Ein neuer Patient aus der Region Rendsburg
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Der Patient ist arbeitsunfähig.
Noch dramatischer: In den Jahren von 2015 bis 2018 aufwändig funktionstherapeutisch versorgt.
Die Keramikversorgungen sehen gut aus, haben gute Randschlüsse, zeigen aber leider die typischen Probleme der dynamischen okklusion, so wie sie sich bei CMD Patienten regelmäßig darstellen.
Das Leitsymptom des Patienten lautet:
Starker Druck auf beiden Kieferwinkeln, der dann nachfolgend Schmerzen im Gesichtsbereich, beidseitig auslöst
Der Beschwerdelevel wird angegeben mit: 6
Die Beeinträchtigung der Leistungsfähifgkeit hingegen mit: 10
Beschwerden hatte der Patienten schon seit 2005.
2015 wurden diese Beschwerden dann aber extrem!
Der Patient wird beschwerdebedingt auch wegen vorliegender Depressionen behandelt.
Es liegen folgende Beschwerden vor:
Kopfschmerzen
Gesichtsschmerzen
Wandernden Beschwerden in den Kiefern
Beschwerden im Bereich der Jochbögen
Wiederkehrenden Problemen der Nasennebenhöhlen
Ziehen in den Armen
Kribbeln in den Fingern
Schluckbeschwerden/Kloßgefühl im Hals
Stress
Augenlidzucken
Beschwerden der Augen, Stiche Druck in/hinter den Augen
Unerklärlichen Sehstörungen, Sehrfähigkeit beeinträchtigt. Augenarzt finde nichts
Halsschulternackenbeschwerden
Rückenschmerzen
Ohrgeräusche
Tinnitus
Ohrbeschwerden
Verschlechterte Hörleistung
Beschwerden beim Sprechen/Artikulationsprobleme
Unruhe im Mund: "Bin immer am rummachen mit der Zunge!"
Es besteht das Gefühl, dass
Der Biss gesucht wird, seit 2015
Morgens wie gerädert: Medikamente gegen schlechten Nachtschlaf
Zähneknirschen/pressen
Es wurden bisher erfolglos konsultiert:
HNO-Arzt
Augenarzt
Neurologen
Orthopäden
Physiotherapeuten
Osteopathen
Zahnarzt
Es erfolgt die funktionelle Erstuntersuchung und die Maßnahmen zur Herstellug und Eingliederung eines adjustierten Aufbissbehelfs zum Nachweis einer CMD.
Dem Patienten ist bewusst, sollte sich ein Zusammenhang zwischen den bereit jetzt erkennbaren Störungen der statischen und dynamischen Okklusion und seinen Beschwerden nachweisen lassen ein Erhalt der kompletten, gerade erstellten zahntechnischen Versorgungen aller Voraussicht nach nicht durchführen lässt.