Die neue Krone ist genauso dick wie die alte Krone, denn sonst wäre ja der Biss nicht mehr vorhanden und der Patient bekäme erneut die funktionellen Beschwerden, mit denen er sich vor zig Jahren hier zur Behandlung vorgestellt hatte
Siehe da: Die Krone ist in Wahrheit 1,5 Millimeter dick und es kommt noch schlimmer.
Nach besagter Stellungnahme wäre auch 1,0 Millimeter ausreichend gewesen. Nach aktueller Meinung der Keramikindustrie.
Nach Meinung der zahnärztlichen Wissenschaft sogar ein Wert von 0,2 bis 0,6 Millimeter in der Zentralfissur.
Das bedeutet die neue Vollkeramik ist glatte 50% dicker, als von der Industrie gefordert und sogar fast 300% stärker, als nach aktueller zahnärztlicher Lehrmeinung.
Ganz nebenbei lässt sich auch noch belegen, dass der Messfehler in dem neuen Messverfahren des Kollegen bei glatten 50% liegt, was eindeutig gegen das Meßverfahren spricht.
Das wundert uns allerdings nicht und bestätigt dann auch rückwirkend, warum es dieses obskure Messverfahren nicht in die zahnärztlich wissenschaftliche Betrachtung geschafft hat.
Gemessen an dem Anspruch des Kollegen andere Berufskollgegen der kunstfehlerhaften Behandlung zu bezichtigen, ist das dann allerdings ein Schlag ins Gesicht all der Kollegen, die korrekt arbeiten und auch korrekt Gutachten erstellen.
Was uns nun freut, und das sollte vielleicht das Positive in der ganzen Sache sein:
Ja, wir arbeiten MINIMALINVASIV!