Fall 64
Leitbefunde:

Situation einer zunehmenden Zerstörung der Zahnhartsubstanzen durch Karies, mit der Notwendigkeit der Rekonstruktion des Kauorgans, bereits in jungen Jahren. Behandlungssituation bei weitgehender subjektiver Beschwerdefreiheit, aber gleichzeitig vorliegenden objektivierbaren Befunden, vorrangig in der bilaminären Zone des linken Kiefergelenks

Patientenidentifikation: 11749

Geschlecht: weiblich

Region Wohnort: KIel

Erstvorstellung im „CMD-Centrum-Kiel“: 02.06.2003

Alter zum Zeitpunkt der ersten Vorstellung im „CMD-Centrum-Kiel“: 26 Jahre

Behandlungszeitraum Funktionsdiagnostik/-therapie: 02.06.2003- 19.05.2004

Beschwerden vor Beginn der Behandlung im „CMD-Centrum-Kiel“:

  1. Zunehemende kariöse Zerstörung der Zahnharstsubstanzen
  2. Verlust eines definierten Bisses
  3. Gefühl der Biss stimme nicht mehr

Besonderheiten des Behandlungsfalles:

Es handelt sich hier um einen typischen Problemfall dieser Altersgruppe. Die Patientin hatte, bedingt durch umfangreiche kariöse Defekte eine medizinische Behandlungsnotwendigkeit zur Versorgung einer Vielzahl von Zähnen. Die Defektgröße hätte an einigen Zähnen auch konservierende Füllungen ermöglicht. Im Rahmen einer gleichzeitig absichernden funktionellen Untersuchung der Patientin stellte sich nun aber heraus, dass die Patientin im Bereich der Kiefergelenke bereits objektivierbare Befunde einer funktionellen Fehlbelastung zeigte. Es bestand daher die Gefahr, dass bei Beibehaltung der aktuellen Bisslage die Behandlung zwar fachgerecht erbracht werden könnte, die Patientin am Abschluss der Behandlung aber über die dann subjektiven funktionellen Symptome klagt, die zum Zeitpunkt der Untersuchung nur objektivierbar, das heißt nur für den Behandler erkennbar waren. Und auf Provokation der Strukturen hin (manuell-provokative-Funktionsanalyse" auch für die Patientin. Nach umfangreicher Aufklärung hat sich die Patientin dann dafür entschlossen die aktuelle Bisslage nicht beizubehalten. Ob es bei Beibehaltung der Bisslage und der medizinische notwendigen Versorgung einer Vielzahl der Zähne zu einer Dekompensation gekommen wäre, ist unbekannt. Bekannt ist aber, dass wenn es nach der Versorgung zu einer Dekompensation gekommen wäre, dann zurecht die Frage aufgekommen wäre, ob es nicht sinnvoll gewesen wäre, den Zustand des Kauorgans vor der notwendigen Behandlung abzuklären und mögliche Probleme im Rahmen der sowieso notwendigen zahnärztlichen Versorgung mitzulösen, auch wenn sich dadurch der Behandlungsumfang steigert. Die Patientin war versicherungsbedingt bis 2006 in ein Recallsystem eingebunden und bis dahin weiterhin beschwerdefrei! Die Beschwerden der Patientin ergaben sich vorrangig aus der eingeschränkten Funktion des Kauorgans beim essen. Die gewebespezifischen Befunde in den Kiefergelenken der Patientin waren nach Einstellung der Bisslage , anlässlich einer Untersuchung am 19.05.2004 vollständig verschwunden! Das Behandlungsziel bestand letzten Endes darin zum einen die Zähne der Patientin zu sanieren, zum anderen zu verhindern, dass sich angesichts der bereits bestehenden funktionellen Befunde im Nachhinein eine "CMD" entwickelt, die dann zu einer funktionsanalytischen Abklärung und nachfolgenden erneuten funktionstherapeutischen Intervention hätte führen müssen. Verbunden mit doppelten Kosten und der berechtigten Frage, ob man das nicht habe vor der Zahnsanierung erkennen können. Genau dieser Fall beschreibt die häufige Situation, wie "CMD-Fälle" zustande kommen können.

Beschwerdeniveau zu Beginn der Behandlung auf einer „Skala von 0-10“: 3

Beschwerdeniveau am Ende der funktionstherapeutischen Behandlung im „CMD-Centrum-Kiel“: 0

Physiotherapie als Begleitmaßnahme: Nein

Osteopathie als Begleitmaßnahme: Nein

Nachsorge der funktionstherapeutischen Behandlung im CMD-Centrum-Kiel“: Recall alle 4 Monate bis 2006

Fotoserie 11749

Behandlung einer "CMD". Erst mit laborgefertigten Dauerprovisorien, dann Versorgung aller Zähne mit vollkeramischen Restaurationen

Analoge Fotos in der Digitalisierung