Das sonderbare Geschäftsgebaren der Firma "DIR" Gesellschaft für Funktionsdiagnostik, oder wie eine Firma versucht mit den eingeschränkten Möglichkeiten ihres Produkts umzugehen
Vermutlich habe Sie von der Firma "DIR" noch nie etwas gehört.
Wir hingegen schon und weil wir das für ganz bezeichnend halten, was sich auf dem CMD Markt abspielt, werden wir jetzt hier einem breiten Publikum vorstellen, wie sich die Firma "DIR" vorstellt, wie es auf dem CMD Markt zu laufen habe. Vor allem dann, wenn es um die Bewertung von Stützstiftregistriersystemen geht.
Wie Sie gleich lesen werden, müssen wir davon ausgehen, dass die Firma "DIR" und deren Anwälte hier fleißig mitlesen, was in diesem BLOG geschrieben steht.
Pers se ja schon einmal ein Hinweis, dass man diesen BLOG Beiträgen dort Bedeutung zumisst. Offensichtlich nicht nur was CMD Patienten betrifft, sondern vermutlich auch bezüglich zahnärztlicher Behandlerinnen und Behandler, die man für dieses Registriersystem zu gewinnen versucht.
Alles begann wie üblich: Die Firma "DIR Gesellschaft für Funktionsdiagnostik" lässt über eine große Anwaltskanzlei ein Schreiben mit dem Begehren der Unterlassung zustellen.
Das können Sie hier in anonymisierter Form einsehen.
Nun wird es ganz interessant, und um das abzukürzen haben wir einfach das eigene Anwaltsschreiben, ebenfalls in anonymiserter Form, hier eingestellt.
Und jetzt liebe Anwälte der Firma "DIR Gesellschaft für Funktionsdiagnostik", nehmen Sie bitte folgendes zur Kenntnis, denn diesen Vortrag machen wir uns explizit zu eigen:
Die "S2 K Leitlinie", die Sie im übrigen hier einsehen können, äußert sich ganz unmissverständlich:
"S2k-Leitlinie (Langversion)
Instrumentelle zahnärztliche Funktionsanalyse"
Auf Seite 19, Teil 3 bekommt man dort zu lesen:
"Teil 3: Kieferrelationsbestimmung: Horizontale Kieferrelationsbestimmung mittels Stützstiftregistrierung
Die Problematik der Kieferrelationsbestimmung wurde bereits in einer früheren, inhaltlich auch derzeit noch zutreffenden, "Wissenschaftliche Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e.V. (vormals DGZPW): Kieferrelationsbestimmung" ausführlich erläutert und diskutiert [219]. Im Zusammenhang mit dem Inhalt dieser Leitlinie wird daher lediglich der Bereich der "Stützstift-Registrierung" detailliert erneut aufgegriffen, weil der Stellenwert elektronischer Geräte in diesem Zusammenhang die Kolleginnen und Kollegen zunehmend verunsichert."
Nun fragt sich der engagierte Leser, warum werden Zahnärztinnen und Zahnärzte zunehmend verunsichert? Weshalb fühlen sich verschiedene zahnärztliche Fachgesellschaften aufgefordert und berufen in der höchten verfügbaren, medizinischen Empfehlung einer sogenannten "Leitlinie" extra für den Bereich der "Stützstiftregistrierung" und hier explizit zum Stellenwert "Elektronischer Geräte", eine wissenschaftlich medizinische Stellungnahme abzugeben?
Offensichtlich, so entnimmt man es der Leitlinie, wird dort ein Bedarf gesehen sich fachlich argumentativ zu exponieren.
Wenn man dann auf Seite 23 der Stellungnahme weiterliest:
"Es liegen keine Studien zu der Frage vor, welche Höhe die Kieferschließkraft während der Aufzeichnung bzw. während der Verschlüsselung haben sollte bzw. haben darf. Ebenso ist die für die Übertragung in den Artikulator bei einigen Systemen berechnete und von der Pfeilwinkelspitze sowie auch von der maximalen Interkuspidation abweichende Platzierung des Unterkiefers wissenschaftlich bisher nicht belegt. [33, 99, 125, 127, 232]. Inwieweit die Höhe der aufgewendeten Kieferschließkraft oder die abweichende Positionierung des Unterkiefers - weg von der Pfeilwinkelspitze - mit der späteren Akzeptanz der Patienten mit den Prothesen in Beziehung steht, ist nicht belegt."
