Die BARMENIA nervt gewaltig
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Zurzeit scheint bei der Barmenia Krankenversicherung irgendetwas im Busche zu sein.
Schon in einem anderen Behandlungsfall fordert die Barmenia alle möglichen und unmöglichen Auskünfte, die allesamt in der Rechnung, die der Patient schon lange erhalten hatte, beantwortet waren.
Allerdings, so stellte sich in einem Telefonat heraus, hatte die Barmenia von insgesamt 17 Seiten Rechnungsumfang nur 5 Seiten eingescannt. Das übliche Vorgehen in derartigen Fällen besteht dann darin, dass die Versicheurng sich an den Patienten wendet und einfach mal so behauptet, der Zahnarzt habe alles Mögliche falsch abgerechnet, nicht genügend begründet und deshalb habe der Zahnarzt nun doch diese und jene Frage zu beantworten, denn das gehör zu dessen Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag.
Noch dreister treibt es dieselbe Barmenai Krankenverischerung nun in diesem Behandlungsfall.
Schwurbelt doch die Versicherung in einem Schreiben vom 29.11.2021 rum:
"Guten Tag, Herr XXXXX,
helfen Sie bitte mit, Ihren vertraglichen Anspruch zu klären? Es geht um Ihre Behandlung bei CMD Centrum Kiel.
Zu Beginn eines Vertrages oder auch nach einer Erhöhung des Versicherungsschutzes ist die Barmenia dazu verpflichtet, bei bestimmten Konstellationen noch einmal den Hintergrund aufzuklären. Warum ist das so? In erster Linie geht es darum, die Entwicklung der Versichertengemeinschaft, zu der auch Sie gehören, zu begleiten mit dem Ziel, die Beiträge möglichst langfristig planbar und stabil zu halten. Dazu gehört unter anderem auch, nach der Antragstellung noch einmal die genauen Rahmenbedingungen zu klären, wenn sich ein zeitnaher Behandlungsbedarf ergibt."
Um welche Konstealltionen es da gehen soll? Wir wissen es nicht!
Welche Hintergründe hier aufzuklären wären? Keine Ahnung!
Dass die Barmenia ihre Versicherten gerne begleiten möchte? Sicherlich ein ehrenvolles Anliegen.
Warum dann aber der Kollege Zahnarzt der Barmenia, im Rahmen seiner vermeintlichen Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag alle nur erdenklichen Auskünfte zur Verfügung stellen sollte, erschließt sich nicht einmal im Ansatz.
Mag ja sein, dass die Versicherung nun glaubt, ihr Kunde habe ihr vielleicht nicht alles gesagt, was man beim Abschluss der PRivaten Krankenverischerung hätte sagen sollen.
Aber!
Das ist nun wirklich nicht die Aufgabe eines Arztes das zu klären.
Und so schreibt die Barmenia ihrem Versicherten
"Was ist die rechtliche Grundlage der Anforderung?
Die Grundlage hierfür bilden die sogenannten Allgemeinen Versicherungsbedingungen (MB/KK). Darin sind Ihre
Rechte und Ihre Pflichten (Obliegenheiten) geregelt. In § 9 Abs. 2 ist vereinbart, dass der Versicherungsnehmer auf
Verlangen der Versicherung jede Auskunft zu erteilen hat, die zur Feststellung des Versicherungsfalls oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfangs erforderlich ist.
Muss mein Zahnarzt mir die angeforderten Unterlagen aushändigen?
Ja, die Akteneinsicht und Herausgabe der Karteikartenkopien ist eine Nebenpflicht Ihres Zahnarztes. Rechtlich ist
dies im § 630 g BGB und § 12 Absatz 4 der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer geregelt."
Genau das haben wir heute getan. Die kommentarlose Herausgabe von Karteikartenkopien und wenn die Barmenia nun alles Mögliche wissen will um ihren Kunden zu überführen, was der Kunde der Versicherung bei Vertragsabschluss bereits alles mitgeteilt hatte, dann ist es nicht die Augabe des Arztes dieser Auskundschaftung eines Versicherten nachzukommen.