Die Firma DIR mag uns nicht!
Was ist geschehen?
Es geht um ein technisches Gerät, mit dem man bestimmte Messungen durchführen kann, die dazu dienen sollen einen besser passenden Zahnersatz herstellen zu können. So ungefähr beschreibt es die Firma selbst. Jedenfalls verstehen wir das so. Unter anderem liest man in deren Werbetexten der Zahntechniker solle auf Augenhöhe mit dem Zahnarzt handeln können. Insofern sieht das Modell vor, dass der Zahntechniker den Zahnarzt in die Bedienung des Gerätes einweisen solle. Schon das ist ein bemerkenswertes Modell, wenn ein Lehrberuf, zugegebenermaßen mit Meisterdiplom einen approbierten Zahnarzt einweist. Aber, das wird sicherlich so sein.
Wir selbst haben dieses Gerät schon vor vielen Jahren geprüft und sind zu der Auffassung gelangt, dass dieses Gerät nicht unseren fachlichen Ansprüchen genügt und wir es daher nicht erwerben würden und es auch nicht empfehlen.
Das müssen bestimmte Leute hier in diesem Blog gelesen haben, und so muss man vermuten, haben sich darüber geärgert.
Denn schon im Jahr 2017 kam es zu einer ersten Auseinandersetzung, weil die Firma "DIR" nicht hinnehmen wollte, dass wir geschrieben haben, wie es war und uns immer wieder von Patienten berichtet wurde. Im Internet kann man es übrigens auch nachlesen, auch wenn wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir nicht wissen, ob es stimmt, was da geschrieben steht.
Der "Spiegel" nennt es: "Sagen, was ist!"
Wir hatten das gesagt, was wir immer wieder von Patienten gehört hatten und nicht glauben wollten. Dass eine zahnärztliche Leistung von Zahntechnikern erbracht wurde, weil nur die dieses Gerät erwerben durften und wir der Meinung waren, dass das ein sehr sonderbares Vertriebskonstrukt war.
Das wäre wahrscheinlich nicht einmal das Problem gewesen, aber die Firma "DIR" legte eben großen Wert darauf, dass sie ihre Geräte zwar nur und ausschließlich an Zahntechniker verkauft hatte, denen aber wohl mit auf den Weg gegeben hat, dass der Zahntechniker dieses Produkt gar nicht benutzen dürfte. Wir wissen übrigens nicht, was dieses "alte" "DIR" Gerät gekosten hatte. Das neue Gerät kosten so um die 25.000,-€. So hört man es jedenfalls. Würden Sie sich ein Gerät für 25.000,-€ kaufen, dass Sie selbst gar nicht benutzen dürfen?
Nun hat die Firma "DIR" ein neues System auf den Markt gebracht, zumindest heißt es jetzt DIR2. Sieht auch gut aus. Was man leider nicht ohne Weiteres zu erkennen vermag, was es besser kann und was nicht, im Vergleich zu dem Vorgängermodell.
Im Internetauftritt der Firma "DIR" liest man u.a. dazu:
"Sehr hohe Wirtschaftlichkeit und Rentabilität".
Sicherlich ein Kaufargument. Für den Zahnarzt scheint es sich zu lohnen.
Was das Gerät genau kann, liest man leider nicht und ehrlich gesagt interessiert es uns auch nicht, denn wir hielten dieses Gerät schon bisher nicht für unsere Praxis tauglich und sehen auch keinerlei Anlass anzunehmen, dass sich daran etwas geändert haben könnte.
Nun möchte die Firma aber folgendes und das beschreiben wir jetzt einmal an dem Beispiel von Autos.
Stellen Sie sich vor Sie haben einen bestimmten PKW Typ und der hat in der Vergangenheit nicht ganz so gute Kritiken abbekommen.
Nun bringt die Firma ein Nachfolgemodell, vielleicht nur ein Facelift, etwas aufgehübscht und behauptet nun das neue Modell könne alles viel besser, als das alte Modell und weil das so sei, müssten alle alten Berichte und Meinungsäußerungen über den Vorgängertyp verschwinden, ansonsten würde man auf Unterlassung klagen.