Richtig interessant wird es dann aber auf Seite 24, Punkt "3.4. Diagnostische Möglichkeiten"
Es besteht die Annahme, dass mit einer Pfeilwinkelaufzeichnung diagnostische Erkenntnisse bzgl. der kondylären Bewegung gewonnen werden können. Dies ist jedoch nur sehr eingeschränkt der Fall.
[10 Zustimmung / 0 Ablehnung / 0 Enthaltung]
Unter Punkt "3.5 Praktische Hinweise zur Fehlervermeidung "
"Wegen des Aufwands der Herstellung der Stützstiftplatten ist dies bei Patienten einfacher umzusetzen, die entweder vollbezahnt, mit einer komplett abnehmbaren Restauration versorgt oder ganz unbezahnt sind. Die Aufzeichnung ist somit je nach Verteilung der restlichen Zähne bei teilbezahnten Patienten schwieriger oder u. U. nicht sinnvoll."
Das Ganze endet dann auf Seite 26 mit: Punkt "4. Zusammenfassung"
"Die Stützstift-Registrierung ist ein valides Verfahren, um die Unterkieferposition einzustellen. Die Reproduzierbarkeit ist bei bezahnten Patienten dem weiter verbreiteten Checkbiss-Verfahren vergleichbar [217]. Ein normal belastbares Tegument vorausgesetzt, ist die Stützstift-Registrierung besonders für die Restauration zahnloser Patienten geeignet, weil bei unbezahnten Patienten die Registrierschablonen oder Totalprothesen während der Pfeilwinkelaufzeichnung und der Verschlüsselung auf das Tegument gedrückt werden und bei richtiger Indikation nicht dislozieren. Bei unbezahnten Patienten ist sie besser reproduzierbar als eine handgeführte horizontale Kieferrelationsbestimmung [216]...
"Elektronische Stützstift-Registrier-Verfahren sind lediglich computergestützte Varianten, die die Vor- und Nachteile der Stützstift-Methode nicht grundsätzlich verändern. Eine kondyläre Diagnostik ist mit diesen Verfahren durch das Prinzip bedingt nur mit erheblichen Einschränkungen möglich und ist derzeit nicht belegt. Sie erleichtern den Patienten aber möglicherweise das Verständnis der Methode und bieten eine gute Dokumentationsmöglichkeit."
Das heißt: Der Patient zahlt in der Regel mehrere hundert Euro für die Messung mit einem ""DIR-Gerät", so berichten es die Patienten, die hier in Kiel über ihre Erfahrungen sprechen, das zwar bezüglich der kondylären Diagnostik nur eingeschränkte Erkenntnisse liefert, aber wenigstens den Sinn hat dem Patienten verständlich zu machen, wie und was man eigentlich richtig vermessen müsste, was allerdings mit dem "DIR-Messsystem" nicht möglich ist! Nun könnte man ja sagen: Was interessiert uns die "Kondyläre Diagnostik"? Das Problem ist eben leider nur, dass es bei diesen Messungen gerade darum geht, was die "Kondylen", heißt Kiefergelenkköpfchen, in den Kiefergelenken so machen, wenn der Unterkiefer sich zum Oberkiefer dreidimensional bewegt. Und genau das vermag das "DIR-Stützstiftregistriersystem" eben nicht zu leisten und dieses Problem löst man auch nicht dadurch, indem man glaubt die Darstellung dieses prinzipiellen Sytemdefizits durch Unterlassungsbegehren zu lösen.
Richtig erhellend wird es dann, wenn begeisterte Zahntechniker sich über das zahnärztliche Messsystem äußern, das sie selbst gar nicht benutzen dürfen und schon ausbildungsbedingt nicht in der Lage sind, sich mit dem Thema und der damit verbundenen medizinisch wissenschaftlichen Kritik auseinanderzusetzen.
Zahnärzte, die dieses System nutzen, sind offensichtlich nicht in der Lage die systembedingten Einschränkungen eines Stützstiftregistriersystems fachkundig zu beurteilen, was die kondylären Werte betrifft, oder es ist ihnen schlichtweg egal, dass bestimmte wichtige Informationen von dem System prinzipbedingt nicht erfasst werden können.
