Ein Wort in eigener Sache und in der Behandlung von CMD-Patienten
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Wir versuchen, an dieser Stelle und in regelmäßigen Abständen immer wieder einmal auf die Probleme aufmerksam zu machen, mit denen wir regelmäßig, in der Behandlung von CMD Patienten, konfrontiert sind. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass wir uns primär immer auf die fachlich-medizinischen Aspekte konzentrieren, inzwischen aber feststellen müssen, dass es zunehmend administrative Hemmnis gibt, die die Behandlung von CMD Patienten erschwert, im Einzelfall sogar unmöglich macht.
Schon bisher war der Verfasser dieses Blogs kein Anhänger von Verschwörungstheorien, sondern war immer der Auffassung, dass es durchaus ganz unterschiedliche Gründe geben kann, die dazu führen, dass verschiedene Personen in ein und derselben Sache, aus ganz unterschiedlichen Gründen, zu dem gleichen Ergebnis kommen können. Auch wenn dieses Ergebnis, objektiv betrachtet, verkehrt ist.
So ist das eben hier auch. Keine Verschwörungstheorie, sondern Entwicklungen, wie man sie auch in anderen Bereichen der Gesellschaft seit langem beobachten kann. Wenn man das will und nicht parteipolitisch oder ideologisch verbrämt ist.
Der Leidtragende, des nachfolgend geschilderten ist übrigens immer?
Jawohl, der Patient, der diese Beschwerden hat und dem nicht nur nicht geholfen wird, sondern der seit einiger Zeit auch noch mit dem Makel befrachtet wird, er sei eigentlich ein Patient für den Psychiater.
Wenn der nun helfen könnte, wäre das ja noch ok.
Allein, es gibt keinen einzigen belegten Fall, dass ein Psychiater einem Patienten, den an CMD-artigen Beschwerden leidet, jemals geholfen hätte. Das sind die Fakten, die aber Niemand hören will.
Insofern war es heute eine neue Erfahrung für den Verfasser dieses Blogs zu erkennen, dass es entgegen bisheriger Vermutungen, in aller Regel von Seiten so genannter Gutachter-Institute, in aller Regel keine Vorgaben an die beauftragten zahnärztlichen Gutachter gibt, wie diese denn ihre Gutachten, die sie im Auftrag privater Krankenversicherungen erstellen, abzufassen hätten.
Das Problem, auf dass der Verfasser dieses Blogs heute allerdings aufmerksam geworden ist, liegt ganz woanders. Das Problem liegt nämlich schlichtweg darin, dass viele der so genannten Auftragsgutachter Behandlungen begutachten und bescheiden, die sie selbst in ihrem ganzen Leben bisher noch nicht durchgeführt haben, in denen sie selbst über keinerlei praktische Erfahrung verfügen und glauben, eigentlich sei eine funktionstherapeutische Behandlung nichts anderes als eine der üblichen defektzahnärztlichen prothetischen Versorgungen, die sie selbst Tag für Tag in ihren Praxen erbringen. Das Ganze nach dem Motto: Ich mache drei Kronen, warum macht der 20 Kronen?
Statt das zu machen, was sie eigentlich machen müssten, nämlich festzustellen, dass sie über keine eigene Kompetenz verfügen, um ein derartiges Planungsgutachten zu erstellen, legen sie denn einfach mal los. So fallen diese Gutachten dann auch aus.
Dabei wird die grundsätzliche Frage, warum denn diese CMD Patienten in aller Regel häufig und erfolglos eine Vielzahl von Vorbehandlung konsultiert haben, vollkommen ausgeblendet. Das führt dann sogar soweit, dass, wie persönlich gelesen, ein namhafte Professor aus Gießen sich in einem Verfahren vor dem Landgericht Köln zu der Feststellung hinreißen lässt, wohl gemerkt in einem Gerichtsgutachten, man könne alleine schon an dem Umstand, dass sie zu jedem einzelnen Behandlungstermin von Düsseldorf nach Kiel zur Behandlung angereist sei, erkennen, dass die Patientin psychisch krank sein müsse.
Mehr an professoraler Überheblichkeit geht kaum.
Auf Nachfrage des Gerichts an die Patientin, wie es ihr denn nun, inzwischen mehrere Jahre nach der Behandlung ginge, und diese erklärt gut, ist sich besagter Professor Gießen nicht zu schaden zu erklären, das würde ich aber bald ändern und sei ja nur ein Zeichen mehr für die psychische Erkrankung der Patientin.
