Fall 33
Leitbefunde:

Patient mit "CMD-bedingter-Arbeitsunfähigkeit" in zeitlicher Folge eines berufsbedingten Auffahrunfalls. Wiederherstellung der vollen Arbeitsfähigkeit durch eine "Funktionstherapeutische Rekonstruktion des Kauorgans"

Patientenidentifikation: 11593

Geschlecht: männlich

Region Wohnort: Kiel

Erstvorstellung im „CMD-Centrum-Kiel“: 03.12.2001

Alter zum Zeitpunkt der ersten Vorstellung im „CMD-Centrum-Kiel“: 34 Jahre

Behandlungszeitraum Funktionsdiagnostik/-therapie: 03.12.2001- 03.05.2006

Beschwerden vor Beginn der Behandlung im „CMD-Centrum-Kiel“:

  1. 17.11.2000 Auffahrunfall mit Zerrung der Halswirbelsäule. Diese Beschwerden klangen bis März 2001 ab
  2. Danach begannen starke Kopschmerzen und Schmerzen im Halsschulternackenbereich
  3. Weiterhin zunehmende Kieferschmerzen
  4. Starke Schmerzen hinter den Augen in den Augenhöhlen
  5. Nachtschlaf gestört, morgens wie gerädert
  6. Starkes nächtliches Zähneknirschen
  7. Kiefergelenkknacken
  8. Gefühl der Biss stimme nicht,  er müsse ganz fest zusammen beißen, um Kontakt auf den Backenzähnen zu bekommen

Besonderheiten des Behandlungsfalles:

Der Patient hatte am 17.11.2000 einen berufsbedingten Auffahrunfall. Der Patient wurde im Jahr 2001 von einem Kieler Neurochirurgen als berufsunfähig mit der Verdachtsdiagnose einer "CMD" überwiesen. Im Rahmen einer Funktionsanalyse konnte die Verdachtsdiagnose bestätigt werden. Die Bau-Berufsgenossenschaft hat hierzu Kostenübernahme erklärt. Der Patient war zu diesem Zeitpunkt dauerhaft berufsunfähig. Obwohl die Diagnose einer "CMD", im Zusammenhang mit einem berufsbedingten Aufffahrunfall als wahrscheinlich angesehen wurde, weigerte sich die Bau-Berufsgenossenschaft die Behandlung des Patienten zu zahlen. Daraufhin klagte der Berufsunfähige vor dem Sozialgericht. In einem Vergleich erklärte sich die Bau-Berufsgenossenschaft am 26.10.2004 bereit alle notwendigen Kosten der Thrapie zu übernehmen. Der Patient wurde daraufhin erst mit Dauerprovisorien, nachfolgend mit definitiven Rekonstruktionen versorgt. Die funktionstherapeutische Rekonstruktion wurde im Jahr 2006 mit Erfolg abgeschlossen. Der Patient war vollkommen beschwerdefrei. Die gestzliche Krankenkasse ließ daraufhin über einen Gutachter des Mediznischen Dienstes der Krankenkasse die volle Arbeitsfähigkeit des Patienten feststellen. Nachfolgend weigerte sich die Bau-Berufsgenossenschaft die vor der Behandlung zugesagten Kosten zu begleichen. Daraufhin verklagte Dr. von Peschke die Bau-Berufsgenossenschaft vor dem Langericht in Hamburg. Der letzte Verhandlungstermin fand in 2006 statt! Bis heute sah sich das Landgericht Hamburg nicht in der Lage einen zweiten Verhandlungstermin anzusetzen. Das Verfahren läuft!

Beschwerdeniveau zu Beginn der Behandlung auf einer „Skala von 0-10“: 10

Beschwerdeniveau am Ende der funktionstherapeutischen Behandlung im „CMD-Centrum-Kiel“: 0

Physiotherapie als Begleitmaßnahme: Nein

Osteopathie als Begleitmaßnahme: Nein

Nachsorge der funktionstherapeutischen Behandlung im CMD-Centrum-Kiel“: Nein, wegen laufender Honoraklage gegen die Bau-Berufsgenossenschaft

Fotoserie 11593

Behandlung einer schweren Störung der statischen und dynamischen Oklusion in Folge eines berufsbedingten Auffahrunfalls mit nachfolgender Berufsunfähigkeit