Die Schattenseiten einer Spezialpraxis und die Ansichten eines pensionierten Lehrerehepaars mit 8000,-€ Nettopensionsbezügen
Immer wieder einmal berichten wir hier nicht nur die Erfolge oder eben auch Misserfolge ärztlicher Tätigkeit in einem Spezialgebiet der Zahnheilkunde, sondern auch über die Begleiterscheinungen, die diese Tätigkeiten mit sich bringt und die zunehmend dazu führen, dass der Wille, die langjährig ausgeübte berufliche Tätigkeit noch möglichst lange auszuüben, auch um seinen Patienten zu helfen, langsam aber stetig zu bröckeln beginnt.
Aktuell erleben wir, und das mag Zufall sein, zwei Patientenfälle, die uns die Stimmung verhageln. Es gibt noch mehr, aber es lohnt sich nicht jeden Fall darzustellen, weil derartiges immer mal wieder vorkommt. Aber diese beiden Fälle stechen dann doch heraus.
Fall 1.
Eine Patientin aus mehreren hundert Kilometer Entfernung erhält nach der Behandlung eine Rechnung und meldet sich nach zwei Monaten, es täte ihr leid, dass sie trotz vierwöchigen Zahlungsziels die Rechnung erst jetzt begleiche, aber ihre Versicherung habe zwei Positionen nicht erstattet und diese habe sie dann gleich abgezogen und den Restbetrag überwiesen. Es erfolgt ein erneutes Anschreiben und der Hinweis, dass wir das so nicht akzeptieren würden und haben erneut Kommentierungen der Rechtmäßigkeit der Abrechnung beigefügt.
Mit dem Ergebnis, dass die private Krankenversicherung erklärt sie würde nun eine der beiden bisher nicht erstatteten Gebührenziffern nun doch erstatten, aber eine dann eben doch nicht. Man rekapituliere. Eben gerade noch war die Versicherung zwei der Abrechnungspositionen seien nicht erstattungsfähig. Man muss das übrigens immer ganz genau lesen. Die Versicherung behauptet nicht, dass es nicht abgerechnet werden könne!
Die Patientin überweist den erstatten Betrag und hält weiterhin einen Restbetrag von ca. 60,-€ zurück.
Es erfolgt ein weiterer Hinweis an die Patientin, dass es nicht so geht, dass der Patient einfach den Rechnungsbetrag eigenmächtig verkürzt. Es erfolgt daraufhin keine Rückmeldung der Patientin und daraufhin geht gestern ein gerichtlicher Mahnbescheid in der Sache heraus. Verbunden mit weiteren Kosten.
Man mag sich nun denken: Viel Aufregung um ca. 60-,€, aber welcher Händler oder Dienstleister würde akzeptieren, wenn Sie vorne an der Kasse einfach erklären, statt der 100,-€, die die Kasse anzeigt, zahlten Sie einfach nur 40,-€, weil Sie den Preis an der Kasse als ungerechtfertigt empfinden würden. Vielleicht auch deshalb, weil ihre Oma Ihnen nur 60,-€ zugesagt hatte, es aber nun 100,-€ kostet.
Das ist aber noch nichts gegen ein pensioniertes Lehrerehepaar aus einem lieblich Ort an einem See im Ostholsteinischen gelegen.
Fall2.
Die Patientin, bereits deutlich in den in den 70ern erscheint zur Behandlung und beschwert sich erst einmal langatmig darüber, dass sie vor Wochen mit einer Knieverletzung in der Kieler Lubinus Klinik behandelt worden sei. Sie habe dort 15 Minuten lang alle möglichen Papiere ausfüllen müssen und der Arzt hätte sie dann maximal 3 bis 4 Minuten angesehen. Sie war sehr unzufrieden!
Ob das so war wissen wir nicht, jedenfalls vermag man dem Vortrag der Lehrerin zu entnehmen:
- Das Administrative System im Bereich der Medizin hat überhandgenommen! Das wissen wir aber inzwischen alle! Das liegt aber nicht an den Ärzten, sondern an den immer weiter ausufernden rechtlichen Vorgaben an Ärzte.
