Situation einer massiven "CMD" unter Beteiligung einer psychiatrischen Begleitanamnese
Patientenidentifikation: 12013
Geschlecht: männlich
Region Wohnort: Hamburg
Erstvorstellung im „CMD-Centrum-Kiel“: 17.10.2006
Alter zum Zeitpunkt der ersten Vorstellung im „CMD-Centrum-Kiel“: 43 Jahre
Behandlungszeitraum Funktionsdiagnostik/-therapie: 17.10.2006- heute
Beschwerden vor Beginn der Behandlung im „CMD-Centrum-Kiel“:
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Starke funktionelle Beschwerden seit ca. 15 Jahren
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Der Patient leidet an einem Kontrollzwang den Biss prüfen zu müssen
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Gesicherte psychiatrische Begleitanamnese mit begleitender psychiatrischer Erkrankung
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Starke muskuläre Verspannungen im Gesichtsbereich
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Starke parodontale Entzündungen
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Muskuläre Verspannungen im Brust- und Rückenbereich
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Permanente Einnahme muskelrelaxierender Medikamente
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Sehr starke Kiefergelenkgeräusche
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Wandernde Beschwerden im Gesichtsbereich
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Fester Biss, Zähnepressen
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Halsschulternackenbeschwerden
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Druck auf den Ohren
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Tubenfunktionsstörung, beidseitig
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Krämpfe im vorderen Halsbereich
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Nachtschlaf gestört, morgens wie gerädert
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Starke Zugempfindlichkeit
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Gefühl der Biss stimme nicht
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Besonderheiten des Behandlungsfalles:
Dieser Behandlungsfall gehört zu den komplexesten, belastendsten und langwierigsten Fällen, die wir in langjähriger Tätigkeit auf dem Gebiet funktioneller Erkrankungen behandeln! Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ursachen der Beschwerden im zahnärztlich-funktionellen-Bereich zu suchen und die Lösung auch nur dort zun finden ist! Das Problem des Falles besteht aber darin, dass die belegte psychiatrische Begleitanamnese die Bemühungen des zahnärztlichen Therapeuten koterkarriert. Obwohl im "CMD-Centrum-Kiel" fast ausnahmslos "CMD-Patienten" behandelt werden, hat es in diesem Fall Jahre gedauert, bis das Behandlungsteam erkannt hat, dass der Patient durch seinen Kontrollzwang seine Okklusion permanent überprüfen zu müssen, dazu beiträgt, dass praktisch keine Arbeit zu seiner Zufriedenheit zu erstellen sein wird. Dabei sind die vom Patienten beschriebenen Symptome nicht erfunden. Er führt sie dadurch selbst herbei, indem er dauernd sein Kauorgan parafunktionell belastet, weil er auf der Suche nach vermeintlichen Fehlern in seinem Biss ist. Es ist auch hinzuzufügen, dass zumindest die zahnärztlich-zahntechnische Rekonstruktion, mit der sich der Patient zur Behandlung vorgestellt hatte, nicht den anerkannten Standards der Zahnheilkunde entsprach. Das war aber letzten Endes nicht die alleinige Ursache der funktionellen Probleme, sondern nur ein Teilaspekt. Der Patient hatte in der Vergangenheit in einem immer kürzer werdenden Rhythmus mit seinen zunehmenden Beschwerden immer wieder neue Zahnärzte aufgesucht, die in einem immer schneller werdenden Zyklus die Lösung seiner Probleme darin suchten alte prothetische Versorgungen zu erneuern und gegen eine neue auszutauschen. Dies führte zunehmend auch zu Schwierigkeiten, die der Patient mit seiner Versicherung bekam, die nicht mehr bereit war, weitere Kosten zu übernehmen. Das Problem des Patienten, wurde dabei in keinem Fall erkannt oder angesprochen, oder es bestand der Versuch eine Lösung zu finden. Diese Behandlung reicht bereits in den Bereich der Experimentellen Zahnheilkunde, weil es unter den gegebenen Umständen nur unter Ausschöpfung teilweise extremer Vorgehensweisen gelang herauszufinden, ob die Beschwerden des Patienten mehr auf der psychiatrischen Ebene zu lösen sein könnten, oder auf der zahnärztlich funktionellen. Es bedurfte in diesem Fall auch umfangreicher Überzeugungsarbeit die Kostenträger von der beschriebenen Vorgehensweise zu überzeugen. Dass sich diese Behandlung seit nunmehr 7 Jahren in einem Zustand verschiedener "Laborgefertigter Dauerprovisorien" befindet, darf nicht darüber hinweg täuschen, dass nach wie vor ein konkretes Behandlungsziel besteht, sich aber die zahnärztlichen Grundlagen in diesen Jahren immer wieder aufs Neue verändert haben. Dieser Fall ist trefflich geeignet zu erkennen, dass es natürlich möglich gewesen wäre, bereits vor 7 Jahren diesen Schritt zu gehen, der nunmehr ansteht. Dem stehen aber entgegen, dass es 7 Jahre gedauert hat diese Erkenntnisse zu gewinnen und darüber hinaus, dass es in Deutschland nicht möglich ist Zähne zu entfernen, die erhaltungsfähig und erhaltungswürdig sind, auch wenn es möglicherweise besser wäre, diese aus wirtschaftlichen Gründen zu entfernen. Dass es auch mit Implantaten Probleme geben kann, zeigt sich auch an diesem Fall. Dass der Patient per se Implantate akzeptiert, ist ebenfalls deutlich.
