Die Barmenia Krankenversicherung dreht auf
Vorbemerkung:
Im CMD CENTRUM KIEL ist vermutlich einiges anders, als in anderen Zahnarztpraxen. Das ist schon den häufig außergewöhnlichen Krankheitsverläufen unserer Patienten geschuldet.
Darüber hinaus fühlen wir uns stets ausschließlich unseren Patienten verpflichtet und nicht den Interessen von Krankenversicherern oder anderen Kostenträgern und deren wirtschaftlich orientierten Richtlinien.
Wir hätten häufig viel weniger Probleme und ein wesentlich einfacheres Leben, wenn wir Gefälligkeitsgutachtern und Versicherungswünschen nach vorrangig billigen und für den Patienten unkomfortablen Versorgungsformen nachkommen würden.
Eines steht fest: CMD Patienten kann mit nicht mit einfachen und noch weniger mit billigen Mitteln helfen. Jedenfalls nicht dann, wenn man bereit ist die Behandlungen langjährig, anhand der Überprüfung des erzielten Erfolges, zu reevaluieren.
Dabei gilt stets zu beachten, dass CMD ein chronisches Krankheitsgeschehen darstellt, dass der regelmäßigen Nachbehandlung bedarf. Allein, es gibt keine realisierbare Alternative, außer der mit seinen Beschwerden bis zum Lebensende auszuharren.
Was Sie hier im Nachfolgenden zu lesen bekommen ist Teil einer inzwischen 30-jährigen Parteinahme für unsere Patienten, die das regelmäßig zu schätzen wissen, dass wir es uns nicht einfach machen, weil wir keinen Ärger mit Versicherungen und Auftragsgutachtern haben wollen.
Eigentlich war es in den vergangenen Jahren mit den Privaten Krankenversicherungen recht ruhig geworden.
Und das hat einen guten Grund.
Die Privaten Krankenversicherungen und auch die Beihilfen profitieren von einem System, von dem Sie vermutlich noch nie etwas gehört haben und gleich sagen werden: Das gibt es doch nicht!
Doch das gibt es. Hier in diesem Land und es steht zu befürchten, dass das so bleiben wird.
Seit nunmehr 33 Jahren erhalten deutsche Zahnärzte für die gleichen Leistungen stets immer nur den gleichen Geldbetrag.
Wir haben jetzt sogar ein Informationsschreiben erstellt, dass wir den Patienten überreichen, wenn diese von Ihrer Krankenversicherung wieder einmal eine Mitteilung bekommen, ihr Zahnarzt rechne alles viel zu teuer ab.
Hier können Sie das Schreiben lesen.
Nun werden Sie sich fragen: Wir kann das sein?
Meine Private Krankenversicherung verlangt doch immer höhere Beiträge und erzählt mir, dass das unter anderem daran läge, dass mein Zahnarzt für meine Behandlung immer mehr und vor allem zu viel abrechnen würde.
Eine Frage, mit der sich u.a. bereits 2004 das Bundesverfassungsgericht beschäftigen musste.
Das Gesamturteil lesen Sie hier.
Die entscheidenden Sätze dieses Urteil, das heute bereits wieder 17 Jahre zurück liegt lauten:
Ebenfalls unter Bezugnahme auf Leistungen der GOZ hatte sich zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1437/02 vom 25.10.2004) wie folgt geäußert:
„Für überdurchschnittliche Fälle steht nur der Rahmen zwischen 2,4 und 3,5 zur Verfügung, weil ein Absinken unter die Honorierung, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zur Verfügung stellt (nämlich den 2,3-fachen Satz), wohl kaum noch als angemessen zu bezeichnen ist... Es besteht auch nicht etwa dieselbe Interessenlage wie im System der gesetzlichen Krankenversicherung... Die gesetzliche Krankenversicherung stellt auch nur Standard-Leistungen als notwendig und geschuldet zur Verfügung.“
Was heißt das konkret?
Erstens: Alles, was Sie hier lesen bezieht sich nur auf die Gebührenordnung der Zahnärzte GOZ und nicht auf die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Die GOÄ wurde nämlich zwischenzeitig sehr wohl erhöht.
Weil die Honorierungen der Gebührenordnung für Zahnärzte GOZ seit 1988 nicht erhöht worden sind, hingegen aber regelmäßig die Honorare zum Beispiel für die Behandlung von AOK Patienten (Gesetzliche Krankenversicherung GKV) hat sich über diese 32 Jahre inzwischen die Situation eingestellt, dass der Zahnarzt zum Beispiel ein höheres Honorar erhält, wenn er Zahnstein bei einem AOK Patienten entfernt, als bei einem Privatpatienten, nach dem 2,3 fachen Satz.