Nun hat das sogar im Jahr 2017 funktioniert, weil der Verfasser dieses BLOGs einen Fehler gemacht hatte. Er hatte berichtet, was ihm Patienten immer wieder berichtet hatten. Dass nämlich die Messungen, die an den Patienten vorgenommen wurden, manchmal gar nicht von Zahnärzten vorgenommen wurden, sondern von den Zahntechnikern, denn die durften seinerzeit alleine dieses Gerät erwerben und nicht die Zahnärzte, die es wiederum als einzige am Patienten nutzen durften. Was der Betreiber dieses BLOGS vergessen hatte, war darauf hinzuweisen, dass die Firma DIR offiziell allergrößten Wert darauf legte, dass Sie das Gerät zwar nur an Zahntechniker und nicht an die Zahnärzte verkauft, aber gleichzeitig darauf bestand, dass die Zahntechniker, die es alleine erwerben durften, gar nicht am Patienten betreiben durften, sondern mit dem Gerät in die Zahnarztpraxis fahren sollten, wo dann wiederum nur der Zahnarzt dieses Gerät am Patienten bedienen durfte, der es wiederum nicht erwerben konnte.
Verstehen Sie nicht? Haben wir damals auch nicht und insofern wunderte es auch nicht, was man dazu im Internet zu lesen bekam, denn manche Patienten beschrieben das, was man bei diesem Vertriebskonstrukt vermuten konnte.
Nun ist es ein schmaler Grad sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG zu nutzen, oder aber sich eine Sache zu eigen zu machen, also so zu tun, als identifiziere man sich mit dem Gesagten oder im Internet geschriebenen.
Lange Rede kurzer Sinn: Wir haben unseren Beitrag dahingehend korrigiert, dass wir festgestellt haben:
Die Firma "DIR" hat seinerzeit ihre Messgeräte nur an Zahntechniker verkauft und nicht an Zahnärzte. Bedienen durfte das Gerät aber wiederum nur der Zahnarzt, der das "DIR" Gerät aber nicht kaufen durfte. Und wenn das dann in der Realität möglicherweise gar nich so stattgefunden hat, wie es hätte stattfinden müssen, dann war es die Firma "DIR", die dem Zahntechniker gesagt hatte: Der Zahntechniker darf es kaufen und nicht benutzen, benutzen darf es nur der Zahnarzt, der es aber nicht kaufen darf.
Das war dann ungefähr so, als wenn der Kiosk eine Flasche Schnaps an Jugendliche unter 18 verkauft und wenn dann einer behauptet, das ihm nicht einleuchten würde, warum der Kiosk Schnaps an 15 jährige verkauft der Kioskbesitzer dann auf Unterlassung klagt, denn schließlich habe er ja die Minderjährigen darauf hingewiesen, dass der Alkohol nur von Volljährigen verzehrt werden dürfe. Der Vergleich hinkt ein wenig, denn der Kiosk darf natürlich von Gesetzes wegen keinen Alkohol an Minderjährige verkaufen, die Firma "DIR" ihr Gerät aber sehr wohl an Zahntechniker, auch wenn die es gar nicht für das nutzen dürfen, wofür das Gerät gedacht ist: Die Anwendung am Patienten. Genauso gut hätte der Kioskbesitzer also damit argumentieren können, dass er dem 15 Jährige zwar den Schnaps verkauft, das Ganze aber mit dem Hinweis, dass der 15 Jährige den selbst ja gar nicht trinken darf, also davon ausging, dass dieser dann den Schnaps nachfolgend an einen Volljährigen weiter reicht, der den Schnaps wiederum trinken darf. So ungefähr, wenn auch nicht ganz vergleichbar, stellte sich das aus unserer Sicht dar.
Wir stellen fest: Ein Kioskbesitzer darf keinen Schnaps an Minderjährige verkaufen. Die Firma "DIR" aber ihr Gerät an Zahntechniker. Das Gemeinsame an beiden Fällen ist: Der 15 Jährige darf den Schnaps nicht trinken und der Zahntechniker das "DIR-Gerät" nicht am Patienten nutzen. Fest steht auch: Ein Kiosk entspricht nicht der Firma "DIR" und dient allein diesem Vergleich.