Dass die Patientin inzwischen, dank der hier in Kiel erbrachten Komplexbehandlung, seit Jahren weitestgehend beschwerdefrei ist, was ihr in der Behandlung namhafter zahnärztlicher Größen im Düsseldorfer Bereich nicht zuteilwurde, bleibt unbeachtet, weil es in der Ideologie dieser Leute nicht sein kann.
Überhaupt wundert man sich, wenn man mit universitären Gutachtern zu tun hat, regelmäßig über eine Abgehobenheit, die man vielleicht noch der Zeit der "Feuerzangenbowle" zugeordnet hätte. Möglicherweise hängt das auch mit einem parallel laufenden Bedeutungsverlust zusammen, denen sich die universitäre Welt, spätestens seit der Corona-Pandemie, zu stellen hat.
Nicht wenige dieser angesprochenen Professoren ruhen sich auf ihren Habilitationsschriften aus, die sie mal vor 30 Jahren zum akademischen Titel geführt hat, kommen ihrem Auftrag nach Lehre und Forschung nur unzureichend nach und meinen aber nach wie vor, kraft Amtes alles zu wissen, vor allem das, was sie selbst nicht praktizieren. Gerne wird dann gerade von diesen Gutachtern darauf hingewiesen, dass es für dieses oder jenes keine belastbaren Untersuchungen und Studien gäbe. Die berechtigte Frage allerdings, warum sie denn dann nicht dafür sorgen würde, dass diese notwendigen Studien und Untersuchungen durchgeführt werden, immerhin sind sie doch für derartige Aufgabenstellungen zuständig, wird in aller Regel nicht gestellt.
Nun mag man im ersten Moment über derartige Feststellungen lachen. Tatsächlich aber drückt sich in derartig unsachlich Beiträgen, hier eines Universitätsprofessors in einem Landgerichtsverfahren, nur das aus, was der Verfasser dieses Blogs zunehmend in den Diskussionen, um die Medizinischen Sachverhalte, dieser in aller Regel schwerst erkrankten Patienten feststellen muss: Es geht um alles Mögliche und hier oftmals um die Reputation des Gutachters. Am Allerwenigstens geht es dabei oftmals um den Patienten und seine Beschwerden.
Das sind alles Entwicklungen, die nicht nur Sorge bereiten, sondern zu einer vollkommenen Ablösung von dem führen, worum es in der Beurteilung Medizinischer Behandlungen gehen sollte.
Dabei ist eine der vermutlich unbewusst praktizierten Maßnahmen, dass Versicherungen privatzahnärztliche Behandlungen von vertragszahnärztlichen Kassengutachtern erbringen lassen, wohl wissend, vielleicht auch nicht, dass der Kassengutachter der AOK nach ganz anderen fachlichen Kriterien gutachtet, als ein zahnärztlicher Privatgutachter, der rein nach medizinischen Kriterien gutachtet.
Es scheint selbst fachlich hochrangig und qualifizierten Gutachtern, auch in Gerichtsverfahren nicht klar zu sein, dass es tatsächlich eine Zweiklassenmedizin gibt und zwar weniger aus versicherungstechnischen, denn aus juristischen Gründen. Ein privat Versicherter hat schlichtweg einen anderen Anspruch an seine private Krankenversicherung, als ein AOK-Versicherter. Das ist politisch so gewollt. Und dieser Anspruch begründet sich eben nicht nur auf einen anderen Leistungsumfang, wie der unbedarfte Leser vermuten würde.
Der häufig fehlgenutzte Begriff der "Medizinischen Notwendigkeit" ist bei einem privat Versicherten anders definiert, als bei einem AOK-Patienten. Das mag den ideologisch verbrämten Gutmenschen gegen den Strich gehen, ist aber so. Nur ist das eben oftmals dem Auftrags-Gutachter nicht klar, der das noch nie gehört hat und möglicherweise eine persönlich andere Einstellung hat, die aber in einem Gutachten keine Rolle spielen darf.
Wer nun glaubt, da gäbe es dann doch noch Körperschaften, wie u.a. die Zahnärztekammer, hier die aus Westfalen Lippe, die doch darüber zu wachen hätten, dass ein Auftragsgutachter aus deren Kammerbereich seine Aufgabe der Auftragsbegutachtung für eine Private Krankenversicherung gewissenhaft erbringt und dort dann erlebt, wie die Verantwortlichen der Zahnärztekammer sich mit allen verfügbaren Mitteln darum drücken sich mit derartigen Verfehlungen auseinander zu setzen, der versteht, dass es keinen Sinn macht daran zu glauben, dass hier Besserung in Sicht sein könnte.