Genau das hat das Bundesverfassungsgericht schon 2004, also vor 17 Jahren festgestellt und diese Situation hat sich in den vergangenen 17 Jahren nicht verbessert, sondern seit 2004 hat sich der ganz überwiegende Teil der GOZ um keinen Cent erhöht.
Das bedeutet, inzwischen 17 Jahre später, selbst wenn der Zahnarzt für eine Gebührenposition den 3,5-fachen Satz abrechnet, bekommt er genau das gleiche, oder nur unwesentlich mehr, als wenn er einen AOK Patienten behandelt.
Das Ganze steht natürlich in einem diametralen Gegensatz zu dem, was Ihnen seit Tag und Jahr Ihre Private Krankenversicherung predigt.
Gehen Sie nicht so oft zum Arzt. Fragen Sie einen anderen, oder einen, der es billiger macht oder Zahnersatz aus Fernost bezieht.
Nun werden Sie sich verwundert die Augen reiben und sich fragen, warum Sie denn dann dauernd höhere Versicherungsprämien bezahlen.
Zum einen für die Aktionäre Ihrer Versicherung, die Geld an Ihnen verdienen wollen, indem Sie möglichst hohe Prämien bezahlen und möglichst geringe Kosten verursachen. Für schöne Versicherungsbauten und die guten Gehälter der Versicherungsangestellten und der Versicherungsvorstände, aber mit Sicherheit nicht für überzogene Honorare der Zahnärzte.
Die kriegen nämlich inzwischen für die Behandlung eines Sozialhilfeempfängers häufig mehr Geld, als für Sie als Privatpatienten.
Das glauben Sie nicht? Genauso ist es.
Und einer der Gründe, warum Sie vielleicht den Eindruck haben, dass da bei Ihnen vielleicht manchmal Dinge gemacht wurde, die gar keinen richtigen Sinn machten, dann vielleicht auch deshalb, weil der Zahnarzt eben inzwischen oftmals Umsatz mit unsinnigen Maßnahmen machen muss, weil das, was bei Ihnen sinnvollerweise hätte gemacht werden müssen, vorne und hinten die Kosten nicht mehr deckt.
Haben Sie sich schon mal gefragt, warum inzwischen gefühlt jeder zweite Zahnarzt mit diesen Alignersystemen arbeitet, mit denen man krumme Zähne korrigieren können soll?
Weil sie Umsatz machen müssen.
Denn für die Füllung, die Sie vielleicht benötigen und die der Zahnarzt beim Privatpatienten zum 2,3-fachen Gebührensatz erbringt, kriegt er inzwischen weniger Geld, als wenn er bei einem Sozialhilfeempfänger eine Füllung legt.
Inzwischen, so kann man das auch im Bereich CMD erkennen, gibt es immer Mehr Behandler, die sich auf das Thema CMD stürzen, weil man dort so vieles machen kann, was von GKV Patientenprivat bezahlt werden muss. Das beginnt mit Atlastherapien, Schiefen Beckenstandsbehandlungen usw...usw.
Bei Privatpatienten ist es etwas leichter, obwohl auch die Privaten Krankenversicherer sich zunehmend gegen diesen Trend zur Wehr setzen.
Sie erinnern sich an die sogenannten "Kettenkarussels" mancher CMD Behandler, die dazu führen, dass Sie einmal mehr interdisziplinär durch die Mühle gedreht werden sollen. Daran profitieren ganz viele Co-Behandler und es wird auch immer wieder gebetsmühlenartig behauptet nur interdisziplinär ginge es und nicht anders. Sonderbarerweise gibt es für diese Interdisziplinären Geldmaschinen allerdings weder eine Evidenz, noch sonstigen Beleg.
Nun gibt es im Bereich der GKV ganz andere Probleme, wie u.a. den der sogenannten Budgetierung, die das Arbeiten des Arztes im Bereich der GKV alles andere als spaßig gestalten, aber was die Höhe der Honorierung einzelner Gebührenpositionen betrifft, stimmt das hier geschriebene.
Und dann gibt es leider Private Krankenversicherungen, hier nun die Barmenia, die noch einen oben draufsetzen, indem Sie nämlich über wirtschaftlich abhängige Gutachtern versuchen Einfluss darauf zu nehmen, was denn so ein Privatversicherter von seiner privaten Zusatzversicherung an Unterstützung verlangen darf.