- So schwer scheint die Verletzung der Patientin nicht gewesen zu sein!
Es ist offensichtlich, dass die Dame ein Problem mit Ärzten hat.
Was wir damit als nachbehandelnde Praxis in gänzlich anderer medizinischer Fachfrage damit zu tun gehabt haben könnten, war und blieb bis heute unklar.
Es erfolgte eine Erstuntersuchung und nachfolgend die Herstellung und Eingliederung eines Aufbissbehelfs. Das Ganze an mehreren Terminen und verschiedenen Tagen.
Die Patientin erhält mit der Eingliederung des Aufbissbehelfs einen Kontrolltermin, den sie dann allerdings ohne Grund kurzfristig absagt.
Ob der Aufbissbehelf geholfen hat? Wir wissen es nicht.
Haben dann nach mehreren Tagen des Zuwartens, ob sich die Patientin vielleicht doch noch einmal meldet, die Rechnung zugesandt.
Wochen später erhalten wir eine E-Mail, nunmehr vom Ehemann der Patientin, der sich zwischenzeitig als pensionierter Studiendirektor herausstellt.
Dieser erklärt schriftlich: Man sei in Urlaub gewesen, wo sich schon die Frage stellt, wovon zwei pensionierte Lehrer sich erholungsuchend in Urlaub begeben könnten, befinden sich diese doch beide im verdienten Ruhestand?
Aber, soweit zum Selbstverständnis dieses Lehrerehepaares, das Urlaub vom Pensionsalltag macht.
Der verdutzte Leser dieser E-Mail nimmt weiter zur Kenntnis, dass besagter Studiendirektor erklärt er würde das vierwöchige Zahlungsziel der Rechnung nicht einhalten, weil er ganz selbstverständlich erst dann bezahlen würde, wenn der den letzten Cent der Rechnung von seiner Beihilfe, privaten Restkostenversicherung und möglicherweise einer zusätzlichen Beihilfeergänzungstarifversicherung erhalten hätte.
Wann und ob das jemals eintreten würde, darüber schweigt er sich aus.
Daraufhin wird dem Ehemann der behandelten Lehrerin mitgeteilt, dass das Zahlungsziel von vier Wochen schon großzügig angesetzt sei und wir es nicht hinnehmen würden, dass Zahlungspflichtige einfach die Rechnung nach eigenem Ermessen dann zahlen würden, wann ihnen danach sei.
Nun passiert das Unglaubliche. Am 03.05.2018 meldet sich auf einmal eine Frau Dr. K. und bittet in der Sache um Rückruf.
Sie erklärt, sie handele im Auftrag besagter Patientin. Diese fühle sich ungerecht behandelt und im Zusammenhang mit der Rechnung fällt das Wort "unverschämt". Im Weiteren wird dann mehr oder weniger subtil damit gedroht die Patientin sei rechtschutzversichert.
Was besagte Frau Dr. K. aber nicht weiß. Dieser Typ von Patienten ist immer rechtschutzversichert!
Man fragt sich selbstverständlich, was das mit der vorliegenden Rechnung einer erbrachten Behandlung und von der Patientin abgebrochenen Behandlung zu tun haben könnte.
Dann wird weiter ausgeführt, dass die Patientin sich mit der Rechnung an ihre Rechtschutzversicherung gewandt habe. Der geneigte Leser wird sich fragen warum, denn üblicherweise wendet man sich mit einer Rechnung an die Krankenversicherung. Diese habe die Lehrerin aber scheinbar abtropfen lassen und dafür dann an eine, nennen wir es mal so, Mediatorin verwiesen, vermutlich diese Frau Dr. K.
Frau Dr. K. möchte nun erwirken, dass die Patientin eine Verlängerung der Zahlungsfrist erhalte, ohne dass überhaupt klar wird warum und vor allem wie lange und mit welchem Ziel.