Wenn aber nur ein Zahnarzt, der in seiner Welt der AOK-Behandlung lebt und vielleicht auch noch als Kassengutachter tätig ist, nun auf einmal über den Behandlungsplan eines privat Versicherten zu befinden hat, dann passiert häufig genau das, was nicht passieren dürfte. Der Kassengutachter beurteilt die Behandlungsplanung für den privat Versicherten genau nach den gleichen, beschränkten Kriterien, wie die des AOK-Patienten, der kurz zuvor zum Gutachten da war.
Genau das aber ist unzulässig und zumindest den Verantwortlichen, hier im konkreten Fall der Zahnärztekammer Westfalen Lippe nicht klar. Dabei sind derartige Fehlgutachten nicht die Ausnahme, sondern leider die Regel.
Die Körperschaften, Zahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigungen sind von derartigen Sachfragen in aller Regel genauso wenig beleckt, wie deren Gutachter. Dabei ist auch in diesem Bereich inzwischen von einem Fachkräftemangel auszugehen. Derartige Hintergründe, beispielsweise juristisch Art, sind den "Gutachterinnen" in aller Regel vollkommen unbekannt. Häufig kommen dann noch persönliche Überzeugungen und eine angebliche Moral dazu, dass doch nicht sein kann, was tatsächlich so gewollt ist. Das privat Versicherte mehr bezahlen und daher, es kommt auf den Vertrag an, auch höhere Ansprüche an ihren Versicherer stellen können, als ein AOK-Versicherter. Auch, was die Bewertung der "Medizinischen Notwendigkeit" betrifft.
Diese Grenze zwischen AOK-Versicherten und Privat Versicherten verschwindet zunehmend mehr, ohne dass das überhaupt noch hinterfragt werden würde.
Dabei ist dem CMD-Patienten mit Maßnahmen der Vertragszahnheilkunde, hier dem "Ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßigen" überhaupt nicht zu helfen. Die AOK bezahlt derartige Behandlungen überhaupt nicht und wenn es nach den Buchhaltern der privaten Krankenversicherer ginge, die privaten Krankenversicherer auch nicht mehr.
Das ist aber weder den betroffenen Patienten klar, noch den beauftragten Gutachtern, am ehesten noch den beauftragenden privaten Krankenkassen.
Die Fehlentwicklungen in diesem Bereich sind derart eklatant, dass die Betroffenen auf die Barrikaden gehen müssten. Die glauben aber nach wie vor, dass der Gutachter schon tun werden, was für den betroffenen Patienten das einzig Richtige sei. Dabei weiß der Gutachter aus eigener Erfahrung überhaupt nicht, was man für den Patienten tun und erreichen könnte.
Das scheint alles nicht zu stoppen zu sein, u.a. auch deshalb, weil es früher noch Kollegen gab, die sich in entsprechenden Funktionen diesen Entwicklungen der Gleichmacherei in den Weg gestellt haben. Inzwischen sind diese Kollegen aber nicht mehr vorhanden und neue werden nicht nachgebildet oder wollen das auch nicht mehr wissen und vertreten.
Die Psychiatrisierung von CMD-Patienten ist seit längerer Zeit in vollem Gang und die Etablierung eines neuen Krankheitsbildes im Jahr 2019, das der sogenannten "Okklusalen Dysästhesie" (OD) beschleunigt diese Entwicklungen nicht nur noch, sondern feuert sie regelrecht an.
Dabei ist die OD eine Ausschlussdiagnostik, die am Ende eines langen Weges der Differentialdiagnostik steht. Tatsächlich ist sie inzwischen das Totschlagargument, mit dem man aus jedem CMD-Fall, dem man zahnärztlich hätte helfen können, einen Fall für den Psychiater macht, dem man nicht helfen kann und am Ende sich selbst überlässt.
Das sind die nackten Tatsachen, die vielen immer noch nicht klar sind.
Eine Fachgesellschaft wie die DGFDT schafft sich seit Jahren zunehmend mehr ab, weil man dort alles daran setzt funktionelle Erkrankungen, die man früher der Okklusion zugeordnet hatte in den Bereich der Psychosomatik und Psychiatrie abzuschieben.