Es gibt dann sogenannte "Beratungszahnärzte" und sogenannte "Consultingunternehmen", die Auftragsgutachten für diese Versicherungen schreiben.
Schon das Konstrukt an und für sich lässt nichts Gutes vermuten.
Mit einem dieser Auftragsgutachter hatte der Verfasser dieses BLOGs vor vielen Jahren zu tun. Man hat sich letzten Endes im Landgericht in Hamburg getroffen und vereinbart, dass dieser Gutachter nie wieder in seinem Leben einen Kommentar zu den Behandlungsplanungen des Verfassers dieses BLOGs abgeben würde, bei Zuwiderhandlung bis zu 250.000,-€ Strafzahlung.
Was war geschehen?
Herr Dr. H., er ist übrigens noch heute als Auftragsgutachter tätig, behandelt schon seit ewigen Zeiten keine Patienten mehr und hat sich zudem unrechtmäßig jahrelang mit einem Gutachterzertifikat geschmückt, das er nie erhalten hatte. Herr Dr. H. ist auch bei keiner deutschen Zahnärztekammer mehr als Mitglied eingetragen und berufsrechtlich greifbar. Der Anwalt des Klägers (Dr. von Peschke) hat das seinerzeit in seinem Schriftsatz an das Gericht heraus gearbeitet.
Das Ganze lief über eine Firma in Koblenz und die wiederum beauftragte diesen Auftragsgutachter, der von Luxemburg aus seine Schmähgutachten schrieb. Und das hatte seinen guten Grund, wie sich nachfolgend im streitigen Verfahren herausstellen sollte.
Der Tenor war immer der Gleiche: Alles nicht nötig, alles viel zu teuer, der Behandler habe das Wissen eines Studenten in der Vorklinik.
Bis es dem Unterzeichner zu viel wurde und besagten Dr. H. vor dem Landgericht in Hamburg verklagte. Nun begann aber erst die richtige Posse, denn derselbe Gutachter Dr. H. ließ nun über seinen Anwalt vortragen, da er von Luxemburg aus seinen Gutachten verfassen würde, sei er nach deutschem Recht nicht zu belangen.
Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ein, wie sich im Nachhinein herausstellte, wegen einer psychischen Erkrankung berufsunfähig gewordener Zahnarzt, der ursprünglich in Koblenz eine Zahnarztpraxis betrieben hatte, sich unrechtmäßig mit einem Gutachtertitel einer renommierten Fachgesellschaft schmückte, hatte über ein Gutachteninstitut in Koblenz eine Firma begründet, die für deutsche Privatkrankenkassen Gutachten erstellte. Dass dieser ehemalige Zahnarzt schon seit Ewigkeiten keine Patienten mehr behandelte, sich aber in seinen Gutachten zum "Lieben Gott der Zahnheilkunde" erhob, war für die beauftragenden Krankenkassen eine tolle Sache.
Und als sich dann irgendwann einer der von seinen Schmähgutachten betroffene Zahnarzt dagegen wehren wollte, ließ Herr Dr. H. erklären, da er seine Gutachten aus Luxemburg verfasse, weil er dort seinen Wohnort habe, sei er nach deutschem Recht nicht angreifbar.
Ein geradezu ausgebufftes Konstrukt eines regelrecht betrügerischen Systems. Dass deutsche Krankenversicherer diesem Mann bis heute die Möglichkeit geben seine Schmähgutachten zu verfassen ist kein Ruhmesblatt.
Das sah das Landgericht Hamburg zum Glück aber nicht so.
Herr Dr. H. präsentierte sich dann im Landgericht Hamburg, nachdem er zuvor noch einen Bettelbrief an das Gericht geschrieben hatte, in dem er forderte, der klagende Zahnarzt möge ihm, angesichts der weiten Anreise seine Hotelzimmerkosten bezahlen, in einem geradezu bemitleidenswerten Zustand.
Wenn nicht durch das Gericht geprüft worden wäre, dass es sich hier um den besagten Gutachter Dr. H. aus Luxemburg gehandelt hätte, hätte man zu der Auffassung gelangen müssen, der gegnerische habe sich einen Hamburger Obdachlosen zum Prozesstermin verschafft. Und so ging es dann ja auch weiter mit einer Zwangsvollstreckung gegen Dr. H. aus Luxemburg.