Im Nachfolgenden werden die Stadien dieser Behandlung chronologisch beschrieben:
Stadium 1
17.10.2006 Erstvorstellung des Patienten. Funktionelle Untersuchungen. Erstellung und Eingliederung eines Aufbissbehelfs. Versuch der Umarbeitung der bestehenden Oberkieferprothese. 20.11.2006: "Es kommt Ruhe rein". Patient ist gleichzeitig bei einem Orthopäden in Eckernförde in Behandlung. 12.01.2007: "Keine Krämpfe in der Muskulatur mehr". Februar 2007: Erste Gespräche mit dem Kostenträger der Beihilfe. Der Patient erhält die Auflage Klage gegen Vorbehandler zu erheben, da die private Restkostenversicherung ansonsten keine weiteren Leistungen erbringen wird. In der weiteren Folge eine Vielzahl von Behandlungstermine, teilweise bis zu viermal an einem Tag, mit dem Verlangen feinstokklusaler Korrekturen.
Stadium 2
26.11.2008: Entfernung der Oberkieferrekonstruktionen (Teleskopkronen) bis 23.01.2009 Eingliederung festsitzender "Laborgefertigter Dauerprovisorien" aus einer Nichtedelmetalllegierung. Im Unterkiefer Grenze zur Experimentellen Zahnheilkunde. Die Vorgehensweise diente dazu heraus zu finden, ob mit einem festsitzenden Zahnersatz die funktionellen Beschwerden dauerhaft unter Kontrolle zu bringen sein könnten.
Stadium 3
Dem Patienten geht es weitgehend gut! Nach einiger Zeit beginnt erneut das Verlangen nach okklusalen Korrekturen. Diese werden durchgeführt. Nach einiger Zeit und etlichen Korrekturen verschlechtert sich das Beschwerdebild des Patienten. Erneute "Instrumentelle Okklusionsanalyse". Ergebnis: Die Einstellung der Bisslage stimmte. Erst durch die wiederholt durchgeführten Korrekturen wurde die funktionsfähige Arbeit irreparabel zerstört! Konsultation des behandelnden Psychiaters. Der Patient leidet an einem Kontrollzwang, wie dessen Meinung nach sein Biss sein müsse. Psychiatrische Zusatzbehandlung! Herstellung eines neuen adjustierten Aufbissbehelfs zum Ausgleich der geschaffenen Schäden am "Laborgefertigten Dauerprovisorium". Ergebnis: Die Situation beruhigt sich. Die Intervalle von Kontrollen und Korrekturen am Aufbissbehelf nehmen rapide ab. Der Patient, der vorher teilweise mehrfach an einem Tag vorstellig geworden ist, kommt nunmehr nur noch alle paar Wochen zur Kontrolle. Die funktionellen Probleme sind weitgehend verschwunden, treten aber sofort wieder ein, nimmt der Patient den Aufbissbehelf aus dem Mund.
Stadium 4
Inkorporation von zwei Implantaten im "CMD-Centrum-Kiel" und nachfolgender Versorgung mit einem "Implantatgetragenen Laborgefertigten Dauerprovisorium" aus einer nichtedelmetallhaltigen Legierung.
Stadium 5
Überweisung des Patienten zu einem niedergelassenen Kieferchirurgen zur Implantation in den beiden Unterkieferseitenzahnbereichen. Gleichzeitig Einleitung eines Gutachtens für einen festsitzenden definitiven funktionstherapeutischen Zahnersatz.
Stadium 6
Nach Empfehlung des Gutachters müssen mindestens ein Implantat im Unterkiefer wegen nicht sachgemäßer Implantation entfernt werden. Die Brückenversorgung im dritten Quadranten musste zu Explantation entfernt werden.
Stadium 7
Das Implantat 36 wurde im UKSH im März 2013 entfernt. Neuimplantation 36 in wenigen Monaten geplant.
Stadium 8
Die Situation des Verlustes der linken Stützzone muss mit einem Aufbissbehelf aufgefangen werden.
Aktuell wurde bei dem Patienten das fremdgesetzte Implantat 36 entfernt. Inzwischen ist deutlich geworden, dass die noch vorhandenen Zähne des Oberkiefers nicht erhalten werden können. Es besteht die Planung alle Zähne des Oberkiefers zu entfernen und hier nachfolgend sechs weitere Implantate zu inserieren, um im Oberkiefer nachfolgend erneut erst mit "Laborgefertigten Dauerprovisorien" zu versorgen und dann abschließend, bis auf die Zähne der Unterkieferfront, eine implantatgetragene funktionstherapeutische Rekonstruktion zu inkorporieren.
Seit Heraustrennung der Brücke im dritten Quadranten hat der Patient wieder mehr funktionelle Beschwerden, zumal er seinen Aufbissbehelf berufsbedingt nicht immer tragen.
Beschwerdeniveau zu Beginn der Behandlung auf einer „Skala von 0-10“: 9
Beschwerdeniveau am Ende der funktionstherapeutischen Behandlung im „CMD-Centrum-Kiel“: 0
Physiotherapie als Begleitmaßnahme: Nein
Osteopathie als Begleitmaßnahme: Nein
Nachsorge der funktionstherapeutischen Behandlung im "CMD-Centrum-Kiel“: Recall alle 3 Monate bis heute
Fotoserie 12013
Behandlung eines stark reduzierten Restgebisses mit verschiedenen Formen "Laborgefertigter Dauerprovisorien" und dem Ziel einer definitiven funktionstherapeutischen Rekonstruktion. Die Röntgenbilder aus den Jahren 2006 bis 2009 liegen bei Gericht.