Welchen fachlichen Wert dann allerdings zahntechnische Restaurationen haben sollten, die von begeisterten "DIR Zahntechnikern" hergestellt und vollmundig im Internet beworben werden, erschließt sich vermutlich nun auch dem Leser dieses Beitrages nicht mehr.
Ein Zahnersatz, seien es vor allem Kronen und Brücken, die unter Zuhilfenahme der Werte eines Messsystems erstellt werden, dass nur eingeschränkte Messwerte zur Verfügung zu stellen vermag, wird genauso mit Einschränkungen versehen sein müssen, wie das verwendete Messsystem.
Die Auffassung der Firma "DIR" lautet hingegen: Wir lösen nicht das systembedingte Problem des Stützstiftregistriersystems, weil das systemimanent nicht zu lösen ist, sondern versuchen statt dessen verbieten zu lassen, dass man über diese Einschränkungen schreibt und berichtet.
"Die Reproduzierbarkeit ist bei bezahnten Patienten dem weiter verbreiteten Checkbiss-Verfahren vergleichbar [217]." Dazu muss man wissen, dass das sogenannte "Checkbissverfahren" weit von dem entfernt ist, was man als sogenanntes "Zentrisches Registrat" sowohl in der zahnärztlichen Funktionsdiagnostik und noch mehr der zahnärztlichen Funktionstherapie anstrebt.
Das Bemerkenswerte an dem ganzen Verfahren besteht darin, dass mehrere zahnärztliche Fachgesellschaften in deutlicher Form zum Ausdruck bringen:
"Eine kondyläre Diagnostik ist mit diesen Verfahren (Stützstifregistriersysteme d. Verf.) durch das Prinzip bedingt nur mit erheblichen Einschränkungen möglich und ist derzeit nicht belegt."
Nun mag es sein, dass die Firma "DIR" intensiv daran arbeitet diese fehlenden Belege zu erbringen, damit die für die "S2 K Leitlinie" verantwortlichen Fachgesellschaften ihre Meinung in der Sache ändern mögen. Danach sieht es zwar zur Zeit nicht aus, zumal die prinzipiellen, und hier angesprochenen Probleme von Stützstiftregistriersystemen seit langer Zeit bekannt sind.
Ausdrücklich sei der Firma "DIR" und deren Anwälten in diesem Beitrag erklärt: Diese Meinung ist Stand: Februar 2019 und wenn es hierzu neue wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse geben sollte, dann bitten wir um zeitnahe Information, um diese neuen Erkenntnisse in unsere Auffassung einfließen zu lassen. Auf diesen Beitrag wartet die Fachwelt aber inzwischen seit 100 Jahren. Daran scheinen auch die von den Anwälten der Firma "DIR als "PRO DIR System" aufgefahrenen Fachartikel nichts zu ändern oder gar die wissenschaftliche Fachwelt vom Gegenteil zu überzeugen.
Statt sich mit den medizinisch wissenschaftlichen Problemen und Unzulässigkeiten eines Stützstiftregistriersystems auseinanderzusetzen, wobei es prinzipiell egal scheint, ob es sich um ein mechanisches oder elektronisches Registriersystem handelt, und dabei möglicherweise zu erkennen, dass die grundsätzlichen Unzulänglichkeiten des Messsystems auch durch eine neue Produktgestaltung und Verbesserung im Detail nicht zu lösen sind, wird statt dessen der Versuch unternommen die kritische Auseinandersetzung mit dem Produkt durch die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungerklärungen rechtlich durchzusetzen.
So kann man das natürlich auch machen: "Unser Produkt entspricht zwar nicht den gestellten medizinisch wissenschaftlichen Anforderungen der "S2 K Leitlinie", aber dieses Problem lösen wir ganz einfach dadurch, indem wir die kritische Auseinandersetzung und Berichterstattung darüber anwaltlich zu unterbinden versuchen. So jedenfalls stellt sich die Firma "DIR" das vor.
Dazu möchten wir der Firma "DIR" ganz deutlich zum Ausdruck bringen, was wir in diesem BLOG schon ganz lange und offensichtlich zum zunehmenden Missfallen der Firma "DIR" äußern.