Am Ende musste der Verfasser dieses BLOGs die anteiligen Gerichtskosten, die der Kläger vorgelegt hatte und mit dem Vergleich einen Anspruch auf hälftige Zahlung durch besagten Dr. H. erwirkt hatte, dessen Anteil per Zwangsvollstreckung bei Dr. H. in Luxemburg eintreiben lassen. Wegen 175,-€ (einhundertfünfundsiebzig) musste der Verfasser dieses BLOGs einen ehemaligen Zahnarztkollegen, der in seinen Gutachten mit Berufskollegen keinerlei Gnade kannte eine Zwangsvollstreckung in Luxemburg, nach europäischem Recht, betreiben lassen. Soviel zur Solvenz des Herrn Dr. H. aus Luxemburg.
So viel zu den persönlichen Erfahrungen des Verfassers dieses BLOGs mit sogenannten "Beratungszahnärzten".
Herr Dr. H. aus Luxemburg, inzwischen deutlich über 70 Jahren alt, ist übrigens noch heute "dick" im Geschäft. Davon konnte sich der Verfasser dieses BLOGs vor wenigen Jahren überzeugen, weil es die Nürnberger Krankenversicherung war, die besagten Dr. H. nun gerade in der Behandlung der eigenen Mutter des Blogverfassers, einer gutachterlichen Überprüfung durch Dr. H. aus Luxemburg unterziehen wollte. Herr Dr. H. hat dann allerdings von einer Begutachtung abgesehen.
Das, was hier beschrieben wird, ist übrigens nicht immer so. Es gibt Versicherungen, wie die DEBEKA oder die DKV, die Allianz und viele andere, die häufig langjährig mit versierten Zahnärzten zusammenarbeiten. Es gibt aber eben auch Versicherungen, wie die HUK-Coburg, Barmenia, bei denen man genau diesen Eindruck gelegentlich nicht hat.
Das Ganze ist auch durch das Problem gekennzeichnet, dass die Versicherungen für derartige Schnellgutachten bestenfalls um die 100,-€ bezahlen wollen, was vielleicht den Aufwand für eine einfache zahnärztliche Behandlung rechtfertigen lässt, aber eben nicht für aufwändige Komplexbehandlungen, wie sie bei CMD Patienten regelmäßig vorkommen. Genau das beschreibt Dr. H. auch in einem seiner Schriftstücke, wenn er für den Aufwand einer sachgerechten Begutachtung einer Behandlungsplanung des CMD CENTRUM KIEL eine halbe Gerichtsgebühr fordert. Die er natürlich von der Versicherung nicht erhält und dann für seine 100,-€ ein Schmähgutachten erstellt.
So läuft das daher mit Sicherheit nicht immer, aber eben auch nicht nur in Einzelfällen.
Kommen wir jetzt auf den Fall der Barmenia zurück.
Eine Patientin im besten Alter, bei der man feststellen muss, dass die langjährige Vorbehandlung suboptimal gelaufen ist.
Das möchte die Patientin nun ändern und vor allem möchte sie das Gefühl eigener Zähne im Munde haben, sprich einen festsitzenden Zahnersatz.
Dazu wurde nun sehr aufwändig ein funktionsdiagnostisches Gesamtbehandlungskonzept erstellt.
Das ist sehr aufwändig in der funktionsdiagnostischen Vorbereitung und Absicherung und sagen wir es ruhig: Langwierig und teuer.
Und genau das scheint der Barmenia Versicherung nicht zu gefallen, denn die vertritt über einen anonymen Beratungszahnarzt die These die Patientin befinde sich in einer "präfinalen" Phase. Zumindest was das Parodont betrifft. Nun gibt es diese Begriffskombination in der Zahnheilkunde nicht, aber was solls.
Der Beratungszahnarzt ist der Auffassung: Ein herausnehmbarer Zahnersatz müsse der Versicherten in diesem Fall auch reichen.
Nun gibt es, neben dem Wunsch der Patientin, noch viele andere Gründe, warum es besser ist einen festsitzenden Zahnersatz anzustreben, als einen herausnehmbaren Zahnersatz.
Das aber interessiert die Barmenia nicht und so gehen die Dinge nunmehr ihren Gang.
Selbstverständlich ist der Barmenia nicht nur eine Behandlungsplanung, sondern eine umfangreiche medizinische Begründung zugegangen.
Vielleicht hat man sie dort sogar gelesen.
Verstanden hat man sie hingegen offensichtlich nicht. Nicht etwa, weil nicht zu verstehen wäre, was dort steht, sondern weil man die Versicherte mit einer zahnärztlichen Billigversorgung abspeisen will.