Das Gespräch endet dann mit dem erklärten Unwillen der Frau Dr. K. sie könne nicht verstehen, warum wir nicht bereit seien den Vorgang zu deeskalieren und nachzugeben. Schließlich sei doch die pensionierte Lehrerin im Recht.
Diese Verfahrenstechnik ist inzwischen hinlänglich bekannt: Die Theorie geht davon aus, dass nicht mehr der recht hat, der die besseren Argumente und Belege liefert, sondern vor allem der, der als erster und am lautesten schreit und den anderen der Unredlichkeit bezichtig.
Eine äußerst perfide und dafür umso erfolgreichere Vorgehensweise.
Und nun klären wir den Vorgang für uns komplett ab und recherchieren.
Besagte Patientin ist pensionierte Lehrerin mit einem Ruhegehalt A 14. Ihr Ehemann ist ehemaliger Schulleiter mit einem Ruhegehalt von A15. Man muss sich nicht groß mühen, um im Internet herauszufinden, dass dieses Lehrerehepaar ein Ruhegehalt von 7000 bis 8000 Euro, netto im Monat zur Verfügung hat. Das ist ja noch nicht alles. Denn dazu kommt eine 50% Beihilfe, die nichts kostet und eine 50% Restkostenversicherung, die eben wegen der 50% dezent kostet, dafür aber einen Leistungsumfang bietet, der aus medizinischer Sicht schlichtweg atemberaubend ist und zum Beispiel auch die Diagnose und Therapie einer CMD abdeckt. Jedenfalls kann davon jeder AOK Versicherte nur träumen.
Die Rechnung, um die es ging hat ein Volumen von ca. 2500,-€
Nun muss man folgendes wissen, was sicherlich ungewöhnlich in der deutschen Praxislandschaft ist, aber das ist das CMD CENTRUM KIEL auch.
Schon seit Jahren erhalten CMD Patienten im CMD CENTRUM KIEL, unabhängig davon, wie sie versichert sind, exakt die gleichen Rechnungen für die gleichen Leistungen!
Das heißt Frau Hinz, Lehrerin aus Kiel erhält genau die gleiche Rechnung wie Frau Kunze aus Braunschweig, die gesetzlich krankenversichert ist, oder aber eben besagte Lehrerin aus dem Kreis Ostholstein, die beihilfefähig und restkostenversichert ist.
Und jetzt passiert IN DIESEN FÄLLEN, IN DENEN ES DIESE PROBLEME GIBT folgendes Interessante:
Die AOK Patientin Frau Kunze bezahlt ihre Rechnung nach drei Tagen, ohne jeden Kommentar!
Frau Hinz, privatversichert, erhält von der Versicherung 90% der Rechnungssumme und kürzt den Rechnungsbetrag auf das, was sie erstattet bekommen hat und erklärt ihre Versicherung habe nicht mehr bezahlt und deshalb habe sie die Rechnung gekürzt.
Unsere beihilfefähige Lehrerin, privat zusatzversichert, mit Beihilfeergänzungstarif und Rechtschutzversicherung, gesegnet mit 7 bis 8 tsd Euro Nettopension lässt über ihren Ehemann erklären sie würde erst dann zahlen, wenn sie den Rechnungsbetrag vollständig von ihren Kostenträgern erhalten habe.
Das glauben Sie nicht?
Genau so läuft es, wohlgemerkt in den Fällen, in denen es diese Probleme gibt.
Nun kann man natürlich sagen: Regen Sie sich doch nicht so auf, es geht doch immer nur um 50, 80, 100 Euro.
Hier geht es aber um etwas anderes.
Während wir von einer AOK Patientin erwarten, dass diese ihre Privatrechnung komplett aus eigener Tasche zahlt und keinen Cent von einer Beihilfe oder Versicherung erhält, kürzen privat Versicherte oder noch besser beihilfefähige Beamte, wie die hier beschriebenen, wenn diese ihre Rechnungen nicht vollständig von ihren Kostenträgern erstattet erhalten, einfach die Rechnung und gehen davon aus, damit sei der Fall erledigt.
