CMD-Patientin aus der Region Angeln zur Kontrolle Aufbissbehelf
13932
Die Diagnose CMD steht.
Der bisher getragene Aufbissbehelf ist inzwischen materialermüdet und soll nun durch einen neuen Aufbissbehelf ersetzt werden.
Hierzu erfolgen die notwendigen Maßnahmen der Modellgewinnung und der Registrierungen der Bisslage in einer zentrischen Kondylenpositon.
Was in Fällen, wie diesem oftmals so ein bißchen untergeht, weil es zwar hier regelmäßig vorkommt, aber üblicherweise weder Patienten noch Zahnärzten so richtig klar ist.
Die Patientin hat, angesichts der ergriffenen medizinischen Maßnahmen inzwischen eine Widereingliederung mit Erfolg abgeschlossen und arbeitet wieder Vollzeit.
Die schwerden Symptome einer CMD führen häufig zu dokumentierten Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit, oftmals auch zur vollkommenen Arbeitsunfähigkeit.
In diesem Fall kommt noch hinzu, dass die Patientin bei derselben privaten Krankenversicherung restkostenversichert ist, wie unsere Patientin aus Brandenburg.
Bei der besagten Patientin aus Brandenburg hat die "Bearbeitung" eines definitiven Kronenversorgungsantrags geschlagene 9 Monate gedauert, und hat bei Standzeiten von dauerprovisorischen Versorgungen von inzwischen 24 Monaten dazu geführt, dass die Patientin nicht endversorgt werden kann, weil abnutunzgsbedingt inzwischen wieder alte und sogar neue funktionelle Beschwerden auftreten. Die Behandlung muss komplett von Vorne begonnen werden.
Warum eine private Krankenversicherung 9 Monate benötigt, um einen definitiven Kostenplan bei einer erfolgreichen Vorbehandlung zuzusagen, nachdem im Vorwege die Kostenzusage für die Einstellung der Bisslage mit Laborgefertigten Dauerprpovisorien, ohne jedes Problem erfolgte, und die Patientin durch diese Behandlung von der ursprünglichen totalen Arbeitsunfähigkeit wieder in die volle Arbeitsfähigkeit zurück geführt werden konnte, ist nicht nachvollziehbar.
Im Bereich der oftmals gescholtenen gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein Behandlungsplan nach 6 Wochen automatisch als genehmigt.
An eine definitive Endversorgung ist nicht einmal im Traum zu denken. Ob und wann die Patientin überhaupt noch einmal behandelt werden kann, steht in den Sternen und ist eines der Symptome für die Defizite in der Krankenversorgung.
Über die bereits im August erkennbare und deshal schon damals gestellte Widerholungsbehandlung grübelt die Versicherung seit nunmehr ebenfalls schon wieder drei Monaten.
Dazu fällt einem einfach nichts mehr ein.