Das "DIR-System" ist nicht geeignet die Anforderungen zu erfüllen, die hier im CMD CENTRUM KIEL an funktionsdiagnostische und funktionstherapeutische Problemstellungen und vor allem deren diagnostische und therapeutische Lösungen gestellt werden. Deshalb empfehlen wir dieses System nicht nur nicht, wir bringen es nicht zum Einsatz und wir teilen ausdrücklich die Auffassung der verschiedenen zahnärztlichen Fachgesellschaften zu den bekannten prinzipiellen Unzulässigkeiten von Stützstiftregistriersystemen und vor allem lassen wir uns nicht den Mund verbieten und schon gar nicht durch eine Anwaltskanzlei, die nicht einmal um den Unterschied zwischen einem Rechtschreibfehler und einem Eingabefehler weiß, aber offensichtlich die Meinung vertritt das Recht auf Freie Meinungsäußerung sei dann nicht gegeben, wenn es sich um ein Produkt ihres Auftraggebers, hier der Firma "DIR" handelt.
Eine Firma, die ein gutes Produkt vertreibt, hat es nicht nötig sachliche Kritik per Unterlassungserklärung unterbinden zu lassen.
Und dabei muss man sich nicht einmal auf das ungewöhnliche Vertriebssystem der Firma DIR, Stand 2018 beziehen, dass wir in der Tat als ungewöhnlich ansehen.
Die Firma "DIR" hat es offensichtlich nötig und deshalb empfehlen wir der Firma "DIR" und deren Anwälten:
Verlangen Sie doch einfach auch von all den zahnärztlichen Fachgesellschaften, die sich in der aktuellen " S2 K Leitlinie" zu Stützstiftregistriersystemen äußern, eine Unterlassung über die Aussage:
"Elektronische Stützstift-Registrier-Verfahren sind lediglich computergestützte Varianten, die die Vor- und Nachteile der Stützstift-Methode nicht grundsätzlich verändern. Eine kondyläre Diagnostik ist mit diesen Verfahren durch das Prinzip bedingt nur mit erheblichen Einschränkungen möglich und ist derzeit nicht belegt.
Vielleicht dient dann dieser kleine und unbedeutende BLOG Beitrag dazu die Botschaft der "S2 K Leitlinie" aus einem internen Fachinsiderkreis nach außen zu tragen,
"..., weil der Stellenwert elektronischer Geräte in diesem Zusammenhang die Kolleginnen und Kollegen zunehmend verunsichert."
und damit einen kleinen Beitrag zu leisten dieser Verunsicherung der Kollegenschaft entgegenzutreten.
Ob der Firma "DIR" und deren Anwälten das nun gefällt oder nicht.
Insgesamt kann man nur hoffen und vermuten, dass es die Firma "DIR" geschafft hat die vorliegenden, wissenschaftlich benannten Probleme von Stützstiftregistriersystemen damit erst richtig in die Öffentlichkeit zu transportieren.
Wir hätten dazu keine Notwendigkeit gesehen, weil dieses Messsystem im CMD CENTRUM KIEL keine Rolle spielt und nicht Gegenstand unserer täglichen Arbeit ist.
Immerhin hat die Firma "DIR" es geschafft einer etwas staubtrockenen "S2 K Leitlinie", und sonst eher nur in Fachkreisen kursierenden wissenschaftlichen Stellungnahme, die Öffentlichkeit zu verschaffen, die die Firma "DIR" vermutlich nicht angestrebt hat und die zahnärztlichen Fachgesellschaften nie hätten bewirken können.
Dem interessierten Leser sei zudem, was die Wertigkeit von MRT Bildern im Bereich funktioneller Erkrankungen des Kauorgans betrifft ebenfalls die "S2 K Leitlinie" ans Herz gelegt.
Der Firma "DIR" und deren Anwälten im Übrigen auch. Allerdings wäre es sinnvoll sich dabei weniger auf eine korrekte Orthographie und Interpunktion zu stürzen, als auf die wissenschaftlich gesicherten Sachinhalte.
Die besagen nämlich in der Anlage die aktuelle "S2 K Leitline", dort auf Seite 14, zum Thema MRT in der Zahnmedizin und hier der Behandlung von Funktionsstörungen des Kauorgans im Besonderen folgendes:
"Magnetresonanztomogramme erlauben zwar eine dreidimensionale Beurteilung der Positionen, jedoch ist die Genauigkeit der Positionsaussage zumindest eingeschränkt, weil die Bildauflösung der Verfahren u. U. allein zur exakten Positionsbestimmung der Kondylen nicht ausreicht. Zudem muss die Unterkieferposition für eine Aufnahme zeitlich länger ruhig gehalten werden und die Untersuchung erfordert z. T. zwei getrennte Untersuchungsgänge.
