CMD-Patientin aus Itzehoe zur Kontrolle Aufbissbehelf

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12 Jahre lang haben wir jetzt mit Aufbissbehelfen für weitestgehende Beschwerdefreiheit der Patientin gesort und durch ein regelmäßiges Recallsystem dafür, dass die wenigen Zähne, die noch vorhanden sind, in situ geblieben sind.

Aber, da kann man in einer derartigen Situation noch so viel machen, zeigen sich jetzt an den Unterkieferfronzähnen ernsthafte Probleme, die darauf hindeuten, dass hier, in absehbarer Zeit, Zähne entfernt werden müssen.

Nun ist die versicherungsrechtliche Gemengelage der Patientin schwierig, denn die Patientin ist per se gesetzlich krankenversichert und erhält von einer Berufsgenossenschaft Aufbissbehelfe.

Nur das, was die Patienitn aus fachlicher Sicht benötigen würde, das erhält sie eben nicht. Und so sitzen wir nun da und versuchen mal wieder eine neue Lösung für ein altbekanntes Problem zu finden und was die Patientin nicht hören möchte, für diese neue Lösung wird sie auch selbst finanziell mit eintreten müssen, weil die möglichen Behandlungen weder von der GKV noch von der Berufsgenossenschaft in voller Höhe bezahlt werden wird.

Natürlic ist es für den Arzt immer angenehm, wenn er dem Patienten verkünden kann, dass Irgednwer für die Kosten aufkkommen wird. Zumindest im Bereich CMD ist das aber, zumindest bei GKV Patienten nie der Fall.

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