Ein neuer Kieferorthopädie Patient aus Bremen
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Das Leitsymptom des Patienten lautet: "Kopschmerzen. Diese stören mein Denken und machen mich dumm"
Die Beschwerden bestehen seit: Mai 2017
Die Besonderheit des Falles liegt in einer vorausgegangenen kieferorthopädischen Invisalign Behandlung von 2007 bis 2009
Der Beschwerdelevel liegt auf einer Skala von 0-10 bei: 7-8
Der Grad der Beeinträchtigung des Wohlbefindens liegt auf einer Skala von 0-10 bei: 8-9
Es bestehen folgende weitere Beschwerden:
Kopfschmerzen
Gesichtsschmerzen
Wandernden Beschwerden in den Kiefern, seit 2015
Unerklärlichen Zahn-/Kieferbeschwerden
Beschwerden im Bereich der Jochbögen
Vermehrten Blähungen
Schwindel, selten
Schluckbeschwerden/Kloßgefühl im Hals
Beschwerden der Augen, Stiche Druck in/hinter den Augen, seit 12.2013
Unerklärlichen Sehstörungen: "Schiefes Schauen, schwankende Intensität, schlechte Farb- und Helligkeitswahrnehmung".
Halsschulternackenbeschwerden, seit 2015
Rückenschmerzen seit 2016
Tinnitus, in der Zeit 2018 bis 2019
Morgendlich festem Biss, seit 2015
Verschlechterte Hörleistung, marginal
Beschwerden beim Sprechen/Artikulationsprobleme
Unruhe im Mund: JA!!! seit 2015
Kaufunktion behindert
Kieferöffnung behindert
Es besteht das Gefühl, dass
Die innere Mitte verloren gegangen ist, 2016
Der Biss gesucht wird, der Biss passe nicht
Morgens wie gerädert
Zähneknirschen/pressen
Es wurden bisher erfolglos konsultiert:
Augenarzt
Neurologen
Orthopäden
2 Physiotherapeuten
2 Osteopathen
3 Zahnärzte
Anderen Behandlern: 4 Kieferorthopäden
Es erfolgt die klinisch manuell provokative Erstuntersuchung und darüber hinaus die Maßnahmen zur Herstellung und Eingliederung eines adjustierten Aufbissbehelfs zum Nachweis einer CMD.
Hier noch einmal der vom Patienten delbst ausgefüllt Anamnesebogen, der nochmals eine Vielzahl weiterer Informationen auswirft, die in ihrer Fülle zum jetzigen Zeitpunkt nicht alle zu verarbeiten sind und vermutlich auch nicht alle über eine hohe Relevanz verfügen, aber dennoch den Leidensdruck eines möglichen CMD Patienten belegen.
Der Patient hat selbstverständlich das kieferorthopädische Rezidiv nicht selbst verschuldet, wie er meint.
Die Sachlage ist eher die, dass man auch diesen Patienten vor einer kieferorthopädischen Alignerbehandlung hätte untersuchen und aufklären müssen.
Das erwachsenenkieferorthopädische Behandlungsergebnis ist nicht subopitmal, sondern schlichtweg grottenschlecht!