Abschlussbefund bei funktionstherapeutisch totalrekonstruierter Patientin aus der Region Schleswig
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Kurz und knapp.
Der Patientin geht es gut.
Beschwerdelevel: 0-1.
Es erfolgt noch eine abschließende, minimale Korrektur an Krone 44 und 45.
Insgesamt ein schöner Behandlungserfolg und eine Patientin, die den Vorbehandler vor dem LG Flensburg verklagt. Ohne in der Sache Partei ergreifen zu wollen, lässt sich in diesem Fall sagen, dass ganz grundlegende Dinge in de Vorbehandlung nicht gut gelaufen sind, denken wir nur an das Dilemma mit den Implantaten, bei denen sich nach umfangreicher und nervenaufreibender Rcherche am Ende herausstellte, dass die Patientin ehemals im renommierten Bundeswehrkrankenhaus in Hamburg sogenannte Implantat Replicas inseriert bekommen hatte und, das muss man einfach so nüchtern feststellen, Behandlungsurkunden gefälscht worden waren. Dabei von Seiten der Bundeswehr absolut NULL Intersse daran bestand aufzuklären, warum bei einer Patientin keine Original Branemark Implantate eingesetzt worden waren, sondern Nachbauten. Es gab mal eine Ära in der Zahnheilkunde, das verschiedene No-name-Hersteller ihre Implantatnachbauten an dem Branemark-System orientierten, um Kunden zu gewinnen.
Das Ganze ist primär nicht einmal unbedingt aus qualitativer Sicht ein Problem, aber eben aus dem Medizinproduktegesetz heraus dann schon. Dass der Eindruck aufgekommen ist, man habe Originalimplantate abgerechnet und billigere Nachbauten eingesetzt, und daran habe sich möglicherweise dann jemand bereichert, kann nicht wirklich verwundern. Dass das dann auch noch bei der Bundeswehr passiert sein könnte, wundert noch mehr, zumal dort Niemand ein Interesse daran hatte dem Vorgang nachzugehen.
Insofern bedurfte es erheblicher Klimmzüge, um diese rechtliche Problematik zu umschiffen, denn kein Hersteller ist bereit haftungsrechtlich einzureten, wenn seine Original-Produkte im Zusammenhang mit Nachbauten eingesetzt werden.
Die Patientin befindet sich in einem 3-Monats-Recall und wir werden weiter berichten.