DBV-geschädigte CMD-Patientin aus der Region Schleswig zur Kontrolle Aufbissbehelf
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Was die DBV-Versicherung, einst eines der Flagschiffe der PKV inzwischen mit ihren Versicherten abzieht, kann man zumindest umgangssprachlich nur noch als kriminell und betrügerisch bezeichnen.
Man findet gar keine umgangssprachlichen Formulierungen mehr, um diese systemaitschen Erstattungsverweigerungen, oftmals nicht einmal mehr mit hanebüchenen Gründen versehen zu bezeichnen.
Das Allerstärkste aber: Wenn ein Patient krank ist oder an einer chronischen Erkrankung rezidiviert, dann ist der Arzt schuld.
Man kann das schon fast nur noch als geisteskrank bezeichnen, was die DBV in ihren Schreiben an ihre Versicherten äußert.
Medizninische Indikationen stellt oder eben nicht, nicht etwa mehr der behandelnde Arzt, sondern die Sachbearbeiter der DBV-Versicherung.
Dabei interessiert die DBV nicht einmal, was sie über den Verband der PKV an Vorgaben an die Zahnärzte herausgibt.
Wenn der Zahnarzt exakt das macht, was die DBV über die Beschlüsse des sogenannten Beratungsfdorums der PKV vorgibt, erklärt diese dann dem Patienten bei der Kostenerstatung, in einem Anfall versicherungseigener Schizophrenie, der Arzt würde falsch behandeln. Warum?
Weil er genau das macht, was die DBV vorgibt.
Es zeichnet sich bei der Patientin immer mehr ein funbktionelles Rezidiv ab.
Mit bestimmten Beschwerden hatte sie zwischenzeitig ihren HNO-Arzt aufgesucht, der knallhart feststellte, dass es keine Befunde im Bereich HNO gäbe. Er ginge davon aus, dass es sich um funktionelle Befunde aus dem Bereich der Zahnheilkunde handele.
Davon gehen wir auch aus.
Und wenn ein Patient nach etlichen Jahren ein Rezidiv ein funktioneller Erkrankung erfährt, dann hat daran weder der Patient schuld und noch weniger der Behandler.