Wozu man am Ende aber noch eine zahnärztliche Fachgesellschaft benötigt für Erkrankungsbilder, die zahnärztlich doch gar nicht behandelbar sein sollen, weil entweder psychosomatisch oder psychiatrisch bedingt, diese Frage scheint dort noch nicht gestellt worden zu sein.
Die Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT) ist die einzige, bekannte, wissenschaftliche Fachgesellschaft, in der wenige Dogmatiker in Jahren geschafft haben, was sich die Begründer dieser Fachgesellschaft niemals hätten vorstellen können. Diese Fachgesellschaft schafft sich zunehmend mehr und mehr selbst ab und erhält sich vorrangig nur noch deshalb am Leben, um ein paar Vorstandsämter zu erhalten, die denn wiederum der eigenen Karrierelegende der Verantwortlichen taugen.
Warum das so ist: Weil man in einer Fachgesellschaft, die sich einst damit begründet hatte, die vielfältigen Zusammenhänge zwischen der Okklusion, also des Bisses und vieler Beschwerden am gesamten Körper zu erforschen, inzwischen, zumindest auf Vorstandsebene zu der Auffassung gelangt ist, die Okklusion habe eigentlich gar nichts, wenn überhaupt nur einen kleinen Anteil, an den beschwerdebezogenen Entwicklungen der betroffenen Patienten. Sei also praktisch zu vernachlässigen.
Welchen Sinn dann aber eine zahnärztliche Fachgesellschaft haben soll, die sich selbst für die Beschwerden dieser CMD-Patienten als nicht mehr zuständig erklärt, erschließt sich dem aufmerksamen Beobachter nicht und spricht nicht gerade für die wissenschaftliche Weitsicht der Verantwortlichen.
Aber genau das ist ja Mode geworden in diesem Land, dass Fakten ausgeblendet werden und Ideologien vorherrschen. Warum hier in Kiel seit 30 Jahren täglich funktioniert, was doch eigentlich gar nicht funktionieren dürfte, wird ausgeblendet. Genauso wie die zunehmenden Probleme in diesem Land ausgeblendet werden, wenn es der meinungsbildenden Elite nicht in ihr ideologisches Weltbild passt.
Das, was es auch früher einmal in dieser DGFDT gab, den Wettstreit der Ideen, ist inzwischen einem Verhalten gewichen, in dem die recht haben, die am lautesten schreien und die absurdesten Kommentare zu dem Thema abgeben.
Das wäre alles gar nicht so schlimm, wenn es dabei nicht um Menschen und deren Lebenswege und Beschwerden ginge.
Man muss das leider so feststellen und es scheint auch keinen Weg zu geben diese Entwicklungen aufzuhalten:
Auch in der Zahnmedizin geht es inzwischen immer weniger um belegbare Fakten, sondern um Ideologien und Überzeugungen, weitgehend ähnlich der Klimahysteriedebatte oder den Ereignissen der Corona Pandemie.
Dabei wird zunehmend ein Bohai um Mikrodetails gemacht, die für die alltägliche Arbeit in der Zahnarztpraxis bedeutungslos sind und aus unscheinbaren unbedeutenden fachlichen Details weltbewegende Neuerungen.
Die Zahnmedizin verkommt immer mehr zu einem Bereich häufig sinnloser Geschäftemacherei. Aktuelles Beispiel die Anfrage einer Kollegin zur Abrechnung von Emdogain.
Ein Präparat, das in 6 bis 9 Millimeter tiefe Zahnfleischtaschen gespritzt wird, und dort dann einen sogenannten Attachementgewinn erbringen soll.
Problem des Verfassers dieses Blogs, der um eine kollegiale Stellungnahme gebeten wurde: Er hat keine Patienten mit 6 bis 9 Millimeter tiefen Taschen.
Warum nicht?
Weil die Patienten, die im CMD CENTRUM KIEL behandelt werden, in aller Regel in Recallsysteme eingebunden sind, die derartiges verhindern sollen. Auch wenn das von den Patienten privat bezahlt werden muss.
Da der übliche AOK Patient derartige Recallmaßnahmen nicht erhält und die Praxis möglicherweise kein funktionierendes Recallsystem anzubieten vermag, kommen dort dann wohl Patienten mit derart tiefen Zahnfleischtaschen vor. Eine andere Erklärung hätten wir nicht.
Vermeintliche Lösung: In die tiefen Zahnfleischtaschen wird dann ein teures Medikament gespritzt, statt regelmäßig die bakteriellen Beläge aus ebenjenen Zahnfleischtaschen mechanisch zu entfernen. Dass das funktioniert, belegen wir in unserer Praxis seit nunmehr 30 Jahren. Muss allerdings zumindest von AOK-Patienten selbst bezahlt werden.
