Ein Fall, der das Problem der Zustände in der Medizin exemplarisch beschreibt.
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Die Gesundheit sei das höchste Gut des Menschen.
Die Gesundheit des Menschen stehe über allem anderen.
So hört und liest man es.
Die Realität ist leider manchmal eine ganz andere.
Die Patientin kommt erstmalig in diese Praxis am 05.11.2019, u.a. mit einem Beschwerdelevel von 6-8.
Das Problem der Patientin lautet nach Erstanamnese: Tinnitus.
Inzwischen wissen wir allerdings, dass der Schmerz im linken Kiefergelenk wohl eher das Problem der Patientin darstellen würde.
Das ergib sich aus einem Termin am 19.11.2019, indem die Patientin darlegt die Schmerzen im linken Kiefergelenk, die seien vollkommen verschwunden.
So weit so gut und sicherlich ein schöner Erfolg, wenn man so will als „Beifang“ einer laufenden CMD Diagnostik.
Nun ruft aber heute die Patientin an und erklärt:
Ihr ginge es so gut mit dem Aufbissbehelf, dass sie die laufende Behandlung abbrechen würde!
Im ersten Moment denkt man: „Habe ich das jetzt richtig verstanden?“
Ja, man hat.
Nun könnte man darüber sinnieren, ob die Patientin vielleicht nicht richtig verstanden habe, dass dieser Aufbissbehelf keine Therapie, sondern im Rahmen einer Diagnostik eingegliedert worden sei.
Das aber hat die Patientin sogar schriftlich erhalten.
Nun ist man sich als langjähriger Behandler natürlich darüber im Klaren, dass der Aufbissbehelf aus ganz unterschiedlichen Gründen materialermüdet und dabei dann auch die Okklusion verloren geht, die ja gerade das Problem dieser Patienten darstellt und fragt sich natürlich, wie das funktionieren sollte, wenn die Patientin irgendwann wieder in der Tür stehen sollte, mit einem nicht mehr funktionierenden Aufbissbehelf, den altbekannten Beschwerden, vermutlich schon erfolglosen Versuchen das Gerät anderweitig richten zu lassen?
Antwort: Wissen wir auch nicht.
Wenn man als Behandlungsteam mit der Aussage konfrontiert wird:
„Danke, dass Sie bei mir eine CMD nachweisen konnten, weil es mir mit dem Aufbissbehelf besser geht, als ohne und weil das so gut geklappt hat, was Sie bei mir gemacht haben, dafür kündige ich jetzt das laufende Behandlungsverhältnis auf“, dann empfindet man schon so etwas wie einen Stich in den Rücken.
Wenn der Patient, ziemlich vorhersehbar, eher schneller als später, merkt, dass der Aufbissbehelf gar nicht die therapeutische Lösung war, sondern nur der Diagnostik diente und die Beschwerden abnutzungsbedingt schneller zurück kommen, als es dem Patienten lieb sein dürfte, dieser dann am Ende wieder bei dem Behandlungsteam ankommt, dem er eben gerade noch, mit der Begründung des guten Erfolges das Behandlungsverhältnis aufgekündigt hatte, und dann die Erwartung hat, dort erneut mit offenen Armen empfangen zu werden, weil man ja schließlich krank sei und Schmerzen habe, dann muss man schon ein gutes Stück egozentriert sein.
Nein, der Arzt muss einen nicht behandeln und wenn man noch so starke Schmerzen hat, und dass man in einem derartigen Fall das Gefühl hätte, sobald es dem Patienten, dank erneuter ärztlicher Bemühungen, wieder besser geht, der einen dann sowieso wieder in den Ar... tritt, darüber kann man sich auch nicht wirklich wundern.
Das können noch lange dreißig Jahre werden mit Schmerzen im linken Kiefergelenk, wenn der Aufbissbehelf materialermüdet seine Wirkung einbüßt.