CMD-Patientin aus dem Münsterland reist ab und was es mit der Festigkeit von Aufbissbehelfen auf sich hat
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Neuer Aufbissbehelf, neue Beschwerdefreiheit: Levvel: 0-1.
Damit der neuerliche Beweis, dass eine gestörte Okklusion Ursache der Beschwerden der Patientin ist, erbracht.
Man kann gar nicht verstehen, dass es Zahnärzte gibt, die das nicht verstehen.
Gestern war die Patientin bei einem Kassengutachter in Kiel, der zu prüfen hatte, ob die GKV in diesem Fall irgendetwas bezuschussen müsse.
Wir gehen davon aus: Nein!
Soweit man das aus solchen Gesprächen heraus hören kann, ist es nach wie vor so, und dürfte auch nicht mehr anders werden, dass sich zahnärztliche Behandler, die sich nicht schwerpuniktmäßig mit diesen Patienten befassen, ganz große Probleme haben sich vorzustellen, dass die Beschwerden dieser Patienten so stark sind, dass diese Patienten eigentlich zu allem bereit sind, was sie auf die Beine zu stellen vermögen, damit ihnen Jemand hilft.
Immer wieder, der Verfasser hat es über Jahrzehnte dutzende Male erlebt kommt die regelrecht naive Frage auf: "Da müsse es doch noch etwas anderes geben?"
Was konkret, wird allerdings nie dargelegt.
Es gibt keinen anderen Bereich der Zahnheilkunde, in dem die Diskrepanz zwischen dem Leid der Patienten und der Hilflosigkeit der Ärzte so groß ist, wie im Bereich CMD.
Die Kluft zwischen gesundheitsideologischen Überzeugungen und der schmerzbehafteten Realität der betroffenen Patienten ist grotesk groß.
Lieber mit unbehandelten Zähnen und Beschwerdelvel 10 vom Hochhaus springen, weil man es vor Schmerzen nicht mehr aushält, als sich nach einwandfreier funktionsdiagnostischer Differentialdiagnostik, einer okklusionskorrigierenden, zahnärztlich-funktionstherapeutischen Behandlung zu unterziehen.
Für den betroffenen Patienten muss sich oftmals geradezu wie ein Hohn anhören, was bestimmte Zahnärzte zu diesem Thema beizutragen haben. Nämlich nichts! Außer guten Ratschlägen, wie der betroffene und verzweifelte Patient mit seinen Beschwerden umgehen solle.
Erinnert Sie an das Geschwurbel mancher Parteien in diesem Land, die auch wissen was für Sie gut ist und selbst ganz anders leben?
Dann gibt es hier ein zweites Thema, das wir jetzt in kurzer Zeit zum zweiten Mal hören und jetzt besprechen.
Die Patientin meint der nunmehr zweite Aufbissbehelf sitze ihr nicht fest genug.
Das Problem besteht darin, dass die Herstellung von Aufbissbehelfen, in jedem Fall erneut, eine handwerkliche Arbeit darstellt. Also jeder Aufbissbehelf ist ein Unikat.
Es besteht technisch keine Möglichkeit die Friktion, also die Haftung des Aufbissbshelfs auf den Zähnen, im Bereich der thermoplastischen Folienzieherei zu beeinflussen.
Die einzige Möglichkeit die Haftung zu steuern besteht über die Fläche der Übergreifung des Kunststanteils über den vorhandenen Zahn.
Weiter, als bis ans Zahnfleisch lässt sich aber ein Aufbissbehelf räumlich und damit friktionstechnisch nicht ausdehnen.
Die relevanten Faktoren, also die natürlich Verkippung der Unterkieferseitenzähne, die wiederum zu natürlichen Retentionsflächen führt, ist vorgegeben und ebenfalls vom Behandler nicht zu beeinflussen.
Summasumarum kann man daher nur feststellen, dass es praktisch kaum eine Möglichkeit gibt die Festigkeit des Halts des Aufbissbehelfs im Rahmen der Herstellung des Aufbissbehelfs zu steuern, außer über die Länge der Überfassung des Kunststoffsbezogen, auf die zur Verfügung stehenden, vorhandenen Zahnlängen.
Hier limitiert aber die maximale Zahnlänge die Möglichkeiten den Aufbissbehelf in seiner Verankerungsmöglichkeit an der Zahnreihe des Unterkiefers zu extendieren.
Es gibt auch keine Möglichkeit Haftfräfte objektiv zu messen, darüber hinaus existieren keine Vorgaben, für die Herstellung des Aufbissbehelfs, weil diese nachvollziehbarerweise von den vielen individuellen Faktoren des Einzelfalls abhängen, wenn man es objektiv vermessen könnte, was man aber nicht kann.
Es unterliegt, auch wenn man das nicht gerne hören will, auch im 21. Jahrhundert nach Jesus Christus, schlichtweg dem Zufall, wie fest ein Aufbissbehelf maximal auf den Zahnreihen zu verfestigen ist.
Prinzipiell könnte man den Aufbissbehelf maximal besfestigen, indem man diesen mit Sekundenkleber auf die Zahnreihe klebt.
Problem ist dann eben nur, dass man den Aufbissbehelf dann nicht mehr aus dem Mund heraus bekommt.