Dass es dann Patientenberichte gab, dass in der Realität die Patienten ins Zahntechnische Labor gefahren sind, weil dort der Zahntechniker die Messungen durchgeführt haben soll, weil nur der schließlich das Gerät exklusiv erwerben durfte, das fanden wir zwar immer noch ungewöhnlich, aber die Firma DIR legte allergrößten Wert darauf, dass sie diese Geräte dem Zahntechniker nur unter der absoluten Vorgabe verkauft hatte: Nur dieser dürfe das Gerät erwerben, aber eben selbst gar nicht nutzen, denn das dürfe nur der Zahnarzt! Davon kann man halten, was man will, aber so war eben die juristische Sachlage.
Nun ist die Firma "DIR" zwar nicht Apple, erwartet aber dennoch, dass man permant nachfragt, wann denn nun, nach gefühlten hundert Jahren, ein neues Gerät, oder vielleicht auch nur ein Facelift dieses "DIR Gerätes" auf den Markt kommt.
Wir haben es nicht mitbekommen, weil wir dieses Gerät für unsere Praxis nicht anschaffen würden und auch unsere Zahntechnikerin die Anschaffung eines "DIR" Gerätes aus tiefster Überzeugung ablehnt.
Hinzu kommt: Sympathisch macht das eine Firma auch nicht gerade, wenn die sich statt mit den Argumenten, die sich kritisch mit deren Produkt auseinandersetzen, lieber den Weg geht unliebsam Kritik von Gerichtswegen unterbinden zu lassen und glaubt so könne man die Probleme um das Produkt am Besten lösen.
Und das scheint die Firma "DIR" nun zu ärgern!
Da bringen sie doch ein optisch ganz schickes Gerät heraus und der potentielle Kunde merkt es nicht einmal und so haben wir heute Post von der großen Firma "DIR" erhalten, weil man uns nun verbieten will "zu sagen, was ist".
Hintergrund ist dieser BLOG Eintrag.
Nun möchte die Firma „DIR“, dass wir zukünftig gar nichts mehr sagen sollen dürfen.
Nicht mal mehr das hier sollen wir sagen dürfen:
"Geradezu grotesk wirken dann die Ausführungen man könne anhand von MRT Bildern die physiologisch korrekte Positionierung von Kiefergelenkkondylen erkennen und festlegen, spottet jeder wissenschaftlich belegbaren Realität."
Wir zum Beispiel machen nie MRT Bilder, weil wir dafür keine Indikation zu erkennen vermögen und es aus unserer Sicht unnötiges Geld ist, was hier ausgegeben wird.
Wir gehen davon aus, dass man auf so einem MRT Bild bestimmt viele interessante Dinge sieht. Allerdings nichts, was die Therapie einer CMD maßgeblich beeinflussen würde. Und mit CMD Behandlung, da kennen wir uns schon aus. Vor allem mit erfolgreicher CMD Behandlung.
Jetzt könnte man ja meinen, die Firma "DIR" habe vielleicht das MRT erfunden. Weit gefehlt.
Auch wenn man dort gerne von Autoren liest, die das "DIR" Produkt nutzen und mit markigen Worten anpreisen.
CMD: „Ein Umdenken in der zahnärztlichen Behandlung nötig“
Na jedenfalls will die Firma "DIR" uns, die dieses Gerät nicht haben wollen, nun alles Mögliche verbieten lassen, weil das angeblich alles nicht stimmen würde, was in diesem BLOG steht. Nicht nur das, was sich auf die Firma "DIR" bezieht, sondern auch auf die Aussagen zu medizinischen Sachfragen, bei denen es, wie überall sonst auch im Leben, diese oder jene Meinung gibt.