Des Weiteren fehlen bislang standardisierte Vorgaben zu Referenzpunkten. Diese Einschränkungen führen zu hohen Standardabweichungen [11, 20, 53, 55, 70, 85, 92, 94, 105, 130, 131, 140, 161, 203, 204, 228].
Wenn das alleinige Ziel die Beurteilung kondylärer Positionen ist, sollte der Einsatz bildgebender Verfahren nur im Rahmen klinischer Forschungsvorhaben erfolgen.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Datenlage sollte in der klinischen Praxis an der Stelle der zahnärztlichen Kondylenpositionsanalyse im direkten oder indirekten Verfahren keine Bestimmung der Kondylenposition mittels bildgebender, insbesondere ionisierender, Verfahren vorgenommen werden."
Und diese Aussagen bzgl. des Stellenwertes von MRT Bildern in der zahnärztlichen Funktionsdiagnostik und -therapie macht sich das CMD CENTRUM KIEL explizit und ganz besonders zu eigen.
Da mag die Firma "DIR" nun auf die von dort benannten Beiträge verweisen, die anderes behaupten. Die offizielle wissenschaftliche Leitlinie besagt jedenfalls etwas anderes.
Worauf sich dann ein Unterlassungsanspruch der Firma "DIR" zu begründen vermag, bleibt nicht nur uns daher vollkommen schleierhaft.
Das Einzige, was wir dem Vorgang abgewinnen können ist die Möglichkeit darzustellen, wie eine Firma versucht die eingeschränkte Nutzbarkeit eines Registriersystems damit zu beheben, indem man glaubt die Berichterstattung und Meinungsäußerung über dieses System per Unterlassung unterbinden zu können.
Wir hoffen, dass wir der "S2 K Leitlinie" folgender Fachgesellschaften und Verbände damit etwas Publizizät verschaffen können:
Deutsche Gesellschaft für Funktionsdiagnostik und -therapie (DGFDT)
Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)
Arbeitskreis Psychologie und Psychosomatik in der DGZMK (AKPP)
Bundeszahnärztekammer (BZÄK)
Deutscher Arbeitskreis für Zahnheilkunde (DAZ)
Deutsche Gesellschaft für ästhetische Zahnmedizin (DGÄZ)
Deutsche Gesellschaft für computergestützte Zahnheilkunde (DGCZ)
Deutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (DGMKG)
Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien (DGPro) Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI)
Verband medizinischer Fachberufe (VMF)
Die Firma "DIR Gesellschaft für Funktionsdiagnostik" sieht das selbstverständlich alles ganz anders und das auch noch mit dem Anspruch, wer nicht so urteilt, wie die Firma "DIR", der wird mit Unterlassung bedroht und sanktioniert.
Das ist deren Recht und unser Recht ist es unsere Auffassung über Stützstiftregistriersysteme im Bereich der CMD-Behandlung öffentlich zu vertreten.
Und dieses Recht lassen wir uns auch nicht nehmen oder verbieten und hoffen, dass nicht nur Patienten, sondern auch Kollegen auf die prinzipiellen und bis heute ungelösten Probleme, die im Zusammenhang mit Stützstiftregistriersystemen vorhanden sind, ganz unabhängig davon, ob diese mechanisch oder elektronisch computergestützt zur Anwendung gebracht werden.
Aber, möglicherweise, muss ja nach Auffassung der Firma "DIR" die Geschichte der Zahnheilkunde neu geschrieben werden.
Sollte es daher der Firma "DIR" möglich sein die benannten Einschränkungen ihres Messsystems zukünftig zu beseitigen, würden wir um Information bitten, und gegebenenfalls unsere Meinung ändern, denn wir selbst nehmen dieses System nicht zur Kenntnis, weil es für den Praxisbetreib des CMD CENTRUM KIEL keine Bedeutung hat, außer der, dass Patienten immer wieder einmal über ihr konkreten Erfahrungen berichten.
Bis dahin halten wir dieses Messsystem, für die Anforderungen, die wir an ein Messsystem bei der Behandlung unserer Patienten stellen, für ungeeignet.
Wir arbeiten nicht mit einem Registriersystem, das nur bestimmte Anforderungen erfüllt und andere Anforderungen systembedingt nicht zu erfüllen vermag.
Wir werden es erleben!
Und Sie auch!