Nun kann man einem Arzt vorhalten, dieser sei ja hartherzig, weil er AOK Patienten den vollen Betrag abnehme, den privat Versicherte und Beihilfefähige nicht einmal im Ansatz bezahlen müssen, weil diese die Rechnungsbeträge weitestgehend von ihren Versicherungen erstattet erhalten.
Dem können wir nur entgegen halten, dass wir bei einem AOK Patienten exakt die gleichen Leistungen erbringen, wie bei privat oder beihilfeversicherten.
Was wir aber nicht machen, weil wir es als in höchstem Maße als asozial empfinden, dass wir bei AOK Patienten darauf bestehen, dass Rechnungen beglichen werden und dann gerade bei den privat Versicherten, die die Rechnung in großem Umfang und bei Beihilfeversicherten, die die Rechnung mit fast 100% erstattet erhalten, dann darauf verzichten den vollen Rechnungsbetrag einzufordern.
Das Ganze nach dem Motto der bestens abgesicherte Patient wird hofiert und erhält einen Rechnungsnachlass, weil nicht alles erstattet wird und vom AOK Patienten, der sich das Geld mühsam zusammen gemacht hat, nimmt man es dann mit vollen Händen.
Was dieses Verhalten über die jeweiligen Patienten aussagt, darüber möge sich jeder ein eigenes Urteil bilden.
Im Falle unseres pensionierten Lehrerehepaars kann man nur zu einer Meinung kommen:
Ein hochgradig asoziales Verhalten, bei dem man sich fragen muss, wie derartige Leute überhaupt pädagogisch tätig gewesen sein wollen.
Das Ganze, man muss es immer wiederholen bei 7000 bis 8000 Euro gemeinsamem Nettoruhestandseinkommen pro Monat, dazu einer Beihilfeabsicherung, die zusammen mit der privaten Restkostenversicherung fast 100% der medizinischen Leistungen erstattet und einem Zahlungsziel von 4 Wochen.
Aber die beiden Herrschaften waren ja in Urlaub und sind es gewohnt, das zu zahlen, was die Kostenträger zu erstatten bereit sind und sie mit ihren Kostenträgern an Erstattungstarif vereinbart haben. Vermutlich sind sie es auch gewohnt, dass der Arzt dann die Hackien zusammen knallt und sich für die Rechnungskürzung bedankt.
Besagte Patientin hat erklären lassen sie zahle nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist, so dass man dann gegebenenfalls den Vorgang gerichtsanhängig machen muss.
Abschließend sei nochmals betont: Das sind Ausnahmefälle und doch sind es Fälle, die in einer Praxis viel Zeit und noch mehr Nerven kosten, denn es geht ja weiter und das hat oben erwähnte Frau Dr. K. schon anklingen lassen.
Bereits hier war erkennbar, dass nun die Suche nach Gründen losgeht, warum man denn trotz erbrachter Leistungen die Rechnung nicht bezahlen müsse, in dem Sinne man hätte im Hotelzimmer eine Spinne auf dem Balkon gesehen und das berechtige nun zu einer Kürzung der Hotelpauschale.
Da könnten wir Ihnen Beispiele liefern, bei denen Sie als Leser vom Stuhl kippen würden.
Anekdotenhaft sei hier das Beispiel einer selbsternannten Hamburger Inneneinrichterin aufgeführt.
Vor dem Amtsgericht Kiel wurde ein Prozess darüber geführt, ob die Maßnahmen eines additiven Aufbaus eines Aufbissbehelfs im Munde, besagter Patientin, hierzu exisitert eine Gebührenziffer (GOZ 7060) gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen hätte.
Sie haben es richtig gelesen: Gegen die Würde des Menschen! Und das Ganze auch noch verbunden mit einer amtlichen Gebührenziffer.
