Ein neuer 84 jähriger Patient mit vier Implantaten, die versorgt werden sollen.
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Erst mal ist es natürlich beachtlich, wenn ein 84-jähriger noch im eigenen PKW bei der Praxis vorfährt.
Noch mehr verblüfft ist man, wenn man erfährt, dass dort vier neu inserierte Implantate prothetisch versorgt werden sollen und es nicht um einen herausnehmbaren, sondern um einen festsitzenden Zahnersatz geht.
Problematisch wird es dann aber, wenn der Blick in den Mund offenbart, dass der Patient in jedem Falle funktionsgestört ist, und sowohl die verbliebenen Zähne, als auch vorhanden Kronen und Brücken massiv eingeschliffen und abgeknirscht worden sind.
Wie sich dann im weiteren Verlauf herausstellt ist ein Altimplantat in regio 36 nach Jahren des Gebrauchs frakturiert und musste entfernt und letztes Jahr neu inseriert werden. Woraus man schon messerscharf zu schließen vermag, dass die hier wirkenden Kräfte derart groß sind, dass selbst ein im Knochen liegendes Titanimplantat durchbricht.
Wenn es nach dem Patienten geht, sollen nun vier neu inserierte Implantate mit zwei definitiven Brücken versorgt werden?
Was glauben Sie?
Kann das richtig sein?
Natürlich nicht.
Richtig wäre, den Patienten funktionsdiagnostisch zu untersuchen und mit großer Sicherheit nachfolgend und umfassend, heißt hier ALLES funktionstherapeutisch zu rekonstruieren.
Dauert ca. 2 Jahre, wird von der AOK nicht bezahlt und hat zum Ziel eine prothetische Versorgung mit einer Prognose von 20 Jahren und länger!
Und das bei einem 84-jährigen Patienten?
Und jetzt sitzt der Behandler da und muss nachdenken, denn wenn jetzt etwas gemacht wird, was medizinisch nicht korrekt ist und das dann schief geht, dann interessiert es Niemanden, aber auch wirklich Niemanden, wenn man argumentiert, der Patient sei doch schon 84 Jahre alt gewesen und deshalb habe man die sogenannten Medzinischen Standards nicht mehr einhalten müssen, können oder was auch immer.
Einfach zu sagen: Dann sind die vier Implantate wohl umsonst gesetzt worden, ist sicherlich auch nicht der richtige Lösungsansatz, denn auch die haben mehrere tausend Euro gekostet!
Was nun?
Meistens bilden sich die Dinge in den laufenden Beratungsgesprächen heraus, so auch in diesem Fall.
Die einzige Möglichkeit, vier Implantate zu versorgen, und dabei die ganzen Probleme einer möglicherweise nicht korrekt erbrachten prothetischen Versorgung zu vermeiden, besteht darin den Patienten mit Laborgefertigten Dauerprovisorien zu versorgen. Denn diese sind per se nicht für den dauerhaften Gebrauch bestimmt, ohne dass es ein offizielles Ablaufdatum gäbe, und zum anderen dienen diese dazu auszuprobieren, ob der Patient in dieser Bisslage mit zwei neuen Brückenversorgungen in der habituellen Zwangsbisslage zurechtkommt.
Für den Patienten ist das gut, für den Behandler eher nicht, weil der Aufwand, der für zwei dauerprovisorische Brückenversorgungen betrieben werden muss genau der gleiche ist, wie für zwei definitive Brückenversorgungen, die Honorierung aber gerade einmal bei der Hälfte liegt.
Gleichsam erscheint das aber als der einzige Weg die sehr verschiedenen Kriterien und Ansprüche dieses Falles unter einen Hut zu bekommen und dabei noch unter einen Hut, der im schlimmsten Fall auch einer haftungsrechtlichen Überprüfung standhalten würde.
Und genau das ist immer eines der Probleme, mit denen Patienten nicht gerne behelligt werden möchten, für den Arzt am Ende aber kriegsentscheidend sein können.
Es sind genau diese Überlegungen, die am Ende darüber entscheiden, ob etwas klappen wird oder nicht.
Die Kritik des Falles liegt darin, dass genau diese Überlegungen schon von dem Implanteur hätten angestellt werden müssen und so zeigt sich eben auch in diesem Fall, dass es vorteilhaft ist, wenn ein Gesamtbehandlungskonzept auch von einem Behandler und nicht von mehreren umgesetzt wird.
Wenn wir den Patienten zur Implantation gesehen hätten, dann hätten wir den Patienten über all diese Dinge aufgeklärt, bevor wir ihm vier Implantat inseriert hätten.
Der Patient überlegt jetzt, was er möchte. Sollte sich ein Behandler finden, der in dieser Situation zwei definitive Brückenversorgungen erstellt: Nur zu!
Wir machen es mit Sicherheit nicht! Wir würden dem Patienten zwei dauerprovisorische Brückenversorgungen eingliedern mit der ausdrücklichen Aufklärung, dass das zwar länger halten kann, als ursprünglich geplant, aber eben auch nicht funktionieren kann, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass man die vier Implantate überhaupt nicht versorgt, oder was sehr unwahrscheinlich sein dürfte, der Patient dann doch in eine umfassende funktionsdiagnostischen und nachfolgende funktionstherapeutische Totalrekonstruktion seines Kauorgans einsteigen würde.
Genau das ist das Problem, wenn ein Behandler die Implantate setzt und ein anderer Behandler dann, auf die ohne jeden Zweifel sehr gut inserierten Implantate einen Zahnersatz setzen soll.
Besser wäre gewesen beide Behandlungen in die Hand eines einzigen Behandlers zu geben.
Genau das ist eines dr Prinzipen des CMD CENTRUM KIEL. Unterschiedliche Behandlungen in einem Behandlungsfall alle aus einer Hand zu erbringen, damit genau bdas nicht passiert, was hier in Echtzeit zu erleben ist.