Wie ich mal in einer Honorarklage auf die geradezu aberwitzigen Forderungen eines Rechtsanwaltes, als Kläger vorgetragen habe:
"Wir werden leider bis auf Weiteres, mit den Problemen und Einschänkungen irdischer Werkstoffe und Verfahrenstechniken leben müssen, bis uns vielleicht irgendwann eine intelligente Spezies, aus den Tiefen des Weltraums, Werkstoffe und Verfahrenstechniken für die Zahnheilkunde zuführen, die in der Lage sind diese bekannten Probleme zu lösen."
Hinzu kommt, und das scheint sich mancher auch nicht immer klar zu machen, dass diese Geräte nicht ganz umsonst eben als "AufbissBEHELF" bezeichnet werden. Der häufig genutzte Begriff "Schiene" ist zwar gängig aber genauso dämlich, denn hier wird nichts geschient. Warum sich manchmal derartige Fehlbezeichnungen aber derart tief verfestigt haben, vermag man selbst nicht so recht zu erklären.
Es sind eben keine festsitzenden okklusalen Strukturen, die in Form eines Aufbissbehelfs von oben auf die Zähne draufgstülpt werden, um eine störungsfreie Okklusion vorzutäuschen, die aus differentialdiagnostischen Gründen ausschließlich dazu dienen sollen herauszufinden, ob sich eine Kausalität zwischen beklagten Beschwerden und Störungen der Okklusion nachweisen lässt.
Man muss es einfach immer wieder mal sagen: Der Aufbissbehelf in der Differentialdiagnostik funktioneller Erkrankungen des Kauorgans ist ein Diagnostikum!
So einfach und logisch das auch erscheint, so unbegreiflich ist der Sachverhalt für viele Zahnärzte bis hin zu dem einen oder anderen Universitätsprofessor.
Dazu reichen diese AufbissBEHELFE in jedem Fall, und ehrlicherweise muss man sagen, gibt es auch nichts anderes.
Zum Problem wird das alles ja nur dann, wenn der Patient für sich, aus einem Diagnostik eine Alternativlösung zu einer sachgerechten funktionell-okklusalen Therapie machen möchte, für die diese Gerätschaften weder gedacht noch vorgesehen sind.
Wenn es mit einem AufbissBEHELF für billiges Geld und darüber hinaus schnell möglich wäre eine echte und alltaustaugliche Alternative zu einer teuren und langwierigen, funktionstherapeutischen Einstellung des Kauorgans, mit zahntechnischen Restaurationen zu schaffen, dann hätte das mit Sicherheit schon Jemand gemacht und daran Millionen verdient. Die Vorstellung, dasss das doch möglich sein müsste ist genauso weltanschaulich geprägt, wie die Vorstellung man könne allein den Klimawandel aufhalten oder Pandemien beeinflussen.
Patienten, die seit Jahren mit Schienen rumlaufen, oder aber inzwischen die 25. Schiene tragen und niemals ist auch nur irgendetwas besser geworden, wissen ein Lied davon zu singen.
Darauf weisen wir im Übrigen auch deutlich hin. Also darauf, dass der Aufbissbehelf ein Diagnostikum darstellt und eben keine Therapie.
Aber, und das gehört eben auch zu den heutigen Wahrheiten: Der eine oder andere Patient möchte ja auf Augenhöhe mitreden und definiert dann bewusst oder unbewusst für sich Anforderungen an eine Sache, die in der Sache selbst nie vorgesehen waren.
Das hier beschriebene trifft übrigens auf diese konkrete Behandlung dieser Patientin alles nicht zu, sondern war eher der Auslösen darüber zu reflektieren, was einmal gesagt werden sollte.
Wir hatten aber vor Kurzem eine Patientin, die für sich gerne aus dem Aufbissbehelf eine Dauerlösung machen wollte und den Behandler dann in einer fast schon inquisitorischen Art und Weise examinierte, warum denn dieser Aufbissbehelf zum einen nicht dauerhaft hielte und zum anderen ihrer Meinung nach nicht genügend fest sitzen würde, so wie sie das eigentlich von ihren eigenen Zähnen kennen würde.
Das Ganze in einer Art vorgetragen, dass der Behandler dann mit einem zeitlichen Abstand darum gebeten hat, besagte Patientin möchte sich bitte überdenken und reflektieren. Er sei jedefalls nicht länger bereit sich dafür rechtfertigen zu müssen, dass die Patientin bei zwischenzeitlich eingetretener Arbeitsunfähigkeit, dank des 24/d getragenen Aufbissbehelfs inzwischen wieder Vollzeit arbeiten könne. Der Aufbissbehelf aber eben eine funktionstherapeutische Behandlung nicht zu ersetzen vermöge.
Nicht nur in der Politik stehen die Dinge inzwischen oftmals auf dem Kopf, sondern gelegntlich auch im Arzt-Patienten-Verhältnis, wenn Patientinnen, so war es hier, glauben definieren zu können, wie ärztliche Maßnahmen ihrer Meinung nach zu funktionieren hätten. Wenn das dann nicht so funktioniert, weil es schlichweg nicht funktionieren kann, dann habe der Arzt sich zu rechtfertigen.
Dass den unstreitigen Behandlungserfolg, wieder Vollzeit arbeiten zu können, bis dahin keine anderer Behandler hinbekommen hatte, spielte in der patientinnenseitigen Betrachtung keine Rolle, wie in diesen Fällen üblich auch ausgeblendet wird, in welchem Zustand sich die Patientin ursprünglich zur Behandlung vorgstellt hatte.
Das alles, einmal, aus den Tiefen des Weltraums, hinein projiziert in das zahnärztliche Behandlungszimmer im CMD CENTRUM KIEL.