Darüber wurde in einem Kieler Gerichtssaal mehrfach verhandelt, mit Gutachter und allem drum und dran.
Nachtrag: Natürlich war auch diese Patientin rechtschutzversichert, ihr Hamburger Anwalt war ein namhafter Medizinrechtler und... die Patientin hat den Prozess verloren und musste die von ihr gekürzte Rechnungssumme voll bezahlen.
Man kann es heute nicht mehr recht nachvollziehen, aber der Betrag, fast 900 Euro, wurde dann dem Ronald Mc Donald Haus in Kiel gespendet, weil wir das Geld dieser Frau einfach nicht mehr haben wollten.
Der bekannte Spruch "penuncia non olet" stimmt eben doch nicht immer!
Nun mag sich der eine der andere fragen, warum wir derart unerfreuliches hier überhaupt schildern?
Vor allem gerade denen gegenüber, die sich korrekt verhalten und gerne wollen, dass man ihre ärztliche Betreuuung am besten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag fortführt, allein schon weil es vermutlich keinen adäquaten Nachfolger für diese Praxis geben wird. Mag sein, dass sich das noch ändert.
Aber, und das gehört eben auch zu dieser Geschichte dazu, fragt sich der Behandler, warum er sich eigentlich so behandeln lassen sollte und das Ganze dann auch noch länger, als nötig.
Es ist ein bisschen so, wie in der Kirche, wenn der Pastor sich bei denen, die da sitzen, über die ausheult, die nicht da sind. Natürlich ist das vollkommen sinnlos und doch mit der Hoffnung verbunden, dass der eine oder andere, der hier angesprochen wird, einmal reflektiert in sich geht, ob das so richtig sein kann, wie beschrieben.
Dass diese Dinge, die zwar selten, aber doch regelmäßig vorkommen, nicht ohne Langezeit Wirkung bleiben, weil sie langsam aber stetig an einem nagen, sei erwähnt.
Dass man sich stets vor Augen halten muss, dass das absolute Gros der Patienten sich vollkommen korrekt verhält ist ebenfalls Fakt.
Und deshalb ist es umso mehr unsere Auffassung, dass wir uns auch weiterhin entschieden der Meinung entgegen stellen: Frechheit siegt, so wie es sich leider in unserer Gesellschaft immer mehr etabliert hat.
Am Ende sei gesagt, dass wir sehr viele Lehrerinnen in Behandlung haben und die Zusammenarbeit entgegen der weit verbreiteten zahnärztlichen Zoten zu diesem Berufsstand, fast ausnahmslos, bis auf siehe oben, sehr angenehm verläuft. Scherzhaft sei angefügt: Zumindest für den Behandler!
Dass es sich bei beschriebenem, pensionierten Ehepaar um ein Lehrerpaar handelt ist daher vermutlich Zufall und sollte auch so bewertet werden.
Dass man das Gefühl hat, hier wüssten es gleich zwei Akademiker, die schon von berufswegen früher mehr wussten als ihre Schüler, aber noch nicht mitbekommen haben, dass diese heute als Ärzte zumindest in ihrem Fachgebiet mehr wissen, als ihre ehemaligen Lehrer, die von ihnen aufgesucht werden, auch heute noch alles besser ist nicht nur Spekulation. Ob das fortgeschrittene Alter bei dem ganzen Vorgang auch noch eine Rolle spielt, darüber kann man spekulieren, macht den Vorgang aber auch nicht besser.
Dass derartige Verhaltensauffälligkeiten selbst den engagiertesten Arzt auf Dauer sauer fahren, ist diesen Protagonisten egal. Vermutlich sitzt besagte pensionierte Lehrerin inzwischen beim nächsten Arzt und beschwert sich dort über den unverschämten Dr. von Peschke. Dort habe sie auch 15 Minuten lang irgendwelche Papiere ausfüllen müssen und dann habe sich der Arzt noch nicht mal um sie gekümmert und dafür habe sie dann auch noch eine unverschämte Rechnung erhalten.