Die Wahrheit scheint aber zunehmend die zu sein, dass sich nicht mehr das erfolgreiche Behandlungskonzept und der gesunde Menschenverstand durchsetzt, sondern Mechanismen der modernen "Like-Gesellschaft", mit denen wir auch in anderen Bereichen konfrontiert sind.
Um das nochmals am Ende zum Anfang zurückzuführen:
Es wird immer schwieriger sich mit Argumenten gegenüber Krankenversicherungen durchzusetzen, die mangels eigener Fachkapazitäten, auf Auftragsgutachter angewiesen sind, die derartige Behandlungen, über die sich gutachterlich äußern sollen, noch nie selbst erbracht haben und auch nie erbringen werden. Statt aber festzustellen, dass sie eigentlich nicht die Kompetenz besitzen, sich sachgerecht zu äußern, dann einfach ein Gutachten verfassen, dass sich an den eigenen Fertigkeiten orientiert und in aller Regel den Überlegungen und Erwägungen des Behandlers nicht gerecht wird.
Das Ganze nach dem Motto: "Kenne ich nicht, mache ich nicht, also braucht der Patient das auch nicht!"
Auf der Strecke bleibt der Patient und wenn es richtig arg wird, dann auch noch als Psycho, dem nicht zu helfen ist.
Denn genau das, und nichts anderes, verbirgt sich hinter der neu erfundenen Erkrankung namens: "Okklusale Dysästhesie".
Eine Diagnose, die erst am Abschluss einer aufwändigen Differentialdiagnostik stehen dürfte, tatsächlich aber häufig als erstes Totschlagargument missbraucht wird, um berechtigte Ansprüche des Patienten abzuwürgen.
Dabei ist doch lange nachgewiesen, dass die eigentlich vorausgehende Differentialdiagnostik derart kompliziert ist, dass sie von vielen Zahnärzten nicht beherrscht wird. Immer wieder aufs Neue daran zu erkennen, dass hier in Kiel das gelingt, was zig Vorbehandlern nicht gelungen ist. Der Nachweis der Kausalität zwischen Störungen der Okklusion und Beschwerden der Patientin.
Statt diese Zusammenhänge zu erforschen und in aussagefähige Studien und Untersuchungen zu überführen, erfindet man lieber neue Krankheitsbilder.
Das ist die zahnärztliche Wissenschaft im 21. Jahrhundert und nicht das, was die Betroffenen sich erhoffen.
Überspitzt gesagt der Weg zurück ins Tätigkeitsfeld des Barbiers und Zahnschnitzers, nur diesem digital und in Hochglanz.
Man muss das am Ende leider so feststellen:
Das Thema CMD, insbesondere unter Berücksichtigung des okklusalen Faktors ist ein totes Pferd, auf dem man reitet!
Nicht weil es diese Zusammenhänge nicht gäbe, sondern weil es ganz viele unterschiedliche Interessen gibt dieses Thema zu beerdigen:
- Die Zahnärzte applaudieren, weil sie dem Patienten einbauen können, was sie wollen. Entwickelt der Patient nachfolgend Beschwerden liegts an der Psyche.
- Die Kieferorthopäden jubeln noch mehr als die Zahnärzte und erklären die ihrer Fehlbehandlung nachfolgenden Beschwerden, mit denen der Patient nicht klar kommt, ebenso als psychisch bedingt.
- Die privaten Krankenkassen bezahlen lieber eine Verhaltenstherapie, die nichts bringt und damit auch nicht wiederholt werden muss, als eine funktionsdiagnostische/-therapeutische Behandlung des Kauorgans. Das Ganze auch noch bei einem Chronischen Erkrankungsgeschehen.
Auf der Strecke bleibt der betroffene Patient, der sich auch noch verhöhnen lassen muss, mit seiner Psyche stimme etwas nicht.
Das ist der Stand im Jahr 2023 und dem Glauben der Betroffenen, man würde schon machen, was machbar wäre.
Genau das Gegenteil ist der Fall und seit vielen Jahren erleben wir, wie einer der bekannten und alten CMD-Behandler, zunehmend frustriert aus dem Berufsleben scheidet und das Thema, das zukünftig noch viel mehr Patienten beschäftigen wird, als bisher schon, zunehmend verwaist.