Für die Firma "DIR" scheint es in bestimmten Punkten aber nur eine Meinung zu geben und wer die nicht teilt, der wird abgemahnt. Und das nicht nur, was Aussagen zu dem Produkt der Firma "DIR" betrifft, sondern auch zu fachlichen Fragen einer CMD Behandlung.
Nun haben wir ja immer moniert, dass wir es sonderbar finden, dass der Zahnarzt bei der Firma "DIR" das "DIR Gerät" nicht kaufen kann. Das konnte bisher nur der Zahntechniker. Sie wissen schon, der es selbst aber gar nicht benutzen durfte.
Nun hat die Firma "DIR" sich was ganz Neues einfallen lassen und sagt nun: "Hallo! Der Zahnarzt kann das Gerät jetzt kaufen". Weiter: Deshalb würde es auch nicht stimmen, wenn wir behaupten, der Zahnarzt könne das Gerät nicht bei der Firma "DIR" erwerben.
Da sind wir nun tatsächlich erst mal platt gewesen.
Der Zahnarzt darf jetzt das "DIR2 Gerät erwerben!
Aber nicht bei der Firma "DIR".
Die verkauft dieses Gerät nämlich auch weiterhin nur an Zahntechniker, also eigentlich so wie früher auch. So jedenfalls steht es im Internetauftritt der Firma "DIR".
Nun darf aber der Zahnarzt bei dem neuen Vertriebsmodell zumindest das neue DIR2 Gerät auch erwerben.
Allerdings nicht bei der Firma "DIR"!
Verstehen Sie nicht? Wir haben es auch nicht gleich verstanden.
Der Zahnarzt muss das Gerät dann wiederum bei dem "DIR-Zahntechniker" kaufen, denn nur an diesen Zahntechniker, so wie bisher auch, verkauft die Firma "DIR" ihr neues DIR 2 Gerät. Das kommt Ihnen bekannt vor? Uns auch!
Sie finden dieses Vertriebsmodell ungewöhnlich? Sagen Sie das bitte nicht öffentlich, sonst kann es sein, dass die Firma "DIR" Sie auf Unterlassung verklagt.
Wir fanden das alte Vertriebsmodell der Firma "DIR" ungewöhnlich und finden das neue Vertriebsmodell der Firma nur auf eine neue Weise ungewöhnlich und wir sind der Meinung, dass man das auch äußern darf.
Jedenfalls kennen wir keinen anderen Anbieter zahnärztlicher Gerätschaften, der seine Ware ausschließlich an ausgewählte Zahntechniker verkauft, damit diese dann wiederum die Ware, die der Zahntechniker selbst ja gar nicht benutzen darf, dann erneut an den Zahnarzt verkauft, der wiederum dieses Gerät ausschließlich benutzen darf. So will es das Zahnheilkundegesetz.
Und natürlich auch die Firma "DIR". Darauf legen auch wir jetzt ganz besonderen Wert.
Allerdings, und darauf legen wir jetzt wert, konnte der Zahnarzt natürlich auch schon früher das Gerät der Firma "DIR" erwerben. Er hätte nur einen Zahntechniker finden müssen, der es ihm weiter verkauft.
Insofern eigentlich nichts wirklich Neues.
Liebe Firma "DIR" und deren Anwälte, die wir offensichtlich zu den Viellesern dieses BLOGs zählen dürfen.
Vielleicht wäre es besser darüber nachzudenken, wie man potentiell kritische Kunden von einem Produkt und dessen Vorzügen überzeugen könnte, statt zu versuchen diese mit juristischen Winkelzügen mundtot zu machen. Inzwischen ja nicht mehr nur bzgl. vermeintlich falscher Aussagen zu einem Produkt der Firma "DIR", sondern ganz generell zu Aussagen medizinischer Art.
Das kommt nicht gut rüber, und das hoffen wir, nicht nur bei uns, und erinnert im besten Fall an Leute wie Herrn Trump und andere Staatenführer, die wir hier lieben nicht nennen wollen, die auch jedes kritische Wort am besten mit Verbannung und Bestrafung belegen wollen, statt sich mit der geäußerten Kritik auseinander zu setzen. Und für die gibt es gute Gründe.