"Unverschämt günstig", wie meine Zahntechnikermeisterin dazu heute kommentierte!
Und der pensionierte Studiendirektor und Ehemann besagter Dame wird dann dem nächsten Arzt mitteilen, dass der ihm Rechnungen schreiben könne so viel er wolle, diese würde er sowieso erst nach eigenem Gutdünken zahlen und auch nur das, was er von seinen Versicherungen erstattet erhielte.
Wir wissen nicht, wie es enden wird. Am 11. Mai läuft die Zahlungsfrist ab, am 12. Mai befindet sich die Patientin in Zahlungsverzug und so wie es ausschaut wird es auch keinen Sinn machen noch eine Mahnung zu schreiben.
Danach wird es zu den üblichen Beschimpfungen kommen, von denen Sie als kleinen Vorgeschmack auf zukünftige Berichterstattung schon einmal einen kleinen Vorgeschmack erhalten:
Üblicherweise wird dann von diesen Patienten bei Gericht vorgebracht und dabei kann man fast sagen, bewegen sich Niveau der Beschimpfungen und intellektueller Bildungsstand entgegengesetzt:
"Der Arzt hatte immer schlechte Laune"
"Ich bin überhaupt nicht zu Wort gekommen"
"Der Arzt hat alles besser gewusst"
"Der Arzt war nicht bereit meine Meinung anzunehmen"
"Ich wusste gar nicht, was man dort mit mir macht"
"Ich bin über nichts aufgeklärt worden"
"Der Doktor schreit nur sein Personal zusammen"
"Das Klima in der Praxis ist durch Angst geprägt, man sieht es den Helferinnen an"
Wenn es ganz hart kommt, auch das alles in Gerichtsprotokollen nachlesbar:
"Ich bin von Hamburg aus über sieben Jahre über hundert Mal zur Behandlung nach Kiel gefahren und habe nie gewusst, was dort gemacht wird." "Habe immer nur Rechnungen erhalten, die ich aus Angst bezahlt habe!"
Kleiner Einschub: Zentimeterdicke Behandlungsakten sind in derartigen Fällen grundsätzlich gefälscht und alles was dort im Rahmen eines Behandlungsablaufes dokumentiert wurde gelogen! Dafür sei der Arzt bekannt!
Glauben Sie nicht? Auch diesen Prozess haben wir übrigens gewonnen.
Gerichtliche Honorarstreitigkeiten vor Gericht sind öffentlich und von einem können Sie bei derartigen Auseinandersetzungen immer ausgehen:
Artikel 1 Grundgesetz gilt hier nicht. Die Würde des Arztes liegt für diese Patienten immer unterhalb der Jauchegrube.
Warum wir auch einmal darüber berichten?
Weil es leider ein Teil unserer Arbeit ist. Ein relativ kleiner Teil, der aber ein großes Unzufriedenheitspotential in sich trägt und das wiederum führt dann eben schon zu Überlegungen, ob man sich das wirklich länger antun möchte, als unbedingt nötig.
Es gehört mit in die Rubrik: "Wir haben die Ärzte von ihrem hohen Sockel geholt, möchten aber gerne, dass diese uns mit unseren Erkrankungen am besten lebenslang begleiten! Vor allem dann wenn man seine Probleme, dank der Kunst des Arztes, endlich los ist.
Ersteres hat man mit Erfolg betrieben. Über zweiteres hat dabei Niemand so richtig nachgedacht, denn der ärztliche Beruf besteht eben nicht aus einem Abarbeiten von Aktenordnern, sondern ist eine Profession, an der beide Parteien, hier der Patient, dort der Arzt, nicht nur mit Leib, sondern auch mit Seele beteiligt sind.
Und nicht nur die Seele des zahnärztlichen Patienten wird dabei auf die Probe gestellt, sondern auch die des Arztes und unsere zurzeit ein bisschen mehr, als sonst üblich....