Man kann über Vieles geteilter Auffassung sein, aber eine Patientin, bei der man wissen muss, dass die bestehenden Zustände in großen Anteilen durch Nichtbehandlung einer Vorgängerpraxis mitverursacht worden sind bereits im Best Ager Alter als „Präfinal“ zu bezeichnen, bedarf schon einer erheblichen Portion „Chuzpe“.
Auch Patienten, die in den vergangenen 10 bis 20 Jahren keine zahnärztliche Betreuung und Behandlung erfahren haben, wie sich sie das eigentlich gewünscht hätten, haben einen Anspruch auf eine zeitgemäße Versorgung und nicht auf einen Klammerprothesenmodellguß, der hier dem Beratungszahnarzt der Barmenia vorschwebt.
Die eigentlichen Probleme liegen dabei ganz woanders.
Zum einen macht sich auch in diesem Bereich die Überalterung der Bevölkerung bemerkbar und hier der Wunsch vieler Alter eben nicht mehr, wie das früher Standard war spätestens ab der Rente mit zwei Plastikprothesen im Munde leben zu sollen.
Dann der politische Druck auf die Private Krankenversicherungsindustrie, der dahin geführt hat, dass die Privatpatienten mit ihren Beiträgen jedes Jahr einen sogenannten Solidarbeitrag an die Gesetzliche Krankenversicherung leisten muss, damit man sie politisch weiter existieren lässt. Das bedeutet aber für jeden Privatpatienten, der der mit seinen Versicherungsbeiträgen die AOK unterstützt, ob er will oder nicht. Und dieses Geld steht eben für seine eigene medizinische Behandlung nicht zur Verfügung.
Die Mär vom reichen Zahnarzt, heute der reichen Zahnärztin, die überhaupt nicht weiß, wohin mit dem Geld. Ein Bild, das in den 70er Jahren der sozialliberalen Koalition gewachsen ist und sich bis heute unausrottbar hält, weil es auch sozialpolitisch praktisch ist dieses Bild am Leben zu halten.
Die Eingebundenheit des Staates über die Beihilfesysteme in das Konstrukt. Eine Erhöhung zahnärztlicher Gebühren führt zwangsläufig über die Beamten zu Steigerungen der Ausgaben in der Beamtenalimentation.
Während derselbe Staat kein Problem damit hat bei jeder sich bietenden Krise Abermillionen an Förderungen für die Automobilindustrie und andere Wirtschaftszeige zu verteilen, hält derselbe Staat seine Ausgaben für die Zahnärztliche Versorgung seiner Beamten dadurch klein, indem er einfach seit 33 Jahren die zahnärztlichen Gebühren auf immer dem gleichen Niveau hält.
Dabei war die Deutsche Zahnärzteschaft in den vergangenen 15 Jahren zweimal vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Begehren endlich einmal eine Gebührenanpassung vorzunehmen. Beim letzten Mal, 2016, ist die Klage ohne Begründung nicht einmal vom Bundesverfassungsgericht angenommen worden.
Das sind alles die Fakten, die sich schnell recherchieren lassen und zu einem Trend führen, den wir hier in diesem BLOG immer wieder einmal zu beschreiben versuchen.
Angesichts der politisch stark eingeschränkten betriebswirtschaftlichen Handlungsmöglichkeiten geht der Trend zum einen in die Gemeinschaftspraxis und darüber hinaus in die Kettenpraxen.
Was das für die Patienten bedeutet kann man am Besten im System des NHS in Großbritannien beobachten.
Das sind die Fakten, die sich seit vielen Jahren über der Zahnheilkunde in diesem Land zusammenbrauen und wenn heute Jemand fragt, ob es noch sinnvoll sein könnte seinen Berufswunsch in Richtung der Zahnheilkunde auszurichten, dann muss man dort wohl zur Antwort geben, dass das nur noch dann Sinn macht, wenn man das wirklich unbedingt machen möchte und das für einen jungen Menschen eine Berufung darstellt. Wirtschaftlich betrachtet ist das sicherlich unter diesen Bedingungen, die zudem immer schlechter werden, eher nicht so.
Wer begabt ist, einsatzwillig und seinen persönlichen Einsatz adäquat honoriert sehen möchte, der sollte heute eher nicht in die Zahnheilkunde gehen. Das ist die ernüchternde Erkenntnis nach inzwischen 30 Jahren intensiver Berufserfahrung.