Dramatischer Fall nach kieferorthopädischer Erwachsenenbehandlung
Selbst für ein CMD-Centrum stellt ein derartiger Fall etwas Außergewöhnliches dar. Im Juli 2014 hatte sich eine Patientin vorgestellt, die in direkter Folge einer kieferorthopädischen Erwachsenenbehandlung extreme Beschwerden erfahren hat, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Seit Mai 2014 ist die Patientin wegen der vorhandenen Beschwerden bis auf weiteres arbeitsunfähig.
In der Zwischenzeit hatte die Patientin einen anderen Zahnarzt aufgesucht, der einen Aufbissbehelf eingegliedert hatte, was zu keiner Verbesserung des Beschwerdebildes führte und daraufhin die Behandlung der Patientin abgebrochen.
Die Patientin kann den Mund nur noch ca. 20 Millimeter öffnen. Der von der Patientin konfrontierte Kieferorthopäde zeigte als einzige Reaktion auf die in zeitlicher Folge der Behandlung aufgetretenen extremen funktionellen Beschwerden die Reaktion er würde die Patientin wegen übler Nachrede juristisch verfolgen, sollte diese einen Zusammenhang herstellen zwischen der erbrachten kieferorthopädischen Erwachsenenbehandlung und den extremen Beschwerden der Patientin.
Die Patientin trägt im Oberkiefer- und Unterkieferfrontzahnbereich einen Dauerretainer.
Es wird der Versuch unternommen über einen adjustierten Aufbissbehelf eine Verbesserung der Mundöffnung zu erreichen.
Es besteht der Verdacht, dass die Patientin in Folge der kieferorthopädischen Erwachsenenbehandlung eine Dekompensation, möglicherweise mit struktureller Schädigung bindegewebiger Strukturen der Kiefergelenke erlitten hat.
Es handelt sich hier um einen Extrembehandlungsfall, weil bedingt durch die äußerst geringe Mundöffnung die Grundfunktion des Kauorgans zur Nahrungsaufnahme und -zerkleierung akut gefährdet ist.
Hinzu komt, dass die die Patientin über eine zunehmende Problematik bei der Atmung klagt. Die Patientin hat regelrecht Angst davor irgendwann nicht mehr atmen zu können, weil sich in ihrem Schlundbereich alles verkrampft.